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Bürokratisierung

Ein Schiff auf Sand. Anmerkungen zum Zustand der Ev. Kirche im Rheinland im Jahr des Reformationsjubiläums. Von Hans-Jürgen Volk.

01/2017

Martin Luther war wahrhaftig kein Heiliger. Prägend für den Protestantismus ist jedoch sein Auftritt auf dem Wormser Reichstag 1521. Das Schicksal von Jan Hus noch im Gedächtnis, der trotz Sicherheitszusagen im Rahmen des Konstanzer Konzils als Ketzer verbrannt worden war, widersetzt sich Luther dem autoritären Ansinnen auf Widerruf seiner Positionen, wie er sie insbesondere in den 1520 erschienen Schriften „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ und „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ zum Ausdruck gebracht hatte. Luther sagte damals: „… wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde; denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“

Trotz des Netzwerks an Unterstützern, zu dem eine Reihe von einflussreichen Landesfürsten gehörte, offenbart diese Haltung Mut. Ein einzelner Theologe stellt sich der sich selbst sakralisierenden Großorganisation „Kirche“ entgegen, die in der damaligen Zeit keinerlei Skrupel hat, vermeintliche oder tatsächliche Widersacher auf demütigende und schmerzhafte Weise ins Jenseits zu befördern.

Offene Debatten nicht gewünscht!
Blickt man auf die Landessynoden der Ev. Kirche im Rheinland (EKiR) der vergangenen Jahre, so wird man von diesem mutigen, widerständigen und organisationskritischen Geist Luthers bestenfalls Spurenelemente ausmachen können. Es ist zu befürchten, dass sich dies auch bei der Landessynode im Jahr des Reformationsjubiläums kaum anders darstellen wird.
Diese fehlende Debattenkultur hat für die EKiR schädliche Nebenwirkungen. Falsche Weichenstellungen werden so verstetigt. Neue Fakten, die diese falschen Weichenstellungen in Frage stellen, werden nicht genügend wahrgenommen oder gänzlich ignoriert. Offenkundige Baumängel werden nicht behoben, sondern hinter Putz verbaler Euphemismen verborgen. Dies gefährdet zunehmend die Statik des gesamten Kirchengebäudes.
Es wird immer deutlicher, dass die grundsätzlichen Bedenken im Blick auf zentrale Umbauprojekte wie der Verwaltungsstrukturreform, der Einführung des neuen kirchlichen Finanzwesens (NKF) oder zum Thema „Personalplanung“ mehr als berechtigt waren. Empfohlen sei eine durchaus kritischer Blick die „Zwischenrufe“ und hier vor allem auf die Beiträge aus dem Jahr 2011 unter den Rubriken EKiR, „Kirche und Geld“ und „Landessynode“. Leider ist aus heutiger Sicht festzustellen, dass die damaligen Befürchtungen vielfach durch die Realität negativ überboten worden sind.
In etlichen Kirchenkreisen haben sich die Vollzeitstellen in der Finanzverwaltung vervielfacht. Begründet wird dies in der Regel mit dem erhöhten Aufwand durch das NKF. Aber auch in anderen Arbeitsfeldern kommt es, beflügelt durch die von der Kirchenleitung empfohlenen Vorgaben zur Personalbemessung, zu einem Stellenaufwuchs bei den zentralen Verwaltungen.
Die Kosten für den erhöhten Finanzbedarf tragen überwiegend die Kirchengemeinden, deren Finanzlage in einigen Regionen der Landeskirche immer prekärer wird.
Der Personalplanung der Kirchenkreise wird hierdurch die finanzielle Basis entzogen. Stellen im Küsterdienst, in der Jugendarbeit oder der Kirchenmusik sind gefährdeter denn je. Gemeindefusionen werden vorangetrieben und kirchliche Häuser aufgebeben, auch um die gestiegenen Verwaltungskosten zu stemmen. Nahezu überall werden Stellen reduziert, in jedem Fall gilt dies immer noch für den Pfarrdienst. Gegen den Trend wächst in der EKiR zur Zeit alleine die Verwaltung.
Von dem an sich guten Gedanken des „Personalmix“ kann angesichts einer derartigen Entwicklung keine Rede mehr sehr. In einigen Kirchenkreisen ist absehbar, dass in wenigen Jahren bei ungebremster (Fehl-)entwicklung die Anzahl der Vollzeitstellen in der zentralen Verwaltung mindestens doppelt so hoch sein werden, wie z.B. im Pfarrdienst. Die bittere Wahrheit ist, dass, um die steigenden Verwaltungskosten zu schultern, Stellen in anderen Arbeitsfeldern reduziert oder ganz gestrichen werden und Einrichtungen wie Jugendzentren, Büchereien oder Kindertagesstätten bedroht sind.
Es wäre die Aufgabe der Landessynode, eine gründliche Evaluation dieser Umbauprozesse zu fordern. Die Pflicht insbesondere der Superintendenten aus strukturschwachen Regionen wäre, die prekäre Situation in ihren Kirchenkreisen offensiv zu thematisieren. Man darf gespannt sein!

Die Fiktion von einer „Kirche mit leichtem Gepäck“
Das Kirchenschiff der EKiR hat kräftig Schlagseite und hängt fest auf der Sandbank aufreibender Selbstbeschäftigung, mit der man es nunmehr vor allem in den Kirchenkreisen zu tun hat. Trotz des enormen Aufwands zeigen wichtige „Kennzahlen“ wie die Mitgliederentwicklung oder die Teilnahme an unseren Gottesdiensten tendenziell nach unten. Es geht nicht voran, jedenfalls nicht in die richtige Richtung.
Im Rahmen der Sondersynode von Hilden entwickelte Manfred Rekowski das Bild von einer „Kirche mit leichtem Gepäck“. Ein enormer Finanzalarmismus veranlasste die Synode dazu, ein drastisches Sparprogramm zu beschließen.
Basis der den Beschlüssen zu Grunde liegenden Berechnungen war ein Netto-Kirchensteueraufkommen von 575,4 Mio. € sowie ein strukturelles Defizit im landeskirchlichen Haushalt von ca. 8. Mio. €. Ausgelöst wurde der schon damals nicht plausible Finanzalarmismus durch die nach den EKD-Vorgaben des sog. „erweiterten Solidarpakts“ zu geringe Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche.
Die Sondersynode in Hilden folgte der Kirchenleitung und beschloss im November 2013, ein Sparpaket („Aufgabenkritik“) in Höhe von 8 Mio. € bereits bis 2015 und weitere Kürzungen in Höhe von 12 Mio. € bis 2018 auf den Weg zu bringen. Insgesamt sollte der Haushalt der Landeskirche um drastische 35% reduziert werden.
Mittlerweile hat sich die Einnahmesituation der EKiR derart verbessert, dass den damaligen Beschlüssen jegliche sachliche Grundlage entzogen ist. Seit 2005 erleben wir eine Phase stetig steigender Kirchensteuereinnahmen, die lediglich durch die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 etwas gedämpft wurde. 2005 gab es ein Nettokirchensteueraufkommen von 492 Mio. €. Für 2017 können wir mit einem Betrag von 710 Mio. € planen. Dies entspricht einer Steigerung von 218 Mio. € (30,70 %). Im Vergleich zu 2013 ergibt sich eine beachtliche Steigerung von 134,6 Mio. €. (18,87%), was deutlich macht, dass sich die positive Entwicklung bei den Kirchensteuereinnahmen verstärkt hat.
Da ist es verblüffend offen, wenn in der Drucksache 1.2 „Bericht über den Stand der Umsetzungen aus der Aufgabenkritik und zur Weiterarbeit an der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung“ folgender Satz zu lesen ist: „Unabhängig von Veränderungen gegenüber der Ausgangssituation im Jahr 2013 hält die Kirchenleitung an den Zielen der Aufgabenkritik und der Haushaltskonsolidierung fest. Die angestrebten Veränderungen sind notwendig, um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben.“
Sparen als purer Selbstzweck? – Wohl eher nicht. Es geht tatsächlich um eine Umschichtung von Mitteln. Organisation und Verwaltung werden gestärkt. Mindestens 25% des Netto-Kirchensteueraufkommens dienen zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche. Überall dort, wo Menschen in direktem Kontakt mit Menschen arbeiten, werden Mittel abgezogen, Einrichtungen geschlossen und Stellen abgebaut.
Das schwere Gepäck explodierender Verwaltungskosten sowie in astronomische Höhen steigender Finanzabflüsse, die zur Kapitalbildung dienen, bringt das Kirchenschiff in Schräglage. Wäre einem an einer positiven Entwicklung kirchlicher Arbeit gelegen, so würde man angesichts der positiven Entwicklung bei den Kirchensteuereinnahmen durch eine moderate Senkung der Versorgungsicherungsumlage um 2-4 Punkte etwas Luft geben. So aber pumpt man alles, was man hat in Richtung Versorgungskasse und offenbart damit ein geradezu naives Zutrauen in die zukünftige Integrität der Finanzmärkte.

„Ohne Druck geht es nicht“
Auf S. 5 und 6 der Vorlage werden u.a. die sozialen Folgen des Sparkurses angesprochen. Zu loben ist auch hier wieder die Offenheit in der Analyse, aus der hervorgeht, dass gering Qualifizierte und hier wiederum vor allem Frauen am stärksten betroffen sind. Deutlich wird, dass hier rote Linien überschritten werden. Obwohl theoretisch genügend Finanzmittel vorhanden wären, verlieren vor allem die „Kleinen“ durch Stellenstreichungen und Outsourcing gesicherte Arbeitsplätze.
Warum hält man derart ideologisch am einmal eingeschlagenen Kurs fest, obwohl sich die Finanzlage deutlich verbessert hat?
Es gibt starke Indizien dafür, das hinter all dem das simple, jedoch zutiefst autoritäre und elitäre Ressentiment steht, ohne Finanzdruck käme man nicht zu den gewünschten strukturellen Veränderungen. Ich möchte dies am Beispiel des „Hauses der Stille“ verdeutlichen.
Es ist eine politische Entscheidung, ob man eine derartige Einrichtung vorhalten möchte oder nicht. Ich persönlich gehöre zu denen, die einen derartigen Ort gerade in unseren hektischen Zeiten für unentbehrlich halten. Dann allerdings sollten man denen, die dort die fachliche Arbeit leisten, auch den Rücken freihalten. Das Gegenteil geschieht. Auf S. 19 der Vorlage wird festgehalten, dass von den angestrebten 333.430 € an Einsparvolumen bereits 263.430 € erreicht worden sind. Es bleibt ein Restbetrag von 70.000 €. Dennoch lassen die Beschlussvorschläge die Zukunft dieser Einrichtung weiter offen, was zwangsläufig die dort Beschäftigten unter Druck setzen muss. Noch einmal, es geht um 70.000 €, mehr nicht. Kirchenkreise stocken im Augenblick in erheblich größerem Umfang Stellen insbesondere in der Finanzbuchhaltung auf. 70.000 € sind in etwa die Kosten für einen qualifizierten Finanzbuchhalter. Eine Kirche, die derart schräg ihre Prioritäten setzt, ist auf dem falschen Weg.
Ceterum censeo: In strategischer Hinsicht betreibt die EKiR Selbstdemontage. Sie entwickelt sich zu einer Behördenkirche mit gut ausgebauter Investmentabteilung, der die Basis mehr und mehr wegbricht. Eine Umkehr, wie das „Wormser Wort“ sie fordert, ist dringlicher denn je.

Aus Anlass des 10 Jahrestages wieder gelesen zum Thema Umbauprozess „Kirche der Freiheit“: Angst und Ausblendung. Begann mit dem Papier „Kirche der Freiheit“ ein Irrweg? Von Dr. Dieter Becker

06/2016

Die Publikation von „Kirche der Freiheit“ jährt sich zum 10. mal. Das ist Anlass, in den Wort-Meldungen frühere Artikel noch einmal neu aus der zeitlichen Entfernung zu lesen. Denn manches versteht man im Nachhinein und im Abstand besser.

Begann mit dem Papier „Kirche der Freiheit“ ein Irrweg?

Zu erinnern ist daran, dass das „Kirche-der-Freiheit-Papier“ und der Reformprozess nachhaltig vom  „Arbeitskreis Ev. Unternehmer“ AEU beeinflusst wurde. Der AEU… hatte sich um die Jahrtausendwende eine neue strategische Zielbestimmung gegeben,  … sollte nun eine aktive Beteiligung in den Kirchengremien erfolgen. Als Theologe, Betriebswirt und Mitglied des AEU seit Mitte der 90iger Jahre begrüßte ich diesen strategischen Wechsel. Doch inzwischen ist bei mir der Verdacht entstanden,  dass das AEU- Engagement in Verbindung mit gleichgesinnten EKD-Kräften einer Art von kirchlichem Reformbürokratismmus Vorschub geleistet hat, der für die Kirche eine einzige, alternativlose und zentral gesteuerte Lösung zu etablieren sucht… Dabei scheint mir mit Angstszenarien und systematischer Ausschaltung kritischer Stimmen gearbeitet zu werden…

Der vollständige Text aus „Zeitzeichen“ 2012.

EKiR: „Die Verwaltung wächst und wächst!“ Bürokratisierung real und in Zahlen. aus dem Bericht des Vorsitzenden des Pfarrvereins der EKiR, Friedehlm Maurer, beim Pfarrvereinstag der EKiR am 02.11.2015 in Bonn.

01/2016

Im Kirchenkreis Simmern- Traben-Trabach gibt es 2006 10 Mitarbeiter in der Verwaltung,
2015 sind es 17 geworden. Im gleichen Zeitraum wurde die Zahl der Gemeindepfarrstellen von 29 auf 21 reduziert.

Aus dem Bericht des Vorsitzenden des Pfarrvereins der EKiR, Friedehlm Maurer, beim
Pfarrvereinstag der EKiR am 02.11.2015 in Bonn. Vgl. im Bericht, S.9

Mehr dazu auch beim Kirchenbunt.

„Immer wenn wir anfingen effektiv zu arbeiten, wurden wir umorganisiert“ – Petronius, röm. Feldherr 96 n. Chr. Oder: Wann endlich lasst ihr in Darmstadt uns einfach nur in Ruhe unsere Arbeit machen?

EKHN, Kirchensynode, Umorganisation der Propsteien nach Ruhestandsversetzung.

Propsteien neu geordnet

Mit einer knappen Mehrheit machte die Synode den Weg für eine Neuordnung der Propsteien frei. Sie betrifft vor allem Rhein-Main, Süd-Nassau, Starkenburg und Rheinhessen. Künftig sollen die bisherigen Propsteien Rhein-Main und Süd-Nassau in großen Teilen zusammengeführt und zur Propstei Rhein-Main vereinigt werden. Der Amtssitz liegt dann in Wiesbaden.“

Die beiden Kommentare zu diesem Beitrag – und zu dieser Art sinntötender „Reformen“ – sollen nicht verloren gehen:

1.  „Immer wenn wir anfingen effektiv zu arbeiten, wurden wir umorganisiert“ – Petronius, röm. Feldherr 96 n. Chr.

2. Wieder mal eine typische Schreibtisch-Täterei aus der Kirchenverwaltung der EKHN in Darmstadt. Teilweise total an der Basis vorbei.
Was soll Rheinhessen/Rhein-Lahn als Propstei? Mit Lücke dazwischen. Nur weil beide im Bundesland Rheinland-Pfalz liegen. Lächerlich!!!!
Süd-Nassau mach weg, Nord-Nassau wird riesig. Der derzeit schon wieder für vollkommen unnötige Verwaltungsarbeit ausgegebene Geldbestand wird dann durch die riesigen logistischen Wege in der neuen Propstei Nord-Nassau noch aufgestockt. Mehrkosten sind der Fall, keine Ersparnis. Wann endlich lasst ihr in Darmstadt uns einfach nur in Ruhe unsere Arbeit machen, statt durch aufgeblähten Verwaltungsfetischismus der kirchlichen Basis ständig neue Barrieren zu stellen und die effektive parochiale Arbeit nur zu bremsen bzw. durch Verwaltungsmehrbelastungen zu füllen!!!!

Entscheidung über Höherstufung der Superintendenten der Hannover’schen Landeskirche auf die Herbstsynode vertagt.

07/2015

Gegen die Emfehlung des Finanzausschusses brachte der Landessynodalausschuss den Antrag auf Durchstufung der Superintendenten nach A 16 ein. Die Synode vertagte die Entscheidung auf den Herbst.

Dazu meint unser Mitglied Ulrich Hahn, Winsen:
„…„Übrigens,“ sagt ein Freund, „soll in der Synode ein Antrag eingebracht werden, dass die Superintendenten zukünftig A16 als Gehalt bekommen.“ Die Begründung dafür: Auch die Amtsleiter bekommen ja mehr. Die Begründung dafür: die Amtsleiter erledigen immer komplexere Aufgaben.
Ich hatte A 16 immer für ein Landessuperintendentengehalt gehalten. Neulich erst bin ich darauf gestoßen, das Landessuperintendenten im B- Bereich liegen.
Ich bin Jahrgang 1955, ein älterer Pastor. Als ich das höre, entsteht ein unangenehmes Gefühl in der Magengegend…

Lesen Sie „Vertagt 1“ 

„Pfarrstellen schrumpfen, Gemeindepädagogen verschwinden und für immer weniger evangelische Christen braucht es immer mehr Verwaltung. Das sind klassische Steilvorlagen für einen Kirchenaustritt!! Es fällt mir immens schwer für eine solche (meine) Kirche auch noch offensiv zu werben.“

Ein Artikel, der die aktuelle Misere der ev. Kirche sehr präzise beschreibt und erklärt:

…. Über 30 Jahre lang lag mir die kreiskirchliche Arbeit am Herzen und ich habe mich gerne engagiert. In den letzten Monaten ist das alles etwas tiefer gerutscht und sie liegt mir jetzt im Magen, denn meinen Abschied aus dem hauptamtlichen Dienst hätte ich mir wirklich etwas versöhnlicher gewünscht. Meine Stelle wird verspätet mit max. 50% Stellenumfang wieder besetzt. Gerechnet haben wir damit nicht, weil wir erst 2011 beim letzten Personalwechsel erheblich abgespeckt haben…

Lesen Sie mehr dazu von Horst Pitsch in:

Jugendarbeit als Luxus?

Landessuperintendent Hans-Christian Brandy über wachsende Bürokratie

Ein leitender Mitarbeiter stöhnt am Telefon, er kämpfe in Nachtarbeit mit der Abrechnung für ein längst abgeschlossenes, von der EU (dankenswerterweise!) gefördertes Projekt. Immer neue Bescheinigungen werden nachgefordert, Abrechnungs-
modalitäten haben sich stillschweigend geändert. Trotz größter Sorgfalt sei ein Weg aus dem Verfahrensdschungel noch nicht in Sicht.

Am selben Tag eine Mail: Für ein Arbeitsfeld werden jetzt Bundesmittel freigegeben. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben. Anträge werden an enge Vorgaben geknüpft und sind nur durch mehrere Einrichtungen gemeinsam möglich – erfordern also intensive Absprachen. Die Mittel müssen aber noch 2014 ausgegeben werden. Und diese Nachricht kommt im September. Wie soll das gehen? Eine gut gemeinte Absicht mutiert zu einem bürokratischen Schildbürgerstreich. Und kein Verantwortlicher verhindert das… Zum Kommentar.

Anm: Und wie steht es um das selbstproduzierte Wachstums des Bürokratiemonsters innerhalb der Kirchen? man vgl. z.B nur den folgenden Beitrag:

Die Einführung der Doppik oder 10 Jahre Selbstbeschäftigung der Kirche.

Am Beispiel des Projekt- und Zeiplans der EKvW  zu Einführung und Implementierung der Doppik in kann nachvollzogen werden, wie man Verwaltung über ein Jahrzehnt voll beschäftigen kann. Und bis alles rund läuft und die Verwaltung sich gefangen hat, sich eingestellt hat nicht allein auf die Anforderungen, sondern auch auf die Steuerungsschwächen des neuen Systems wird wohl ein weiteres Jahrzehnt ins Land gehen.

Nicht umsonst hat ein Finanzzexperte der bayerischen Landessysode, Werner Scheler,  das Doppik-Projekt in der bayerischen Landeskirche gar als „Jahrhundertprojekt“ apostrophiert.

Nicht selten sind die Verwaltungen mit der Implementierung sogar heillos überfordert, siehe EKiR. Dann kann es prekär werden.

 

EKBO: Zog die Synode die Notbremse? Konsistorialpräsident Seelmann von Synode nicht im Amt bestätigt

2. Ausgabe der „protestantischen“ Zeitung „Die Mündige Gemeinde“
an die Synodalen der EKBO während der Frühjahrssynode übergeben.

Am 4. und 5. April 2014 tagte die Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, um den sogenannten Reformprozess weiter voranzutreiben. Dazu benötigt wird vor allem das Geld der Gemeinden, die die dann äußerst aufgeblähte Verwaltung finanzieren sollen. Nach dem Willen der Kirchenleitung sollen fortan Ein-Personen Vorstände diese Verwaltungsämter leiten, kontrolliert nur von zwei Personen aus jedem Kirchenkreis, darunter jeweils dem Superintendenten. Nachdem die Herbstsynode 2013, der das Gesetz in zwei Varianten vorgelegt worden war, keine der beiden beschloss, war die erneute Vorlage des Vorhabens an sich schon dreist, erst recht aber ihre Form. Ohne die ausführliche Begründung und Diskussionswiedergabe wie im Herbst, wurde es den Synodalen in Form von zwölf Seiten Änderungen des bisherigen VÄG-Gesetzes zugestellt. Nur für eingeweihte Fachleute waren die Änderungen zu überblicken. Selbst der sogar von der Projektgruppe, die dieses Gesetz ausarbeitete, abgelehnte „Rechtsträgersockelbetrag“, tauchte im Gesetzestext auf, wenn auch unscheinbar in Klammern. Kleine Gemeinden sollen durch diesen „Betrag“ gezwungen werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben, mit dem sie für ihre bloße Existenz und dafür, dass sie damit der Verwaltung Arbeit machen, kräftig zur Kasse gebeten werden sollen. Durchgesetzt hatte die Herbstsynode nur, dass nun regionale Unterschiede möglich sein werden. Dafür aber würden die Gemeinden den Verwaltungsämtern finanziell vollständig ausgeliefert.
Die erste Berichterstattung über die Synode schweigt über den Beschluss der Synode. Doch zeigt die mit großer Mehrheit verweigerte Zustimmung  der Synodalen zu einer um drei Jahre verlängerte Amtszeit von Konsistorialpräsident U. Seelemann, dass es Probleme gibt.

In der Berichterstattung auf der Webseite der EKBO  werden neben ratlosen Stimmen aus der Kirchenleitung Synodale zitiert, die nicht namentlich genannt werden wollten:  Da heißt es u.a.: „Vielleicht sei der Präsident auch stellvertretend für die oft nicht besonders geliebte Kirchenleitung abgestraft worden, vermutet ein anderer.“ Er „ habe die Quittung für das ‚autoritäre Gehabe der letzten zehn Jahre‘ bekommen, sagt ein anderer Kirchenparlamentarier. Sie hätten den Eindruck, Seelemann nehme sie nicht ernst, sagen wieder andere.“ (http://www.ekbo.de/nachrichten/1091064/– Zugriff am 5.4.2014)

„Schafft es die EKBO-Synode, die Notbremse zu ziehen?“ hatten die Protestanten vom „Gemeindebund in der EKBO“, durch das Verteilen ihrer Zeitung mit dem Leitartikel von Rechtsanwalt Georg Hoffmann gefragt. Noch ist die Frage nur für Insider beantwortet. Doch die Erfüllung der acht Forderungen des Vorstands bedeutet eine Kehrtwendung um 180 Grad. Umkehr heißt aber immer auch Anerkennung von Schuld, Fehlentwicklungen, Fehlprognosen, Vertrauen in die falschen Ratgeber und vieles mehr. Viel Arbeit wartet auf die Synodalen.

Dr. Katharina Dang

 

Nordkirche: Kirchensteuer steigend. Finanzpolster gut. Bürokratisierung durch Landeskirchenfusion.

Lübeck-Travemünde (epd). Nordkirche.

Der evangelischen Nordkirche geht es finanziell bestens: Insgesamt 468 Millionen Euro sollen 2014 in die Kirchenkassen fließen – rund sechs Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Größte Einnahmequelle ist die Kirchensteuer mit 425 Millionen Euro. Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern steuern noch einmal knapp 27 Millionen Euro bei. Finanzexperte Martin Blöcher, Mitglied der Kirchenleitung, stellte den Haushalt der Landessynode in Lübeck-Travemünde vor.

Auch das Finanzpolster ist beachtlich: Anders als Bund und Länder hat die Kirche für künftige Pensionen eine finanzkräftige Stiftung Altersversorgung gegründet. Das Vermögen
beträgt derzeit 855 Millionen Euroknapp 50 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Das verfügbare Vermögen der Kirche lag Ende vorigen Jahres bei 119 Millionen Euro, acht Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rund 260 Millionen Euro werden von der Landeskirche umgehend an die Kirchenkreise durchgereicht, die  sie dann überwiegend an die Gemeinden verteilen. Bis 2018 soll der Anteil der landeskirchlichen Ausgaben leicht gesenkt werden.

Blöcher warnte allerdings vor einer Überlastung der Verwaltung aufgrund der Fusion. Das Arbeitspensum sei bei gleichbleibender Intensität und Sorgfalt nicht mehr zu leisten. Erschöpfung und Krankheitsausfälle seien nicht mehr zu übersehen. vgl. Ausgabe S. 20!