Archiv der Kategorie:
Parteien

Dazuverdienen im Bundestag. SZ

25. Januar 2018, Von Robert Roßmann, Berlin

Mitglied des Bundestags: CSU-Politiker Hans Michelbach Spitzenreiter im Bundestag: CSU-Politiker Hans Michelbach liegt bei der Höhe der Nebeneinkünfte ganz vorne. (Foto: Sven Simon/imago)
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Im neuen Bundestag haben mindestens 41 Abgeordnete eine bezahlte Nebentätigkeit.
Die Abgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nicht genau angeben, sondern sie nur in eine von zehn Stufen einordnen.
Insgesamt verdienen sich Abgeordnete der Union am meisten dazu, danach folgen FDP und AfD…

Mehr dazu.

Frischer Wind in den Bundestag: warum nicht selbst unabhängiger, lobbyfreier Kandidat werden?

06/2016

83 KandidatInnen sind schon vorhanden!

Hier finden Sie KandidatInnen, die sich als BewerberIn für die schlussendlich eine einzige Direktkandidatur ihres Wahlkreises vorstellen. Sobald wir ausreichend BewerberInnen eingetragen und freigegeben haben, können Sie die BewerberInnen ansehen.

Bis dahin freuen wir uns, wenn Sie unsere Initiative weiterempfehlen und persönlich mögliche KandidatInnen ansprechen und auf das Verzeichnis hinweisen.  Mehr dazu.

Interview mit der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Heike Klüver über einen zunehmenden Lobbyismus – und wie man ihm begegnen kann

04/2016, Abgeordnetenwatch

abgeordnetenwatch.de-Interview mit der Politikwissenschaftlerin Heike Klüver von der Universität Hamburg über einen zunehmenden Lobbyismus – und wie man ihm begegnen kann

Frau Prof. Klüver, täuscht der Eindruck, dass die Zahl der Lobbyisten in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat?  Lesen Sie mehr.

 

 

Das Abgeordnetenradar: Sie können sich die Abgeordneten in drei Varianten anzeigen lassen:

angeordnet wie im Plenarsaal,
nach Parteien
oder in einer alphabetischen Liste.
Ihre Ergebnisse können Sie filtern, indem Sie Häkchen entfernen oder setzen, einen der Schieber betätigen oder eine Angabe zum Wahlkreis machen. Alle Informationen können Sie jederzeit verändern, indem Sie rechts oben auf „Filter zurücksetzen“ klicken. Mehr dazu – und zum persönlichen Test.

Der Publizist Roger Willemsen über den Deutschen Bundestag auf youtube.

03/2016

Keine Analyse politischer Abläufe aus Sicht des externen Experten, sondern eine tagebuchartige Parlamentsreportage aus der Perspektive eines mündigen Bürgers.

Ein Jahr lang hat sich Willemsen als Zuhörer auf die Besuchertribüne im Deutschen Bundestag gesetzt und die kleinen Szenen an Nebenschauplätzen, die Debatten und Feierstunden, Situationen der Rührung, der Freude, des Schreckens und des Protests aber auch Situationen, die nicht von den Kameras erfasst wurden, beobachtet und protokolliert.

Willemsen machte sich ein Bild über den Bundestag als das Zentrum der Demokratie, das Parlament als den Ort der politischen Debatte.

Seine mitunter auch ernüchternden Beobachtungen und parlamentarischen Exkursionen präsentierte Willemsen gemeinsam mit der Schauspielerin Annette Schiedeck und dem Hörfunk-Moderator Jens-Uwe Krause im Nationalratssitzungssaal des österreichischen Parlaments in einer szenischen Lesung. Zum video.

Ehemaliger Chefredakteur Brender spricht über den politischen Einfluss der Parteien auf das ZDF

Nikolaus Brender, ehemaliger Chefredakteur des ZDF spricht in einem Interview mit Tilo Jung über den Einfluss der Parteien auf den ZDF.

Dieser politische Einfluss führte zu seinem Ausscheiden als Chefredakteur und dem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Sehr prägnant beschreibt Brender, wie die Strukturen die Mitarbeiter zu Loyalitätskonflikten führen. Die Vorgaben der Politik kollidieren mit den Selbstansprüchen der journalistischen Arbeit. So beklagt Brender, dass er kritische Berichterstattung gegen Politiker durchsetzen musste, was auf Dauer kraft kostet. Besonders interessant ist der Abschnitt ab 17:32. Hier spricht er über die Wahl, bei der er überraschend nicht gewählt wurde. Der Grund war angeblich eine zu geringe Quote bei den Nachrichten. Brender entgegnet, dass die Quote vorher keine Vorgabe war. Er hätte sie nach eigenem bekunden mit boulevardesken Themen jederzeit erhöhen können. Entschied sich aber dagegen.

Vielleicht erkennt sich der ein oder die andere PfarrerIn mit einem Druck zwischen dem eigenen qualitativen Ansprüchen und quantitativen Vorgaben der Kirche wieder.

Studie: Bezahlte Nebentätigkeiten sind Betrug am Wähler

22.04.2014 von Martin Reyher

„Aufstocker im Bundestag“, so lautet der Titel einer aktuellen Studie über die Nebeneinkünfte unserer Volksvertreter. Jeder Vierte der 631 Bundestagsabgeordneten hat demzufolge ein Zusatzeinkommen. Für den Autor der Studie ist klar: Bezahlte Nebentätigkeiten sind letztlich ein Betrug am Wähler.

Cover Studie „Aufstocker im Bundestag“Ein Bundestagsabgeordneter ist finanziell gut ausgestattet: Jeden Monat erhält er eine ordentliche Diät von derzeit 8.252 € Euro brutto plus eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.204 €. Derart abgesichert soll er nicht nur unabhängig arbeiten, sondern sich auch auf das Abgeordnetenmandat konzentrieren können.

Soweit die Theorie.

In der Praxis jedoch ist jeder Vierte der 631 Bundestagsabgeordneten ein „Aufstocker“, der seine Diäten durch bezahlte Nebentätigkeiten aufbessert (151 MdBs). „Aufstocker im Bundestag“ heißt eine heute veröffentlichte Studie der gewerkschaftsnahen Otto Brenner Stiftung, die Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu Beginn der 18. Wahlperiode beleuchtet.  Mehr dazu.

Demokratie ist schön. Aber sie macht viel Arbeit. (Karl Valentin)

Wenn man derzeit das politische Geschehen verfolgt, kann man Karl Valentin nur zustimmen. Wir Bürger müssen schauen, was uns gezeigt wird – und durchschauen, was im Hintergrund eigentlich abläuft…

Politiker wechseln in die Wirtschaft. Lobbyisten arbeiten in der Politik. Solche personelle Platzwechsel gefährden die Demokratie. (Vgl. „Die Unterwanderte Demokratie“).

Solche Platzwechselspiele werden aber nicht allein von Individuen vollzogen, sondern auch von Institutionen. Wir erinnern uns an das Verfassungsgerichtsurteil, das den Einsatz der Bundeswehr im Innern erlaubt. Eine Entscheidung, die der frühere CDU- Minister Schäuble lange Jahre zuvor auf politischem Wege herbeiführen wollte, aber immer am parlamentarischen Widerstand scheiterte. Das Verfassungsgericht hat diese Aufgabe für die Politik erledigt. Ergo: eine eigentlich die die Kompetenz der Politik fallende Entscheidung wird an einem anderen Ort – dem Gericht – zugunsten einer bestimmten politischen Interessengruppe entschieden.

 

Ähnliche, kompetenzüberschreitende Vorstöße von Institutionen konnte man auch in den zurückliegenden Monaten feststellen:

Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder wegen der „Schuldenbremse“ nur noch konjunkturell bedingte Schulden aufnehmen.  Baden-Württemberg soll deshalb 30.000 Stellen im öffentlichen Dienst streichen, so der dortige Rechnungshof.

Der Fall des baden-württembergischen Rechnungshofes zeigt: „Angesichts der Schuldenbremse wird es in den nächsten 15 Jahren nur dann möglich sein, Sicherheit und Daseinsvorsorge zu garantieren, wenn die Einnahmen des Staates verbessert werden“.  Mit weniger Beamtinnen und Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst dürfte diese Garantie kaum zu leisten sein.“ Zur Quelle.

Thomas Bernauer et al.: Einführung in die Politikwissenschaft. Studienkurs Politikwissenschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009, S. 32.)

Die Rechnungshöfe machen also Politik. Was reitet sie dabei?

Was also sind die Aufgaben von Rechnungshöfen? Beispielhaft sei dies anhand des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz dargestellt. In der Selbstdarstellung heißt es:

Aufgabe des Rechnungshofs ist insbesondere die Prüfung

  • der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe,
  • etc.“

Entscheidend sind dabei die Prüfungsmaßstäbe. Es heißt weiter:

Prüfungsmaßstäbe sind die Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns (§ 90 Landeshaushaltsordnung).

Unter Ordnungsmäßigkeit ist nicht nur die buchhalterische Korrektheit, sondern ganz allgemein die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu verstehen.

Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird geprüft, ob

  • das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln sowie
  • die Beschränkung der eingesetzten Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Umfang

angestrebt und erreicht wurde.“

Die Ordnungsmäßigkeit bezieht sich auf ungesetzliches Verhalten, sog. dolose Handlungen. Sie bleiben hier außen vor. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen stehen heute im Vordergrund. Es geht um die Prüfung der Zweck-Mittel-Relation. Dies wird auf zweierlei Weise präzisiert. Es geht auch im Falle Beschränkung der Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Umfang um die Prüfung der Angemessenheit des Mitteleinsatzes für die von der Politik definierten Aufgaben.

Das also ist die Aufgabe der Rechnungshöfe/Rechnungsprüfungsämter. Der baden-württembergische Rechnungshof hat also nicht darüber zu entscheiden, ob das Land seinen Beitrag zu Stuttgart 21 streichen soll oder 30.000 Lehrerstellen. Das hat nicht der Rechnungshof, das hat auch nicht das Verwaltungsgericht, das muss, soll und darf das Parlament entscheiden – und verantworten. Der Rechnungshof könnte wohl aber mit seiner Kompetenz darlegen, ob die Zweck-Mittel-Relation etwa bei Stuttgart 21 oder in der Bildungspolitik angemessen sind (s.o.).

Die Demokratie basiert auf Gewaltenteilung. Und darauf, dass die Institutionen die ihnen jeweils innerhalb des Systems zugewiesenen Funktionen wahrnehmen. Rechnungshöfe sollten also bei ihren eigenen Aufgaben bleiben. Da ist wahrlich genug zu tun. Sie würden damit der Demokratie einen guten Dienst erweisen. Und den Bürgern die Arbeit ersparen, über die Einhaltung des Auftrages der jeweiligen Institutionen zu wachen. So lange das nicht geschieht, gilt Karl Valentins: „Demokratie ist schön. Aber sie macht viel Arbeit.“

Friedhelm Schneider

 

 

Kürzung von Finanzen für Kommunen in Hessen war verfassungswidrig

Wiesbaden. Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt. Lesen Sie mehr.