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EKBO Berlin-Brandenburg

EKBO Synode: Zwischenbericht der Kirchenleitung über die Arbeit der Strukturkommission.

04/2015, von Friedhelm Schneider

Über die Arbeits- und Herangehensweise der Strukturkommission erfährt man in den Synodenunterlagen:

Unter Zuarbeit der jeweiligen Fachabteilungen des Konsistoriums wurden

Übersichten zur Finanzstruktur, zur Mittelbindung und  zum Verwaltungsaufbau der EKBO beraten. Ergänzt wurde dies durch eine Übersicht über den rechtlichen Rahmen anhand der Grundordnung (Auftrag und Aufgaben der Kirche nach der Grundordnung). Dem gegenübergestellt wurde die Ergebnisse der V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) der EKD, in der auch äußere
Erwartungshaltungen an „die evangelische Kirche“ dargestellt werden.

Ein Riesenfortschritt: die EKBO will die Ergebnisse der 5. KMU und die Erwartungshaltungen an die evangelische Kirche berücksichtigen. Der Vorwurd an die Reformen, namentlich an das Papier „Kirche der Freiheit“ war gerade, dass die eigenen soziologischen Studien gerade nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt würden. Das Papier konnte »einer differenzierten Situationsanalyse … ein eigenes Recht« nicht zugestehen. Und »nur am Rande wird im Namen der ›Kirche der Freiheit‹ auch jene – von der EKD selbst finanzierte – Forschung rezipiert.« So etwa Jan Hermelink (Die Kirche als Dachorganisation und Symbolisierung des Unverfügbaren, in: Isolde Karle (Hrsg.), Kirchenreform, 143.)

Leider liest sich bis heute in den meisten Papieren immer noch ganz anders, leider wird die soziologische Situationsanalyse noch immer sträflich vernachlässigt. Das geschieht dort,  wo in der schlichten Form von Demografie- und Finanzprognosen mit entsprechenden Kürzungs- bzw. Einsparvorschlägen gearbeitet wird wie dies zeitgleich etwa noch immer in der EKM geschieht.

Dennoch würde  man mit folgender Vorgehensweise wohl noch bessere Ergebnisse erzielen können: 

1. die Ergebnisse der V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD, in der auch äußere Erwartungshaltungen an „die evangelische Kirche“ dargestellt werden, bilden in Rückkoppelung an die Hl. Schrift und die christliche Tradition die Basis  von Konzepten für die Kommunikation des Evangeliums in aktueller Gestaltung

2. Erforderliche Änderungen rechtlicher Natur (Grundordnung, Gemeindeordnung, Pfarrdienstordung, etc.) werden entsprechend angepasst. Erforderliche Veränderungen in Kurz-, Mittel-, und Langfristperspektive werden unter Berücksichtigung von 4. in Gang gesetzt. Pilotprojekte und empirische Evaluationen sind obligatorisch.

3. Der Verwaltungsaufbau der EKBO wird beraten und überprüft, inwieweit sie Dienstleistungsorgan der an der Basis (in Gemeinde/ Funktion/ PR etc.) Tätigen ist. Alle Tätigkeiten der Verwaltung werden auf Sinnhaftigkeit, Rationalisierungsfähigkeit und Qualität überprüft.

4. Die erforderliche Finanzierung und zukünftige Finanzstruktur wird eruiert. Die wirkungsvollsten Maßnahmen werden prioritär umgesetzt.

Klare Analyse, profiliertes Urteil: die Synodenvorlage der EKBO zu TTIP. Und: TTIP und die Kirchen

04/2015, Synode EKBO, Vorlage zur Synode zu TTIP:


Die Doppelstruktur des Abkommens deutet auf andere Absichten, als die Wirtschaft durch ein Freihandelsabkommen zu beleben…

Die geplante Einsetzung von „Schiedsgerichten“ bedeutet eine teilweise Umgehung des historisch gewachsenen und demokratisch legitimierten Justizsystems in Deutschland und Europa: Denn „Schiedsgerichte“ sind keine Gerichte. …

Die gewählte Form des Geheimabkommens ist inzwischen höchst zweifelhaft geworden: …

Es steht zu befürchten, dass in Folge des TTIP-Abkommens Schadensersatzforderungen nur in einer Richtung erfolgen werden. Denn solche Forderungen sind nur dort möglich, wo Märkte reguliert (z. B. durch Umwelt- , Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzauflagen) und mit öffentlichen Mitteln subventioniert sind (z. B. Schulen, Museen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Orchester, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser, Agrarerzeugnisse, Forschung und Lehre, erneuerbare Energien u. a.). …

Bei Abschluss des geplanten Investitionsschutzabkommens sind daher Forderungen zu erwarten, die sich hauptsächlich von den USA nach Europa richten. Die in den USA praktizierende „Schadensersatz-Industrie“ bekäme damit einen stärkeren Zugang zu Europa; …

Da es eher unwahrscheinlich ist, dass sich kleine Firmen der damit gebotenen Mittel bedienen können, bedeutet das Abkommen eine zusätzliche Stärkung großer Konzerne. …  Zum Synodenpapier.

Generell tun sich Kirchen mit TTIP eher schwer: TTIP und die Kirchen

Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP, über das derzeit die USA und die Europäische Union verhandeln, wird auch unter Katholiken und Protestanten kontrovers diskutiert. Die Kirchenleitungen tun sich mit Kritik schwer. Mehr dazu in Publik Forum.

 

Veruntreuungsfall im Kirchenkreis Berlin-Spandau über 1 Mio. €

16. Novenber 2014. Berlin (epd)/EKBO.

Im evangelischen Kirchenkreis Berlin-Spandau soll eine Mitarbeiterin größere Summen Geld veruntreut haben. Die Sprecherin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Heike Krohn, bestätigte am Samstag entsprechende Berichte der Boulevardzeitungen „B.Z.“ und „Bild“. Die betreffende Mitarbeiterin sei bereits entlassen worden, bei der Staatsanwaltschaft sei Anzeige erstattet worden. Zudem laufe eine Untersuchung des kirchlichen Rechnungshofes.

Eine konkrete Summe bestätigte die Sprecherin nicht. Nach Informationen der beiden Zeitungen geht es um 800.000 Euro, vielleicht sogar eine Million Euro. Mit dem Geld sollten in 18 Gemeinden mit knapp 60.000 Mitgliedern Pfarrer bezahlt und Kirchen repariert werden, schreibt die „B.Z.“. Der Gesamtetat pro Jahr im Kirchenkreis Berlin-Spandau liege bei zehn Millionen Euro.

Die Sprecherin der Landeskirche bestätigte, dass der Leiter des zuständigen Verwaltungsamtes vorerst nicht im Dienst sei. Krohn sagte wörtlich: „Zu unserem Bedauern hat es im Kirchenkreis Spandau einen Fall von Veruntreuung gegeben, so dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss. Obgleich in unserer Kirche weitreichende Vorkehrungen bestehen, um unkorrektes Verhalten zu verhindern – das Vier-Augen-Prinzip ist eines davon – konnte die Unterschlagung hier nicht rechtzeitig erkannt werden.“ Nun würden Sicherheitsvorkehrungen nochmals überprüft, um vergleichbare Fälle künftig auszuschließen, fügte sie hinzu. Zur Quelle.

Synode EKBO: Personalentscheidungen?

Im „Wort des Bischofs“ auf der Herbstsynode der EKBO äußerte sich Dr. Markus Dröge auch zu den anstehenden Wahlen zum Präsidenten- und Propstamt: „Die Wahlentscheidungen, die die Synode zu treffen hat, sind, das ist uns allen bewusst, wesentlich für den weiteren Weg unserer Kirche. Auf der Frühjahrstagung ist die Synode dem  Wahlvorschlag der Kirchenleitung nicht gefolgt, was ihr gutes Recht ist. Natürlich hat die Kirchenleitung anschließend aber sehr genau darüber nachdenken müssen, was dies für die neuen Wahlvorschläge bedeutet. Sie hat entschieden, für beide jetzt anstehenden Wahlen jeweils mehrere Personen zur Wahl zu stellen, gleichzeitig aber die Amtsinhaberin des Propstamtes gebeten, sich der Wahl zu stellen.“ Friederike von Kirchbach jedoch erhielt nur 37 Stimmen und wurde nicht wiedergewählt, ebenso nicht der langjährige Jurist des Konsistoriums Dr. Martin Richter (20 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Wie in der Frühjahrssynode diesen Jahres wurden von der Synode langjährig bewährten Mitgliedern der Kirchenleitung das Vertrauen nicht erteilt. Das wundert besonders im Blick auf die Pröpstin, die mit ihrer Fröhlichkeit, Redegewandtheit und optimistischen Ausstrahlung das Bild einer von älteren Männern dominierten Kirche so erfrischend aufbrach.

Andererseits hat die Synode alle entscheidenden Gesetze zur Umstrukturierung der Landeskirche in ein von oben nach wirtschaftlich Gesichtspunkten regierbares Unternehmen durchgewinkt. Auf die nun Gewählten richten sich offensichtlich etwas diffuse, aber deutliche Erwartungen nach einer Änderung. Der neue Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine, im ersten Wahlgang mit 89 von 116 Stimmen gewählt, wirkt sympathisch und ist mit seiner Dissertation über Sterbehilfe jemand, der sich zu den aktuellen Diskussionen im Bundestag überzeugend äußern kann.

Dr. Christian Stäblein, gleichfalls im ersten Wahlgang mit 60 von 115 Stimmen gewählt, wird im Sommer 2015 das Amt des Propstes übernehmen. Auch auf ihn, den Direktor des Predigerseminars im Kloster Loccum, richten sich offensichtlich Hoffnungen. Doch ähnlich wie bei der Wahl des bayerischen Bischofs Heinrich Bedford-Strohm auf der EKD-Synode am Dienstag dieser Woche sollten Kritiker des Reformkurses der EKD und der EKBO sich keine Wunder von diesen Personalentscheidungen erhoffen. Das Kirchenschiff ist auf Kurs gebracht und fährt weiter unter Volldampf in Richtung Ökonomisierung und Schaffung eines nationalen Großunternehmens, kontrollier- und steuerbar dank der entsprechenden Software, Buchhaltung und interner Gesetze und Vorschriften. Nur die Frist bis zur vollständigen Bilanzierung des kirchlichen Vermögens und Besitzes soll die Synode um ein halbes Jahr verlängern und auf 2017 schieben.

Dr. Katharina Dang

EKBO: Zum Sturz von Konsistorialpräsident Seeelemann. Stellungnahme, Hintergrundinformation, Kommentar.

11. April 2014, Berlin von Georg Hoffmann, Rechtsanwalt und Vors. des Gemeindebundes Berlin-Brandenburg, Stellungnahme:

Landessynode der EKBO lehnt Verlängerung der Amtszeit des Konsistorialpräsidenten ab

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz lehnte überraschend die Wahl des noch in Bischof Wolfgang Hubers Amtszeit eingesetzten Konsistorialpräsidenten Seelemann für weitere 2 Jahre bis zum Eintritt seines Ruhestandes ab.

Die weitreichenden Änderungen des Verwaltungsämtergesetzes dagegen, die die Kirchengemeinden unter Vormundschaft der Verwaltungsämter stellen, beschloss die Landessynode beanstandungslos. Der Wochenzeitung „Die Kirche“ war das nur eine ganz kurze Randbemerkung wert. Kein Wort über eine Diskussion darüber. Dafür aber viel Gerede über das Papier „Welche Kirche morgen?“, über die Befragung zu diesem Papier und über zehn Thesen „Begabt leben – mutig verändern“, was wie ein Ablenkungsmanöver von den eigentlich wichtigen Themen wirkte.

Die über die Ablehnung der Wahl Seelemanns veröffentlichten Meinungen drückten Ratlosigkeit aus. Damit sollte aber wohl nur davon abgelenkt werden, dass es in der EKBO zunehmenden Unwillen über das autoritäre Gehabe von oben nach unten gibt. Dieser Unwille war auch schon für die Wahl von Bischof Martin Dröge als Nachfolger von Wolfgang Huber maßgeblich. Darüber hinaus war Seelemanns Präsentation vor der missglückten Wahl ungeschickt und entsprach völlig dem Ton, der in der Amtszeit Bischof Hubers üblich wurde. Seelemann hat die Hoffnung vieler, er werde die Reihe seiner Vorgänger würdig fortsetzen, enttäuscht. Viele haben die Erfahrung gemacht, dass sich das Konsistorium unter Seelemanns Amtszeit einen autoritären Führungsstil angeeignet hat, den es früher so nicht gegeben hat, weder im ehemaligen West- noch im ehemaligen Ost-Konsistorium von Berlin, und der geeignet war, die Menschen von der Kirche zu entfremden. Es ist somit nur konsequent, dass ihn die Synode nicht länger als Konsistorialpräsidenten sehen wollte, auch wenn dies mit Mehrkosten von rund 150.000,- € verbunden ist.

Kommentar zum Fall des Konsistorialpräsidenten Seelemann, anonym*

Kommentar zur Abwahl von Konsistorialpräsident Seelemann auf der Frühjahrssynode der EKBO-Synode

Einen Paukenschlag bei der aktuellen Synode der EKBO konstatierten die Medien: die Verweigerung der Synode, die Amtszeit des Konsistorialpräsidenten um nur zwei Jahre und zwar bis zum Erreichen der Ruhestandsgrenze – zu verlängern. Was ist da passiert?  Interpretationen wurden bei den wort-meldungen an anderer Stelle bereits veröffentlicht. Sie  erscheinen durchaus plausibel. Hingegen ist die danach kirchenamtlich behauptete Ratlosigkeit der Synode zum einen eine unmögliche Synodenschelte. Mehr noch handelt es sich dabei aber um eine unbillige Ablenkung davon, dass es zunehmenden Unwillen über das autoritäre Gehabe des Konsistoriums und seinen autoritären Führungsstil gibt. Davon zeugte bspw. auch die persönliche Vorstellung des Kandidaten vor der Synode, in der er darauf verwies, dass man seine öffentliche Bedeutung ja auch auf dem Wege des googelns besichtigen könne. Ein Mann also, der sich ganz oben wähnte. Herr Seelemann blieb es aber verborgen, dass er inzwischen die Hoffnung vieler, er könnte die Reihe seiner kompetenten Vorgänger fortsetzen, bereits längst enttäuscht hatte.
Zwei Beispiele zur Illustration. Da ist z.B. die Geschichte von Frau Steinke aus dem Kuratorium der Schulstiftung. Seinerzeit hat sie sich als kaufmännische Vorständlerin und richtig kompetente juristische Fachfrau hohes Ansehen erworben. Sie hat aber gekündigt. Und zwar mit der Bemerkung, einen solchen Umgang mit Menschen wie in diesem Konsistorium und durch dessen Präsidenten habe sie nirgends erlebt, sich nicht vorstellen können und sie täte  sich dies nun nicht weiter an. Sie schied so schnell es ging dann aus, vollständig fertig mit der Kirche!
Ein anderes Beispiel ist der vom Kirchengericht der EKBO festgestellte rechtsmissbräuchliche Umgang des Konsistoriums und der Kirchenleitung mit dem langjährigen Pfarrer der Kirchengemeinde Manker-Temnitztal, Herrn Pfr. Stephan Scheidacker. Seine 2009 beschlossene Amtsenthebung sollte einen Geistlichen unter fadenscheinigen Vorwürfen entfernen, dessen Kirchengemeinde die Grundordnungsrechte der Kirchengemeinden der EKBO im „Reform-Modell-Kirchenkreis“ Wittstock-Ruppin eingefordert hatte. Die Amtsenthebung wurde denn auch 2010 vom Kirchengericht als ungültig kassiert, wird zur Zeit jedoch immer noch von Herrn Seelemann, nun jedoch auf dem Wege eines Disziplinarverfahrens, weiterhin betrieben.
Zwei Beispiele, eine Aussage. Offensichtlich gibt es in der Synode der EKBO eine Mehrheit von Synodalen, die derartig autoritäres Vorgehen der Kirchenverwaltung inzwischen wahrgenommen haben und missbilligen. Die Personalentscheidung Seelemann lässt auf neue, andere Zeiten jedenfalls hoffen. Die Synode hat dazu den Weg geebnet. Das könnte nicht nur ein Befreiungsschlag gegen autoritäre Herrschaft, sondern auch ein Schritt zur eigenen Mündigkeit und zur Wiederbelebung der synodalen Rechte gewesen sein.

*) wort-meldungen veröffentlicht Beiträge auch anonym. Die jeweiligen Verfasser sind der Redaktion bekannt.

Hinweis und Bitte um Mitwirkung: im Kommentar wird geschildert, dass in der kirchlichen Adminstration teilweise abschreckende Umgangsformen üblich sind. Gerade qualifizierte Kräfte wie hier Frau Steinke kapitulieren. Andere Mitarbeiter an anderen Orten mit überdurchschnittlicher Qualifikation werden, wie man hört, vom System auch schon mal kalt gestellt. Wir würden nun gerne wissen, ob es sich um Einzelfälle handelt. Oder ob solche Fälle gehäuft auftreten. Und dazu erbitten wir die Mithilfe der LeserInnen. Teilen Sie uns doch kurz mit, ob auch Sie Kenntnisse über derartige Fälle besitzen. Die Information wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir, die Redaktion der wort-meldungen, würden anschließend zusammen mit den InformantInnen beraten, wie wir weiter verfahren. Verwenden Sie am Besten die Mailadresse der Redaktion für Ihre Mitteilung. Herzlichen Dank im Voraus. F.S.

 

EKBO: Zog die Synode die Notbremse? Konsistorialpräsident Seelmann von Synode nicht im Amt bestätigt

2. Ausgabe der „protestantischen“ Zeitung „Die Mündige Gemeinde“
an die Synodalen der EKBO während der Frühjahrssynode übergeben.

Am 4. und 5. April 2014 tagte die Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, um den sogenannten Reformprozess weiter voranzutreiben. Dazu benötigt wird vor allem das Geld der Gemeinden, die die dann äußerst aufgeblähte Verwaltung finanzieren sollen. Nach dem Willen der Kirchenleitung sollen fortan Ein-Personen Vorstände diese Verwaltungsämter leiten, kontrolliert nur von zwei Personen aus jedem Kirchenkreis, darunter jeweils dem Superintendenten. Nachdem die Herbstsynode 2013, der das Gesetz in zwei Varianten vorgelegt worden war, keine der beiden beschloss, war die erneute Vorlage des Vorhabens an sich schon dreist, erst recht aber ihre Form. Ohne die ausführliche Begründung und Diskussionswiedergabe wie im Herbst, wurde es den Synodalen in Form von zwölf Seiten Änderungen des bisherigen VÄG-Gesetzes zugestellt. Nur für eingeweihte Fachleute waren die Änderungen zu überblicken. Selbst der sogar von der Projektgruppe, die dieses Gesetz ausarbeitete, abgelehnte „Rechtsträgersockelbetrag“, tauchte im Gesetzestext auf, wenn auch unscheinbar in Klammern. Kleine Gemeinden sollen durch diesen „Betrag“ gezwungen werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben, mit dem sie für ihre bloße Existenz und dafür, dass sie damit der Verwaltung Arbeit machen, kräftig zur Kasse gebeten werden sollen. Durchgesetzt hatte die Herbstsynode nur, dass nun regionale Unterschiede möglich sein werden. Dafür aber würden die Gemeinden den Verwaltungsämtern finanziell vollständig ausgeliefert.
Die erste Berichterstattung über die Synode schweigt über den Beschluss der Synode. Doch zeigt die mit großer Mehrheit verweigerte Zustimmung  der Synodalen zu einer um drei Jahre verlängerte Amtszeit von Konsistorialpräsident U. Seelemann, dass es Probleme gibt.

In der Berichterstattung auf der Webseite der EKBO  werden neben ratlosen Stimmen aus der Kirchenleitung Synodale zitiert, die nicht namentlich genannt werden wollten:  Da heißt es u.a.: „Vielleicht sei der Präsident auch stellvertretend für die oft nicht besonders geliebte Kirchenleitung abgestraft worden, vermutet ein anderer.“ Er „ habe die Quittung für das ‚autoritäre Gehabe der letzten zehn Jahre‘ bekommen, sagt ein anderer Kirchenparlamentarier. Sie hätten den Eindruck, Seelemann nehme sie nicht ernst, sagen wieder andere.“ (http://www.ekbo.de/nachrichten/1091064/– Zugriff am 5.4.2014)

„Schafft es die EKBO-Synode, die Notbremse zu ziehen?“ hatten die Protestanten vom „Gemeindebund in der EKBO“, durch das Verteilen ihrer Zeitung mit dem Leitartikel von Rechtsanwalt Georg Hoffmann gefragt. Noch ist die Frage nur für Insider beantwortet. Doch die Erfüllung der acht Forderungen des Vorstands bedeutet eine Kehrtwendung um 180 Grad. Umkehr heißt aber immer auch Anerkennung von Schuld, Fehlentwicklungen, Fehlprognosen, Vertrauen in die falschen Ratgeber und vieles mehr. Viel Arbeit wartet auf die Synodalen.

Dr. Katharina Dang

 

Pfarrerin und Pfarrer als Beruf – Leitbild für die EKBO

Ein Leitbild für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
mit einer Musterdienstvereinbarung für den Pfarrdienst

Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Aufgaben und Arbeitszeit von
Pfarrerinnen und Pfarrern)
Als Richtwerte können für die wöchentliche Arbeitszeit einer
Pfarrerin, eines Pfarrers angenommen werden: Vollstelle = 54 Stun-
den, 80 Prozent Beschäftigung = 43,2h, Teilzeit mit 50 Prozent = 27
Wochenstunden usw.
Die Berechnung der Zeiten für die einzelnen Aufgabenfelder bil-
det einen Rahmen. Begabungen können die vorgeschlagenen Zeiten
verkürzen. Wo Aufgaben schwer fallen, braucht es eventuell längere
Vorbereitungszeiten. Zum Leitbild.

Entwicklung der Kirchenmitgliedschaft im landeskirchlichen Vergleich

EKKW: „Das Ergebnis des Zensus 2011 bestätigt für unsere überwiegend ländlich strukturierte Kirche die negative Mitgliederentwicklung. Von rund 5,977 Mio. Einwohnern Hessens gehören… 40,2% der evangelischen Kirche an. Stellt man dies den Vergleichswerten der Volkszählung aus dem Jahr 1987 gegenüber, ergibt sich…ein Rückgang bei der evangelischen Kirche von 11,5 %.“

Der Rückgang beträgt demnach in der EKKW also  (nur) 0,48% p.a. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es Datenkonsolidierungen gab und dass Nordhessen eine Abwanderungsregion geworden ist. Dass also dieser Wert eigentlich besser, niedriger ausfiehle.

Die Werte der EKKW liegen bei 0,48% p.a.,

für die Bayerische Landeskirche liegen bei 0,6% p.a.,

für die EKHN bei 0,8 bis 0,9% p.a.,

und für die EKBO bei 1,6% p.a..

Die EKD geht dagegen von durchschnittlich 1,0% Rückgang aus.

EKBO/EKD: Verfahren gegen Pfr. Scheidacker vor dem Kirchengericht der EKD

Der Kirchkreis Wittsotock-Ruppin war noch unter Altbischof Wolfgang Huber als Modellkirchenkreis für eine umfassende Strukturreform auserkoren.In der Umsetzung kam es zu Vorfällen und Ereignissen, die weit über den Kirchenkreis hinaus Aufmerksamkeit erweckten. Betroffene waren nicht allein die Kirchengemeinde Wittstock-Ruppin, sondern auch deren Pfarrer Scheidacker. Gegen ihn läuft derzeit wegen seines Verhaltens ein Verfahren
Aus dem Disziplinarverfahren der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gegen Pfarrer Stephan Scheidacker – 0134/3-13 –

Aus der Verteidigungsschift des Anwalts von Pfarrer Scheidacker

„Zusammenfassend ergeben sich folgende sachfremde und daher missbräuchliche Zwecke der vorliegenden Disziplinarklage:
69. Nachdem das beklagenswerte Verfahren gegen die Kirchengemeinde Manker-Temnitztal (M-T) und ihren Pfarrer vor allem auch innerkirchlich bekannt geworden war und viel Kritik hervorgerufen hatte, sollte der betroffene Pfarrer, der zu Unrecht und gegen besseres Wissen als Ursache des Konflikts behandelt wurde, exemplarisch gemaßregelt werden, um die Gefolgschaft der Mitarbeiter im Pfarrdienst für Organisationsreformen der Kirche auch dann sicherzustellen, wenn ein Pfarrer genügend Courage aufbringt, um sich gegen eine Organisationsreform zu stellen, weil er sich ernsthaft an seine Gemeinde gewiesen weiß und die blinde Befolgung von geistlich-seelsorgerlich nicht abgewogenen Wünschen und Anweisungen seines Dienstherrn, dem es bloß um Organisationsfragen geht, abzulehnen müssen glaubt. Dabei ist festzuhalten, dass das bewährte traditionelle Pfarrerbild eines für seinen Arbeitsbereich in voller persönlicher Verantwortung wirkenden und eintretenden Geistlichen unter der Hand zu dem eines bloßen „kirchlichen Funktionärs“ mutiert, der Anordnungen „von oben“ möglichst ohne Ein- oder Widerspruch umzusetzen hat, da ihm sonst – ab-gesehen vom psychischem Druck in den Konventen als Instrumente der Personalführung – dienstrechtliche Konsequenzen drohen (befristete Pfarr-stellenübertragung, Versetzung, Disziplinarverfahren).
70. Darüber hinaus soll die mit der Disziplinarklage verfolgte Amtsenthebung und Versetzung in den Ruhestand personelle Hindernisse für die von der Kirchenleitung beabsichtigte Fusion beider Kirchenkreise beseitigen, die darin liegen, dass Mitarbeiter des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin die Zusammenarbeit mit Herrn Pfr. Scheidacker in den Gremien eines Kirchenkreises ablehnen, was aber die Mitarbeiter des Kirchenkreises Kyritz-Wusterhausen nicht bereit sind zu akzeptieren, heißt es doch in Grundartikel II.6 der Grundordnung der EKBO:

„Die Weigerung, mit anderen Personen und Gremien in Gemeinde und Kirche zusammenzuarbeiten, widerspricht dem Zeugnis der Schrift ebenso wie Verhaltensweisen, mit denen Herrschaft über die Gemeinde ausgeübt wird.“

Zum kirchenpolitischen Hintergrund des Modellkrichenkreises, in dem der „Fall“ Scheidacker entstanden ist, vgl. hier.