Archiv für den Monat: März 2015

Neuorientierung der Friedensethik in der Evangelischen Landeskirche Baden?

03/2015, Hans Dieter Zepf, Pfarrer i. R.

Der Arbeitskreis Frieden im Evangelischen Kirchenbezirk Breisgau – Hochschwarzwald beantragte im Frühjahr 2011 in einer Eingabe an die Evangelische Bezirkssynode Breisgau – Hochschwarzwald eine Neuorientierung der evangelischen Friedensethik. Er hatte in seinem Schreiben vom 17.März 2011 an die Bezirkssynode mit der Bitte um Weiterleitung an die die Landessynode ausgehend von der Jahreslosung 2011 „Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem“ (Römer 12,21) diesen Impuls zum Anlass genommen die „friedensethische Position der Evangelischen Kirche in Deutschland – „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen von 2007 in wesentlichen Teilen in Frage zu stellen“.

Unter der Überschrift „Anregungen für eine Neuorientierung evangelischer Friedensethik“ werden nach einleitenden Bemerkungen 10 Thesen formuliert. Die einleitenden Bemerkungen sowie die 10 Thesen sind im vollen Wortlaut wiedergegeben:

„Die bisherigen friedensethischen Äußerungen der EKD bestätigen im Grunde – bei kleineren, vorsichtigen Veränderungsvorschlägen – die vorherrschende
sicherheitspolitische Auffassung, dass man auf eine militärische Option (das heißt im Zweifelsfalle, zur Kriegsführung bereit zu sein) zur Friedenssicherung nicht verzichten könne und eine Beteiligung an einem Krieg, eine für Christen mögliche Handlungsoption sei. (54, 60, 61, 66 u.a.)

Dabei wird offenbar übersehen, dass Jesus in dem, bei jeder Taufe in Erinnerung gebrachten,„Missionsbefehl“ (Mt 28,20) auffordert, alles zu halten, was er befohlen hat. Eine der zentralsten und von ihm selbst praktizierten Aufforderungen sind die zu Gewaltverzicht und Feindesliebe (Mt 5,38 ff) bzw. die alle biblischen Gebote zusammenfassende Goldene Regel (Mt 7,12). Nach Jesus ist Gewaltverzicht und Feindesliebe Ausdruck unserer Gotteskindschaft (Mt 5,44-48) als auch ein Gebot der Klugheit (Mt 7,24ff.).

Eine Reihe von evangelischen Christen haben ihre Nachfolge an diesem Wesenskern christlichen Glaubens orientiert und werden deshalb nicht ganz zu Unrecht auch als „evangelische Heilige“ verehrt und in der kirchlichen Jugendarbeit und im Religionsunterricht zusammen mit weiteren, sich auf Jesus berufenden Menschen unseren Kindern und Jugendlichen als Vorbilder nahe gebracht. Beispielhaft möchten wir Martin Niemöller, Dietrich Bonhoeffer, den späten Carl Friedrich von Weizsäcker, Martin-Luther King, Desmond Tutu und die vielen Christen in den Friedensgruppen der ehemaligen DDR wie beispielsweise Christian Führer nennen, die konsequent und glaubwürdig die von Jesus Christus gelehrte Gewaltfreiheit im 20. Jahrhundert praktiziert und vertreten haben. Bedauerlichweise scheinen diese Glaubenszeugen, wenn es wie in der EKD-Denkschrift um eine friedensethische Positionsbestimmung geht, dann plötzlich nicht mehr zu existieren oder für die reale Welt nicht mehr beispielhaft zu sein.
Um Anhaltspunkte für die anstehenden Fragestellungen zu geben, seien nachfolgend einige Thesen formuliert:

1) Die im biblischen Schöpfungsglauben bezeugte Gottebenbildlichkeit des Menschen begründet seine unantastbare Würde und verwehrt damit die bewusste Inkaufnahme seiner Verletzung oder gar Tötung, wie sie geplant und vorbereitet vor allem im Krieg geschieht. Als Kinder des himmlischen Vaters ist es uns
nicht möglich, Konflikte mit Kriegsandrohung verhindern oder mit Krieg lösen zu wollen, ohne die Substanz des Evangeliums aufzugeben.

2) Nach über 1600 Jahren „konstantinischem Zeitalter“, in dem staatliche Machtpolitik mehr oder weniger die Bibelauslegung bestimmt hat – mit im wahrsten Wortsinne verheerenden Folgen, ist es an der Zeit, sich auf die Ursprünge unseres Glaubens an den Gott des Friedens zu besinnen und daraus die notwendigen Veränderungen abzuleiten. Die Gewaltfreiheit Jesu wieder ins Bewusstsein zu rücken, ist dringlicher denn je und sowohl eine stetige innerkirchliche Bildungsaufgabe wie auch ein missionarischer Auftrag in dieser Welt.

3) Die historische Verantwortung, die wir heutige Christen in Deutschland nach zwei von deutschem Boden ausgegangenen schrecklichen Weltkriegen haben, lehrt uns, Krieg unter keinen Bedingungen als eine mögliche Handlungsoption zu akzeptieren. Wenn Krieg „Sünde wider Gott und eine Entwürdigung des Menschen“ ist (Ökumenische Vollversammlung in Amsterdam, 1948)7, dann ist es konsequent, für die vollständige militärische Abrüstung unseres Landes, das heißt, die ersatzlose Abschaffung der Bundeswehr einzutreten. Deutschland sollte aus seiner historischen Verantwortung heraus den Anfang der Entmilitarisierung machen.

4) Die Gewaltfreiheit als Ausdruck der christlichen Nächstenliebe ist eines der zentralen Wesensmerkmale des christlichen Glaubens, symbolisiert durch das Kreuz und die Auferweckung Christi. Das Vorbild des gnädigen und barmherzigen Gottes, der sich uns gerade im Leben Jesu in einzigartiger Weise geoffenbart
hat, ruft uns alle zu einem gewaltfreien Verhalten im persönlichen wie im politischen Bereich auf. Dabei geht es nicht um ein passives Hinnehmen des Bösen, sondern um ein Aktivwerden mit dem Ziel, das Böse durch Gutestun zu überwinden (Jahreslosung 2011). Hierfür gilt es, die vielen Erfahrungen mit
Gewaltfreier Aktion in der Vergangenheit und Gegenwart, so auch den in der EKD-Denkschrift erwähnten Zivile Friedensdienst (182), zum Vorbild zu nehmen und in kreativer Weise für neue Konfliktsituationen (z.B. als Soziale Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland) weiterzuentwickeln. Dazu sollten auf
EKD- oder landeskirchlicher Ebene Forschungsaufträge erteilt bzw. Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Wir Christen würden dadurch unserem Auftrag nachkommen, Salz und Licht der Erde zu sein.

5) Dass auch ein entmilitarisiertes Land mit Risiken zu rechnen hat, ist uns bewusst. Diese sind jedoch im Vergleich mit den in Geschichte und Gegenwart bekannten Folgen militärischer Rüstung undKonfliktaustragung eher in Kauf zu nehmen. Hinzu kommen die Vorteile einer Entmilitarisierung: Sicherheitsgewinn durch Angstabbau bei möglichen Gegnern, Glaubwürdigkeits- und Ansehensgewinn, Kosten- und Ressourcenersparnis und vermehrtes Engagement für Gerechtigkeit und Schöpfungsbewahrung sowie Vorbild- und Modellfunktion für andere Länder. (Ein Beispiel hierfür könnte die mit der Gründung der Bundesrepublik beschlossene beispiellose Abschaffung der Todesstrafe sein, die heute zum europäischen Standard geworden ist.)

6) Das Vertrauen auf militärische Gewalt und entsprechende Bündnispolitik wurden schon in der Geschichte Israels als ein Widerspruch zum Vertrauen auf den HERRN kritisiert (sehr eindrücklich in Esra 8,22 ff). Auch Jesus warnt vor der Unmöglichkeit, zwei Herren dienen zu können, in diesem Fall Gott oder Mars. Insbesondere sehen wir uns durch die Seligpreisungen Jesu für die Sanftmütigen und die Friedensstifter (Mt 5,5.9) auch geistlich ermutigt, diesen Weg einzuschlagen.

7) Die wesentliche Voraussetzung zu einem dauerhaften Frieden ist nach biblischem Zeugnis die Gerechtigkeit. Wenn Menschen im sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Zusammenleben fair miteinander umgehen, werden wesentliche Voraussetzungen zum Krieg abgebaut. Die Goldene Regel Jesu („Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun sollen, das sollt auch ihr ihnen tun.“ Mt 7,12) kann in allen Lebensbereichen zu einem fairen Verhalten sensibilisieren und den Weg zu mehr Gerechtigkeit weisen. Wie in der EKD-Denkschrift zutreffend ausgeführt, erfordert ein Mehr an weltweiter Fairness, dass in den gegenwärtig reichen Ländern ressourcensparender gelebt wird. Persönliche und institutionelle CO2 –Bilanzen können ein hilfreicher Indikator für das individuelle und kollektive Verhalten sein und Veränderungen einleiten, wie auch die Sensibilisierung und Werbung für den Kauf von Fair-Trade-Produkten.

8) Die drei aus der prophetischen Tradition des Ersten Testamentes stammenden Kriterien zur einer friedlicheren Welt (Jes 2,1 ff/Mi 4,1 ff.) geben auch für die Gegenwart wichtige Impulse:

> Schaffung und Erhaltung gerechter Strukturen in und zwischen den Völkern sowie Anerkennung übergeordneter Schiedsinstanzen für Konfliktregelungen
(zwischen den Staaten- Zusatz zum besseren Verständnis v. H.D.Z.)

> Konversion der Kriege ermöglichenden und auch hervorrufenden Rüstungsproduktionen in zivile, lebensdienliche Produktionen

> Weigerung der BürgerInnen, sich für Militärdienste zur Verfügung zu stellen

9) Eine dem gedeihlichen Zusammenleben der Menschen verpflichtete rechtsstaatliche Polizei- und Justiz (nur dies lässt sich nach unserer Auffassung aus Rö 13 ableiten), die Gewalt ausschließlich nach den zivilen Notwehr- und Nothilferegeln anwenden darf, ist mit den christlichen Grundsätzen vereinbar. Diese kann zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terror, internationalem Menschenhandel usw. unter denselben Bedingungen auch auf übergeordneten Ebenen wie EU oder UNO eingerichtet werden.

10) Das Nachdenken über eine christliche Stellungsnahme zur Friedensethik muss in erster Linie von der christlichen Friedenstheologie abgeleitet werden. Dabei gilt es, die verschiedenen Traditionen in unserer Kirche zu Wort und ins Gespräch kommen zu lassen. Da Gewaltfreiheit im Unterschied zu militärischer Gewalt nicht direktiv verordnet werden kann, sondern vom Engagement vieler Menschen lebt, ist eine breite Diskussion in den Gemeinden und Kirchenbezirken erforderlich“.

Diese Thesen sind bemerkenswert. Ihr Kernpunkt ist die Aufgabe des Ultima-Ratio-Denkens, dem die Friedendenkschrift von 2007 verhaftet bleibt.

Aufgrund der Eingabe des Kirchenbezirkes wurde eine Arbeitsgruppe im Aufttrag des Evangelischen Oberkirchenrates gebildet, die 2012 einen Entwurf für ein Positionspapier erarbeitete. Diese Arbeisgruppe bestand aus Mitgliedern der Landessynode, des Kollegiums des evangelischen Oberkirchenrates und Fachleuten.
Die Zusammensetzung der Arbeitgruppe signalisiert die Bedeutung der Eingabe des Kirchenbezirkes. Das Positionspapier wurde dann mit einer Stellungnahme der Militärseelsorge an die Bezirkssynoden mit der Bitte um Beratung und Stellungnahme weitergeleitet. Es wurde auch in den Kirchenbezirken, in Kirchengemeinden und Gruppen diskutiert.

Kern des Positionspapieres ist ebenso wie in der Eingabe des Kirchenbezirkes die Ablehnung der Ultima-Ratio. In der Zusammenfassung des Positionspapieres heißt es: „Der Krieg muss ein für allemal geächtet werden! Er darf für Christen nicht mehr zu den Handlungsoptionen gehören. In der Nachfolge Jesu und der Aufnahme der Weisungen der Bergpredigt sind gewaltfreie Methoden die für Christen gebotene und politisch vernünftige Handlungsoption zur Verteidigung von Menschenrechten und zur Überwindung von Unrecht und Unterdrückung“ (Hervorhebung H.D.Z.).

Der Diskussionsprozess ergab – wie zu erwarten war – Kritik und Änderungsvorschläge. (Einzelheiten siehe hierzu unter www.ekiba.de/friedensethik).

Änderungsvorschläge und Kritik wurden von der Arbeitsgruppe in einem zweiten Entwurf eingearbeitet, der den Titel trägt: „Richte unsere Füsse auf den Weg des Friedens (LK 1,79) Ein Diskussionsbeitrag aus der Evangelischen Landeskirche in Baden“ .“ Aus dem Positionspapier wurde ein Diskussionspapier“, das die Landessynode am 24. Oktober 2013 veabschiedete. In einem Hinweis zum Text des Diskussionsbeitrages heißt es : „Er soll dazu dienen, die Auseinandersetzung über friedensethische Fragen zu fördern“.

Im folgenden zitiere ich aus dem Diskussionspapier, da es für alle weiteren Diskussionen grundlegend ist. Das Papier hat zwei Punkt, wobei Punkt zwei sechs Unterpunkte hat.

1. Ausgangslage: die militärischen Interventionen in Jugoslawien, Irak, Afghansitan, und Libyen werden humanitär begründet. „Die Ergebnisse dieser Interventionen zeigen, dass sie die menschenrechtliche Problematik nicht zu lösen vermögen, sondern eher noch verschärfen. … Militärische Interventionen können die Machtverhältnisse verändern, nicht aber den Frieden bringen oder langfristieg zur Verbesserung der Menschenrechte beitragen“.

Beispiele gewaltfreier Bewegungen machen deutlich wie Veränderungen möglich sind. „Untersuchungen von US-amerikanischen Forscherinnen, die sämtliche Bürgerkriege und Aufstände zwischen 1900 und 2006 analysiert haben, belegen, dass gewaltfreie Revolutionen weit erfolgreicher ihre Ziele erreichen als bewaffnete Revolutionen und weniger Menschenleben und Traumatisierungen beklagt werden müssen“.

Weltweit kann das Ansteigen der Rüstungsausgaben beobachtet werden. Deutschland liegt mit seinen Waffenexporten an dritter Stelle. „Unsere Volkswirtschaft – und mit ihr die Kirchen profitieren von Gewalt und Krieg“.
Anmerkung: Inzwischen liegt Deutschland an vierter Stelle. Amerika, Russland und China liegen davor.

2. Biblische und theologische Einsichten

2. 1 Biblische Orientierung

„Eine gesamtbiblische Perspektive lässt keine theologische Rechtfertigung von Krieg zu. … Jenseits dieser gesamtbiblischen Perspektive werden immer wieder einzelne Bibelstellen herausgegriffen, um Gewalt oder Krieg mit ihnen zu rechfertigen“. … Aus der „Gottebenbildlichkeit bezieht der Mensch seine besondere Würde. Hierin ist auch die ´Weisung zum Schutz des menschlichen Lebens´das Gebot ,Du sollst nicht töten´ im Dekalog begründet (Exodus 20,13. (Die Einheitsübersetzung schreibt, dem hebräische Urtext angemessener: ,Du sollst nicht morden´ ;gemeint ist das unrechtmäßige Töten eines Menschen“ Hervorhebung H.D.Z. – Gibt es das rechtmäßige Töten von Menschen?? Im Positionspapier wird diese Unterscheidung nicht getroffen).

In der Bergpredigt fordert Jesus zur aktiven Gewaltfreiheit auf. „Wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dem halte auch die andere hin (Mt. 5,39). Dieses Verhalten nimmt die Gewalt weder passiv hin, noch wird mit Gegengewalt reagiert. Vielmehr gibt es dem Angegriffenen seine Würde zurück, lässst die Aggressivität ins Leere laufen und führt so aktiv aus der Gewaltspirale heraus“.

2.2 Ethos der Gewaltfreiheit in der Bergpredigt versus Lehre vom gerechten Krieg

Als das Christentum nach der konstantinischen Wende zur Staatreligion wurde, wurde die Bergpredigt „zur Sonderethik für besonders berufene Christen (z.B.Mönche oder Priester)“. … Die Lehre vom gerechten Krieg „entwickelte der Kirchenvater Augustin“ … Damit soll „die zerstörerische Kraft des Krieges“ eingedämmt werden.

2.3 Vom gerechten Krieg zum gerechten Frieden – Stationen auf dem Weg der Friedensethik

Anstelle der Lehre vom gerechten Krieg wurde das Konzept des gerechten Friedens entwickelt. „Die Abkehr vom Konzept des ,gerechten Kriegs´ begann unter dem Eindruck der Verheerungen des 2. Weltkrieges“.

„Der ,ökumenischen Aufruf zum gerechten Frieden´ von 2011 stellt im Blick auf die immer wieder aufbrechende Kontroverse um die Anwendung von militärische Gewalt fest: ,Jahrzehntelang haben die Kirchen mit ihrer Uneinigkeit in dieser Frage gekämpft; aber der Weg des gerechten Friedens zwingt uns jetzt, darüber hinaus zu gehen. Lediglich Krieg zu verurteilen reicht jedoch nicht aus; wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um Gerechtigkeit und friedliche Zusammenarbeit zwischen den Völkern und Nationen zu fördern. Der Weg des gerechtenFriedens unterscheidet sich grundlegend vom Konzept des „gerechten Krieges`´ und umfasst viel mehr als den Schutz von Menchen vor ungerechtem Einsatz von Gewalt; außer Waffen zum Schweigen zu bringen, schließt er soziale Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Sicherheit für alle Menschen ein`. Und: Als Christinnen und Christen fühlen wir uns verpflichtet, ,jede theologische oder andere Rechtfertigung des Einsatzes militärischer Gewalt in Frage zu stellen und die Berufung auf da Konzept eines „gerechten Krieges„ und dessen übliche Anwendung als obsolet zu erachten`“.

2.4 Ungeklärte Fragen der EKD-Denkschrift des ÖRK

Die EKD-Denkschrift von 2007 bekräftigt zwar die „vorrangige Option für die Gewaltfreiheit“, allerdings lässt sie „den Einsatz militärischer Gewalt zu, für den Fall, dass andere Mittel der Konfliktlösung versagen“. Die Frage der sogenannten „Schutzverantwortung“ ( responsibility to protect) wird in der Ökumene kontrovers diskutiert.

Die Idee des „just policing“ wird international diskutiert. „Dabei wird konsequent zwischen militärischer Gewalt und polizeilichem Zwang unterschieden. … An dieser Idee muss noch grundlegend weiter geforscht und gearbeitet werden“.

2.5 Friedensethische Wegweiser

1. „ ,Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens`: Das weite Verständnis vom gerechten Frieden und die Praxis der Gewaltfreiheit Jesu fordern uns zu einem Weg heraus, auf dem theologisches Nachdenken und kirchliche Praxis unbedingt zusammen gehören und einander beeinflusssen. Dieser Weg kann nicht verordnet werden, sondern hängt vom Engagement vieler ab. Er ist deshalb einladend und bemüht, auch kontroverse Fragen im Sinne der Friedesverheißung auszutragen.

2. Im Mittelpunkt dieses Weges steht die Praxis der aktiven Gewaltfreiheit. Diese zu lernen und zu lehren ist eine zentrale Aufgabe der Kirche. Sie entspricht damit ihrem Auftrag, Kirche des Friedens zu sein.

3. Gerechter Friede fordert uns heraus, vom Frieden her zu denken und die Konsequenzen unseres Handeln im Blick auf alle Dimensionen des gerechten Friedens zu betrachten. Im Zusammenhang mit der Friedenskonvokation in Kingston/Jamaica wurde der Friedensbegriff in vier Dimensionen entfaltet:

– Frieden in der Gemeinschaft: Hier kommen alle Themen des friedlichen Miteinanders im Nahbereich in den Blick

– Frieden mit der Erde: Hier werden alle Fragen des Umganges mit der Schöpfung und den in ihr vorhandenen Ressourcen thematisiert.

– Frieden in der Wirtschaft: Hier geht es um ein gerechtes Wirtschaften global wie regional, das dem Frieden dient.

– Frieden zwischen den Völkern: Hier kommen die friedensethischen Fragen im engeren Sinn sowie alternative zivile Schritte der Konfliktbearbeitung und – prävention inden Blick“.

2.6 Zusammenfassung
„Carl Friedrich von Weizsäcker hatte schon 1963 erklärt: ,Der Krieg als Institution muss in einer fortlaufenden Anstrengung abgeschafft werden` Angesichts der schrecklichen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges wurde sowohl von der Ökumene und von den Vereinten Nationen, als auch von der badischen Landeskirche wiederholt die Ächtung des Krieges ausgesprochen: ,Krieg scheidet als Mittel der Politik aus und darf nach Gottes Willen nicht sein!“ Daher muss der Tendenz gewehrt werden, den Krieg wieder als normales Mittel der Politik anzusehen und wirtschaftliche Interessen mit militärischen Mitteln durchzusetzen. In der Konsequenz bedeutet dies, auf militärische Einsätze zu verzichten.
In der Nachfolge Jesu Christi steht uns eine Fülle ziviler, gewaltfreier Mittel zur Verfügung, um uns national und international für gerechten Frieden einzusetzen. Als Christen sehen wir für diesen Weg alle Verheißungen. So kann wirkliche Versöhnung zwischen verfeindeten Parteien wachsen.
In Ergänzung zu gewaltfreien Mitteln der Konfliktbearbeitung sind allein rechtstaatlich kontrollierte polizeiliche Mittel ethisch legitim. In kriegsähnlichen Konfliktsituationen, die die nationalen Polizeikräfte überfordern, ist an internationale, durch das Völkerrecht legitimierte, z.B. den Vereinten Nationen unterstehende Polizeikräfte zu denken“.

Schlussbemerkungen

Im Positionspapier wird das Ultima-Ratio-Denken abgelehnt, im Diskussionspapier nicht wie ein Vergleich der jeweiligen Zusammenfassung unschwer erkennen läßt (vgl auch Zitat des Positionspapieres auf Seite 4).

Positiv ist zu bemerken, dass die Evangelische Landeskirche in Baden einen Diskussionsprozess ausgelöst hat, der hoffentlich von allen Landeskirchen und auf EKD-Ebene aufgenommen wird.

 

IPPNW Studie „Body Count“: Weit über 1 Million Opfer durch “Krieg gegen den Terror”

IPPNW (Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges) 

24. März 2015

Das erste Opfer des Krieges ist immer die Wahrheit: Es wird gelogen, verfälscht, verleumdet, stigmatisiert. Der Gegner wird dämonisiert, die eigenen Taten dagegen werden als „Verteidigung“ und Heldenhaftigkeit in Szene gesetzt. Eigene Gräuel und Kriegsverbrechen werden geleugnet und bagatellisiert. Dieses Allgemeingut der Kriegsgegner belegte nun einmal mehr eine am Freitag anlässlich des 12. Jahrestages des „Krieges gegen den Terror“ vorgestellte Studie der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). Denn diese ergab: Die tatsächliche Zahl an Todesopfern, die der „Krieg gegen den Terror“ bereits kostete, ist fast 10-mal so wie bisher bekannt. Für die US-amerikanische IPPNW-Sektion unterstreichen die Ergebnisse dabei einmal mehr ein Ausmaß vom Westen gemachter Zerstörung, das weltweit Hass schüre, liefere überdies den Kontext, um den Aufstieg brutaler Kräfte wie beispielsweise des IS zu verstehen, die als Folge der US-Politik immer weiter gediehen. Jens Wernicke sprach mit Jens Wagner, dem Koordinator des Projekts, zum Studienbefund.

Herr Wagner, anlässlich des 12. Jahrestag des Beginns des Irakkrieges am 20. März diesen Jahres veröffentlichten die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) eine Studie mit dem Titel „BodyCount“ zur Gesamtzahl der Todesopfer der Kriege in Afghanistan, Pakistan und dem Irak. Sie sind der Ideengeber für diese Studie. Wie kam es dazu?

Zum Beitrag.

Monitor: Führungskultur im Wandel. „Kulturstudie“ mit 400 Tiefeninterviews.

eingestellt 03/2015, Studie von 10/2014 von: „Forum Gute Führung“

Hier nur zwei in Bezug auf die Veränderungen des Reformprozesses wichtige Ergebnisse der Studie:

4. Hierarchisch steuerndem Management wird mehrheitlich eine Absage erteilt.

Die meisten Führungskräfte stimmen darin überein, dass Steuerung und Regelung angesichts der Komplexität und Dynamik der zu­kün­f­tigen Arbeitswelt nicht mehr angemessen sind. Zunehmende Volatilität und abnehmende Planbarkeit verringern die Tauglichkeit ergebnissichernder Managementwerkzeuge wie Zielemanagement und Controlling. Überwiegend wird die klassische Linienhierarchie klar abgelehnt und geradezu zum Gegenentwurf von „guter Führung“ stilisiert.

3. Selbst organisierende Netzwerke sind das favorisierte Zukunftsmodell

Die meisten Führungskräfte sind sich sicher, dass die Organisation in Netzwerkstrukturen am besten geeignet ist, um die Heraus­forde­rungen der modernen Arbeitswelt zu bewältigen. Mit der kollektiven Intelligenz selbst organisierender Netzwerke verbinden diese Führungskräfte die Hoffnung auf mehr kreative Impulse, höhere Innovationskraft, Beschleunigung der Prozesse und Verringerung von Komplexität.

Der Bericht zur Studie.

Kommentar F.S.: Angesichts der tiefgreifenden Deformation der Betriebskultur der evangelischen Kirche im Gefolge des sogenannten Reformprozesses („Kirche der Freiheit“) in mehreren Landeskirchen, brachte das Deutsche Pfarrerblatt 2013/2014 eine Artikelserie  unter der Überschrift „Fragen und Probleme rund um kirchliche Reformprozesse“. Den Auftakt bildete mein Artikel „Stukturk(r)ampf in der evangelsichen Kirche.“ Darin beschrieb ich die Organisationsentwicklung der evangelischen Kirche in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg am Beispiel der EKHN. Man startete als Organisation mit flachen Hierarchien auf der Basis weitgehender Selbstorganisation der Pfarrerschaft (vor Ort selbst verantwortliche Arbeitseinheiten). Ich kommentierte, dass man dies Modell aus Managementsicht nicht genug würdigen könne. Genau diese Einschätzung bestätigt nun die Studie. Kirche war damals ihrer Zeit voraus! Mit dem Konzept von damals könnte man noch heute oder heute wieder beim Management von Unternehmen Eindruck machen. Wenn man, ja, wenn man das Konzept nicht selbst im Zuge des Reformprozesses abgeschafft hätte. Heute hinkt die evangelische Kirche  – andere Konzepte kopierend – hinterher. Und sie verfolgt die Konzepte der anderen bzw. externer Consultants (Hierarchien, Top-Down-Struktur) auch dann noch, wenn sie sich anderorts längst als unzulänglich erwiesen haben oder gescheitert sind. Siehe Linienhierarchien, siehe Personalmanagement, siehe aber auch (flächendeckende) Fusionen, siehe auch Finanzmanagement Doppik/NKF oder siehe (rein) kapitalgedeckte Versorgungskassen.   

 

48- Stunden-Woche und Dienstordnung für Pfarrer in Bayern

Mit jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer in der ELKB soll in den nächsten Jahren eine Dienstordnung vereinbart werden. Vor dem Entwurf einer Dienstordnung wird der Arbeitsumfang auf der Grundlage eines Arbeitszeitmodells berechnet und gegebenenfalls verändert. Die fertige Dienstordnung beschreibt die verschiedenen – eventuell reduzierten – Aufgaben einer Pfarrerin, ohne jedoch Arbeitszeiten zu nennen.

Aus der Tabelle Zeitbedarf
Tabelle 2: Zeitbedarf für gemeindliche Aufgaben

Aufgabe                            Zeitbedarf

Gottesdienst                     8,5 Std.

Kasualie                             5 Std.

etc.

Die Texte zum Thema.

Pfarrverein Pfalz: Pfarrbesoldung: Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 %.

aus:  Aktuelle Informationen der Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landes­kirche) Nr. 20/2014

„3. Pfarrbesoldung

In den letzten Monaten haben wir uns wiederum eingesetzt für die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer: Gescheitert ist die Vertretung in der vergangenen Wahlperiode an der Frage nach der Zurücknahme der Kürzungen im Bereich der Pfarrbesoldung. Die Anrechnung von Studium und Vikariat wurde bei der Übernahme der neuen Landesbesoldung erreicht. Die Jahrgänge zwischen 1956 und 1970 konnten von der Verschiebung der Durchstufung geschützt werden, aber diese Jahrgänge waren bei der Einstellung vielfach von Teildienstregelung betroffen. Daher hat die Vertretung folgende Regelung vorgeschlagen: Der sogenannte Zwangsteildienst in der z.A. Zeit sollte bei der Berechnung der Dienstzeiten zumindest teilweise berücksichtigt werden. Dies wurde vom Landeskirchenrat abgelehnt und stattdessen, im Vorgriff auf die Bestimmungen des neuen Landesbeamtengesetzes, eine gesonderte Regelung bei der Verlängerung der Dienstzeit über die Altersgrenze hinaus, angeboten. Dieser Vorschlag ist keine Lösung im Sinne der Anfrage. Die Vertretung wird bei der Beschlussfassung des neuen Landesbeamtengesetzes wieder einen Vorstoß machen und weiterhin die Berücksichtigung der Zeiten fordern.

Völlig außerhalb der Zuständigkeit der Vertretung und des Landeskirchenrates ist die Deckelung der linearen Anpassung der Besoldung 5 Jahre 1 %. Leider gibt es in diesem Bereich nur das Versprechen, dass unter bestimmten Bedingungen die Deckelung von 1 % pro Jahr in dieser Wahlperiode angehoben wird. In anderen Bundesländern gab es dazu bereits Verfahren, aber strittig ist und bleibt der Begriff der sogenannten amtsangemessene Alimentation. Die Einschätzung lässt sich nicht verhandeln. Die Preissteigerung wird im Rahmen der Tarifanpassung im öffentlichen Dienst immer wieder angepasst, aber eben seit der letzten Landtagswahl nur zu 1%. Damit wird die Besoldung tatsächlich gekürzt. Pfarrerinnen und Pfarrer werden somit doppelt gestraft, sowohl die Konsolidierung des Landeshaushaltes als auch die Konsolidierung des landeskirchlichen Haushaltes wird über die Besoldung angestrebt und dies bei einer zunehmenden Arbeitsverdichtung. Dabei wird zwar eine Einsparung erreicht, allerdings mit einer Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992. Dies ist ein Jammern auf einem relativ hohem Niveau, aber es und bleibt eine Tatsache, dass im Vergleich die Beamtenbesoldung immer weiter von der allgemeinen Einkommenssteigerung abgekoppelt wird. Dies entspricht zwar der allgemeinen Beamtenschelte, aber hat keine Begründung in der Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten.
Hier geht es um Gerechtigkeit, aber auch um eine faktische Belastung der Pfarrfamilien aufgrund tatsächlicher Verluste von fast 20 % – 30 % weniger Einkommen, wohlgemerkt im Vergleich zu der früheren Einkommenssituation. Diese Minderung des Einkommens geschieht bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 %.“

Prof. Traugott Jähnichen (Bochum) und OKR Dr. Arne Kupke (Bielefeld) diskutierten über den Einfluss der Doppik (NKF) auf das kirchliche Leben und die Praxis im Pfarramt.

03/2015, Kirchenbunt

Wie wird sich die geplante landeskirchenweite Einführung der kaufmännischen Buchführung (Doppik) auf das kirchliche Leben und die Praxis im Pfarramt auswirken? Um diese Frage stritten Dr. Arne Kupke, juristischer Oberkirchenrat (EKvW Landeskirchenamt, Bielefeld), und Prof. Traugott Jähnichen, Lehrstuhl für christliche Gesellschaftslehre (Uni Bochum), auf der Pfarrkonferenz im März 2015.

Zahlreiche Mitglieder der Pfarrkonferenz bezweifelten die Vorteile des NKF. Es sei nicht absehbar, wie teuer die Umstellung und der Betrieb wären, wie sich die Bilanzierung verbessere, wo der „Erkenntnisgewinn“ liege.

Jähnichen meldete Zweifel an, ob die ökonomischen Begrifflichkeiten von Effizienz und Effektivität auf Kirche übertragbar seien. Die formalen Ziele träfen im Verständnis der missio dei („Gottes Mission“) auf eine Sperre. Es sei durchaus sinnvoll sich über kirchliche Selbst- und Fremdwahrnehmung Gedanken zu machen, wenn man frage, „wie stelle ich mich als Kirche öffentlich dar?“. Problematisch seien die ökonomischen Momente von Top-Down-Steuerung, die der Netzwerkstruktur von Kirche entgegenständen. Nach reformatorischem Verständnis sei die evangelische Kirche antihierarchisch konzipiert. Daher sei die Frage zu stellen: „Wo stärken wir ohne Not die Hierarchie?“. Stattdessen rief er auf, das „Pfarramt und die Gemeinden“ zu stärken. „Jeder Pfarrer steht dann auch dafür ein, dass Koinonia (Gemeinschaft) in seiner Gemeinde lebendig ist“. Mehr dazu.

Doppik/NKF: Was mit so edlen Idealen gestartet war, hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einem nicht mehr zu durchschauenden, völlig überbürokratisierten, die Gemeinden in ihrer Existenz gefährdenden und die Mitarbeiter der Verwaltung an den Rand des Wahnsinns treibenden Moloch entwickelt.“

23.03.2015, Kirchenbunt, Eine Kirchengemeinde redet Tacheles

Die Ev. Kgm. Rheinberg (Kirchenkreis Moers) ist in eine finanziell schwierige Lage geraten. Unter der Überschrift “Nichts wird so bleiben wie es ist” werden in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebriefes dafür drei Gründe (“Knebel”) konkret benannt: 1. das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW (KiBiz), 2. die Verwaltungsstrukturreform und 3. das Neue Kirchliche Finanzmanagement. Bitteres Fazit der Gemeinde: “Das Land NRW, die Landeskirche, der Kirchenkreis rauben den Gemeinden die finanzielle Luft zum Atmen”.

Daraus zum Thema Doppik/ NKF:

Was mit so edlen Idealen gestartet war, hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einem nicht mehr zu durchschauenden, völlig überbürokratisierten, die Gemeinden in ihrer Existenz gefährdenden und die Mitarbeiter der Verwaltung an den Rand des Wahnsinns treibenden Moloch entwickelt. Das sogenannte „Neue kirchliche Finanzwesen“ hat praktisch über Nacht dazu geführt, dass unsere Kirchengemeinde aufgrund von Gebäudeabschreibungen und Zwangsrücklagen und Zwangspauschalen ein unglaubliches Defizit aufhäuft, obwohl sich an der sparsamen Ausgabepolitik und an der konkreten Arbeit vor Ort nichts geändert hat.

Das „NKF“ fördert tote Steine, und leblose Dinge und verhindert damit, dass wir den Aufgaben unserer Kirchengemeinde wie Verkündigung, Seelsorge, Unterricht und die Begleitung von Alten und Kindern nicht mehr sachgemäß nachgehen können. Rechnet man alle Abschreibungen und Rücklagen zusammen, so finden wir unter dem Strich eine Summe von gerade einmal 49.000 € an freien Mitteln vor, um alle unsere Aufgaben zu erfüllen – zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben.

Rechte in der Kirche oder: Hat die Kirche immer Recht?

März 2015, Pfarrer-Initiative Deutschland

Das Kirchenrecht bietet den Bischöfen mehr Möglichkeiten als sie in vielen strittigen Punkten einräumen. und für den Einzelnen ist es kaum möglich, sein Recht in der Katholischen Kirche einzuklagen. Zu diesen Ergebnissen kamen die Teilnehmer der Tagung „Rechte in der Kirche oder hat die Kirche immer Recht?“.
Frau Prof. Dr. Sabine Demel ging in ihrem Vortrag darauf ein, dass das kirchliche Gesetzbuch sowohl den Klerikern wie auch den Laien Rechte und Pflichten einräumt, und ein viel größerer Spiel- und Entscheidungsraum vorhanden ist als von der Kirchenleitung in Rom, Bischöfen und deren Diözesanleitungen in strittigen Punkten oft behauptet wird. … Mehr dazu.

Pew research center: Pope Francis’ Image Positive in Much of World

Imagewerte des Papstes: 84 % Zustimmung in Europa, 72 % in Amerkia

DECEMBER 11, 2014


Francis’ strongest support comes from Europe, where a median of 84% offer a favorable rating. Latin America – the pope’s home region – also gives him high marks, with 72% saying they have a positive opinion….  Mehr dazu.

Der Gegenpapst. Von Prof. em. Georg Denzler. Und: Amtsenthoben. Von Felizitas Küble.

13.03.2015, Publik Forum

Kurienkardinal Walter Brandmüller kungelt mit den ultrakonservativen Piusbrüdern.  Er will dem Papst die Werte der Tradition bewusst machen. Von Georg Denzler


Der Kardinal traf sich am 5. Dezember 2014 mit Bischof Bernard Fellay, dem Generaloberen der Piusbruderschaft, in deren Internationalem Priesterseminar Herz Jesu in Zaitzkofen (Niederbayern). Diesem Treffen war am 23. September desselben Jahres ein Gespräch in Rom vorausgegangen, bei dem beide Parteien vereinbarten, die Begegnungen »in einem größeren und weniger formellen Rahmen als dem der vorausgegangenen Sitzungen« weiterzuführen. Diese Zusammenkünfte zielen nach Meinung des Kardinals offenbar darauf, den kirchlichen Autoritäten – gemeint ist in erster Linie der Papst – die Priesterbruderschaft und die Werte der Tradition bewusster zu machen und gleichzeitig alle ernsthaften Einwände und Divergenzpunkte aufzuzeigen, die sich aus dem Konzil und seinen Reformen ergeben. Zu diesem Zweck sind in den kommenden Monaten weitere Treffen geplant, eines im Seminar Heiliger Pfarrer von Ars zu Flavigny (Frankreich) und ein weiteres im Seminar Heiliger Thomas von Aquin in Winona (USA). Es ist an Papst Franziskus klarzustellen, wer in dieser heiklen Angelegenheit als offizieller Gesprächspartner des Vatikans gelten kann. Eigenmächtige Unterhändler wie Kardinal Brandmüller sollte er in die Schranken verweisen. Zum Artikel.

Im November 2014: Papst Franziskus hat den konservativen Kardinal Raymond Burke amtsenthoben

8. November 2014, Von Felizitas Küble, 

Wie die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” am heutigen 8. November online berichtet, wurde der US-amerikanische Kurienkardinal Raymond Burke als Präfekt der Apostolischen Signatur von Papst Franziskus abgesetzt. Er leitet damit nicht mehr den obersten Gerichtshof des Vatikan.

Die Absetzung des tapferen und glaubensstarken Würdenträgers wird vor allem folgende Gruppierungen in der katholischen Kirche stark enttäuschen:

1. Die Lebensrechtler: Burke war ein entschiedener Abtreibungsgegner,…
2. Die Anhänger von Papst Benedikt…
3. Die liturgisch Traditionellen bzw. Freunde der “alten Messe”, also des überlieferten Ritus.
4. Die moraltheologisch Konservative…
5. Millionen amerikanischer Katholiken,…

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