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Institutioneller Wandel außerhalb der Kirchen

Lehrstuhl für Kriegsverbrecher?

An der Universität Bonn soll ein vom Verteidigungsministerium gesponserter Lehrstuhl für internationale Beziehungen eingerichtet werden. Namensgeber soll der ehemalige Sicherheitsberater und Außenminister der USA Henry Kissinger sein.

Studierende der Universität haben nun eine Petition gegen die Pläne erstellt. Sie befürchten eine Einflussnahme der Politik auf die Inhalte der Lehre.

Auch die Wahl des Namenspatrons wird kritisiert. Immerhin hat Kissinger ein zweifelhaftes Verhältnis zu Völker- und Menschenrechten. Unter anderen Umständen hätte Kissinger als Kriegsverbrecher verurteilt werden können.

Lesen Sie hier einen ausführlichen Artikel und unterzeichnen Sie hier die Petition.

Gesundheits“reform“ als Täuschungsmanöver – von Ex- Staatssekretär Wolfgang Lieb

28. März 2014

Inzwischen mussten sich die Deutschen ja daran gewöhnen, dass alles, was die Politik „Reform“ nennt, entweder zu Sozialabbau oder zu einer Mehrbelastung der Arbeitnehmer führt. Mit der „Reform“ der gesetzlichen Krankenversicherung leistet sich die Politik ein besonders hinterhältiges Täuschungsmanöver, um die Mehrbelastung der Versicherten zu vertuschen.

Der Essener Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem geht davon aus, dass der Zusatzbeitrag (im Schnitt aller Kassen) jedes Jahr um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen werden und schon 2017 bei 1,3 bis 1,5 Prozent – wohlgemerkt nur für die Arbeitnehmer – zusätzlich liegen dürfte. Das Bundesversicherungsamt rechnet sogar mit Zusatzbeiträgen von 1,6 bis 1,7 Prozent.

Nach Berechnungen des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse bedeutet eine Erhöhung des Zusatzbeitrages um 1,4 Prozent für den Durchschnittsverdiener mit rund 2500 Euro Einkommen schon 423 Euro und für einen ein Gutverdiener mit 4050 Euro, 680 Euro im Jahr [PDF – 158 KB]. Wenn aber ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr 109 Euro mehr für Strom bezahlen muss, dann gilt das als Katastrophe und führt zu einer Wende in der Energiewende… Zum Artikel.

Breites Bündnis gegen G8. Schule macht die Schüler krank.

Berlin (dpa) – Nach der Rechtschreibreform ist das Turbo-Abi nach acht Gymnasial-Jahren die umstrittenste Entscheidung der Kultusminister. In vielen Ländern können Eltern nach heftigen Protesten bereits heute zwischen G8 und G9 wählen. Niedersachsen will das Turbo-Abi wieder ganz abschaffen.

Ein breites Bündnis von Eltern, Schülern, Lehrern, Ärzten und Psychotherapeuten macht sich nun bundesweit für die Rückkehr zu einer 13-jährigen Schulzeit bis zum Abitur stark. Es gebe «kein einziges pädagogisches Argument» für das «Turbo-Abi» nach nur acht Jahren am Gymnasium (G8), sagte die Sprecherin der Initiative, die Psychologin Anja Nostadt. Die verkürzte Schulzeit führe zu mehr Stress, mache mehr Schüler krank. Zugleich litten sportliche und kulturelle Aktivitäten. Zum Artikel.

8. März 2014 SZ: Immer mehr Kinder und Jugendliche leiden unter Depressionen.

Achtjähriges Gymnasium, erhöhter Leistungsdruck und Lehrermangel: Schule macht Schüler oft krank, warnt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Was tun? Zum Artikel.

Parallelen mit Finanzproblemen bei Kommunen und Kirchengemeinden. Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommunales Eigentum: 42 Milliarden Euro Substanzverlust seit 2003 – Investitionsrückstand allein 2013 um 4,5 Milliarden gewachsen
Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben auch 2013 wieder massiv von ihrer Substanz gezehrt. Die Abschreibungen auf kommunale Bauten, Infrastruktureinrichtungen, Maschinen und den sonstigen Kapitalstock lagen im vergangenen Jahr um knapp 4,5 Milliarden Euro höher als die Investitionen der Kommunen. Damit setzte sich der Wertverlust beim kommunalen Eigentum im 11. Jahr in Folge fort. Seit 2003 haben die Abschreibungen die Investitionen um insgesamt 42 Milliarden Euro übertroffen. Das zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.
“Viele Kommunen müssen offensichtlich weiter auf Verschleiß fahren, da gibt es keine Trendwende”, erklärt IMK-Forscherin Dr. Katja Rietzler. Die Expertin für öffentliche Finanzen hat die kommunale Abschreibungs- und Investitionsbilanz auf Basis der aktuellsten Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) kalkuliert. Ihr längerfristiger Vergleich zeigt: Der Wertverlust im vergangenen Jahr war der dritthöchste seit 2003. Die positive Entwicklung der Gemeindefinanzen – im vergangenen Jahr wiesen die deutschen Städte und Gemeinden in der VGR einen Einnahmeüberschuss von 3,5 Milliarden Euro aus – gebe offensichtlich nur einen Teil der Realität wieder, warnt die Forscherin: “Die Kommunen insgesamt haben nicht genug Spielraum, um auch nur die Abschreibungen auszugleichen. Gleichzeitig wissen wir, dass sich finanzstarke und finanzschwache Städte und Gemeinden immer weiter auseinanderentwickeln. In den ärmeren Kommunen dürfte der Investitionsrückstand also besonders drastisch wachsen.” Zur Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommentar Friedhelm Schneider: das Problem ist ein doppeltes. Es ist
a. ein reales Problem, denn die Kommunen sind unterfinanziert: „Die massiven Steuersenkungen der vergangenen 15 Jahre hinterlassen ihre Spuren“, erklärt die Wissenschaftlerin. Nach Berechnungen des IMK haben Bund, Länder und Gemeinden durch die Steuerrechtsänderungen seit Ende der 1990er-Jahre bis 2013 per Saldo 484 Milliarden Euro weniger eingenommen.“ In Hessen klagten deshalb Kommunen vor dem Staatsgerichtshof und bekamen Recht: „Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt.“ Insoweit ist das Thema ein politisches Problem bzw. ein Versagen der Politik.  Vgl. Artikel der FR.
b. Das Problem ist b. ein Rechnerisches und rührt her insbesondere von den pauschalen Abschreibungen für den Immobilienbestand. Unter dem Vorzeichen eines technokratisch verstandenen Ressourcenverbrauchskonzepts werden Eigentümer/rechtsträger oftmals arm gerechnet. Auch reiche hessische Kommunen können betroffen sein. Das Problem ist bekannt und bei den Wort-Meldungen schon des Öfteren diskutiert worden: „Doppik/NKF. Sie entzieht den Rechtsträgern in der Gegenwart die Mittel. Dieses Ressourcenverbrauchskonzept ist zum Teil richtig, wird aber dann zum Zwangsregime, wenn Mittel in Größenordnungen entzogen werden, die in der Zukunft real gar nicht benötigt werden. Als Beispiel diene die EKiR. Sie bildet Rücklagen für Gebäude gleich doppelt (!) – einmal als Abschreibung und ein weiteres mal als sog. Substanzerhaltungspauschale. Ein Superintendent hat das auf der Synode in Hilden zu Recht beanstandet. Hier wird ökonomischer Druck erzeugt durch rechnerische (!) Verarmungen.“ Die Erfahrung zeigt, dass die pauschalen Abschreibungen etwa für den Ressourcenverbrauch bei Immobilien unpräzise und in der Regel deutlich zu hoch ausfallen. Das dürfte bei Kommunen ähnlich sein. vgl. Artikel im Dt. Pfarrerblatt von Friedhelm Schneider.
Fazit: das Instrument der Doppik verschärft die Finanzlage der Kommunen auf rechnerische Weise dramatisch.In der Verbindung, besser: der Addition von a. = Unterfinanzierung und b. = rechnerische Verarmung werden die Eigentümer, hier die Kommunen, endgültig in die Knie gezwungen. Sie sind im bilanziellen Minus, in den roten Zahlen und erhalten schließlich eine Zwangsverwaltung von Regierungspräsidium. Die demokratische Legitimation wird auf der Basis der Finanzpolitik ausgehebelt. Die monarchische Zwangsverwaltung des Regierungspräsidiums ist – scheinbar innerhalb der demokratischen Ordnung – etabliert.

Die Lösung des Problems hieße: outputorientiert steuern. Das erfordert einen höheren Einsatz an… Konzeptions- und Planungsintelligenz. Das Instrument der Doppik ist dafür ungeeignet. Denn die Ansätze sind pauschal und basieren nicht auf realen Daten. Nur so – auf der Basis realer Daten – wäre dem Problem beizukommen. Das ist bei der Kirche identisch. Dafür gibt es in der Kirche auch seit langem Lösungsansätze, wie bei K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement seit ca. 10 Jahren praktiziert. vgl. K.IM.org

 

 

Schon heute: ernst zu nehmender Ärztemangel.

Die Medizinerverbände warnen vor einem grassierenden Mangel an Hausärzten

„Nach jüngsten Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind schon jetzt bis zu 2600 Hausarztstellen unbesetzt. Auch bei den Fachärzten fehlten 2000 Mediziner…

In den kommenden Jahren würden mehr als 50 000 noch aktive Mediziner aus dem Bereich der haus- und fachärztlichen Grundversorgung in den Ruhestand gehen. Der Hausärzte-Mangel entwickele sich zu einem massiven Problem, urteilte der scheidende KBV-Vorstandschef, Andreas Köhler. Die Nachfrage nach medizinischen und psychotherapeutischen Leistungen werde wegen der demografischen Entwicklung weiter steigen.“ Dazu die SZ.

Anm. F.S.: Da zeigt sich die parallele Entwicklung in den herkömmlichen Professionen. 2600 Ärtzestellen vakant – das sind schon jetzt gut 5% aller Stellen. Und das noch vor der Pensionierungswelle, die mit den geburtenstarken Jahrgänge ab ca. 2016 erst beginnt. Und in der Kirche? Wie steht es da um Vakanzen? Üblich ist eine Quote freier Stellen von 3,5% um die Rotation der Stelleninhaber zu gewährleisten. In Bayern bspw. wird die Vakanzquote derzeit aber mit 7% bis 10% taxiert. Das ist also rund 5% über der Rotationsquote. Bekanntlich steht Bayern noch gut da hinsichtlich der Pfarrerzahlen. In anderen Landeskirchen dürfte es eher schlechter aussehen. Das heißt aber: die Zustände bei den Pfarrstellenbesetzungen sind schon heute ähnlich wie bei den Ärtzestellen. Aber in der Kirche wird die Information noch unter Verschluss gehalten. Offziell wird der Ernst der Lage heruntergespielt. So etwa in der Landessynode in Württemberg. Aber es gibt auch in der Kirche Menschen, die mitdenken. Und die Vakanzproblematik und die Problematik des Personalmangels offen benennen. Aber noch sind es zahlenmäßig wenige. Warum eigentlich?

Wenn Gutmenschen die Subsidiarität abschaffen wollen

Immer wieder komme ich in die Diskussion mit Menschen, die ein Problem mit Sonderrechten der Kirche haben. Die Neutralität, die der Staat zu erbringen hat, wird dann von der Kirche gefordert. Argumentationsgrundlage ist, das die Kirche mit öffentlichen Geldern wirtschaftet. Die Überzeugung dieser Personen ist dann, das die Kirche sobald sie öffentliche Gelder erhält nicht mehr als Kirche erkennbar sein soll. Sie wird in der Vorstellung dieser Personen zu einer entpersonifizierten Verwalterin werden. Ohne eigene Interessen und eigenes Profil.

In der Jugendarbeit, die oft vertrete führt das zu absurden Vorstellungen. Immer wider werde ich mit zwei Forderungen konfrontiert:

– Freizeiten, Jugendgruppen und Jugendtreffs sollen keine religiösen Inhalte Vermitteln, da sie mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden und daher für alle offen stehen.

– Wenn wir als kirchlicher Träger schon auf unserem religiösem Profil bestehen, müssen wir im gleichem Maß über den Islam, Atheismus , den Hinduismus und den Buddhismus informieren.

Beide Forderungen zeigen, das es erhebliche Mängel in dem Verständnis von Subsidiarität gibt. Teilweise wird sie noch nicht einmal von der Politik verstanden. Einfach gesagt heißt es, das der Staat bevor er etwas macht immer überprüfen muss, ob nicht jemand anderes unterstützt werden kann diese Aufgabe zu übernehmen. Das gilt natürlich nicht für die Polizei oder unsere Armee. Jedoch für ziemlich vieles andere, wie den öffentlichen Nahverkehr, Krankenhäuser, Kindergärten oder die Jugendarbeit.

Als ordnungspolitisches Prinzip hat die Subsidiarität mehrere Vorteile:

– Sie fördert die Wirtschaftlichkeit, da nicht hoheitliche Aufgaben meist von nichtstaatlichen Stellen effizienter bewältigt werden.

– Sie fördert die Vielfalt, da mehrere Träger Aufgaben gleichzeitig übernehmen können.

– Sie entzieht sensible Bereiche in Teilen der staatlichen Überwachung und Einmischung.

Gerade in der Jugendarbeit zeigen sich deutlich die Vorteile der Subsidiarität. Wenn in einer Stadt mehrere Träger Freizeiten und Jugendgruppen anbieten, entsteht ein Wettbewerb. Wer seine Mittel ineffizient verplant, kann nur weniger attraktive Veranstaltungen anbieten. Gleichzeitig ermöglicht die öffentliche Förderung unterschiedliche Träger und Formen der Jugendarbeit gleichzeitig zu haben. In Darmstadt gibt es daher ein autonomes Jugendkulturzentrum für Punks, kirchliche Jugendarbeit, Pfadfinder, gewerkschaftliche Jugendarbeit und vieles mehr. Ziel ist es, dass im Optimalfall jeder Jugendliche ein passendes Angebot finden kann. Die Gefahr, das der Staat die Jugendarbeit zur Indoktrination missbraucht ist aktuell nicht gegeben. Die Erfahrungen mit der DDR zeigt aber, das es sinnvoll ist die Jugendarbeit nicht direkt vom Staat betreuen zu lassen.

Die Jugendarbeit zeigt deutlich, warum die meist humanistischen Forderungen nach Neutralität in die falsche Richtung gehen. Fast jeder Träger vertritt eine eigene Weltanschauung. Sollen die Umweltschützer ihre Jugend nun auch über die Vorteile der Autobahn und Schwerindustrie unterweisen? Soll ein autonomes Jugendkulturzentrum Vertreter der deutschen Bank einladen, damit Punks auch lernen wie toll Banken sein können?

Die Neutralität besteht nicht darin allen Akteuren einen einheitlichen Kurs vorzuschreiben, sondern die Vielfalt zu fördern. So sollte jeder Jugendliche ein Angebot finden, dass zur Person passt. Daher ist es auch gut, das in der Jugendarbeit ein Träger nach seinen evangelischen Maßstäben arbeitet. Voraussetzung ist, das die anderen Träger nicht daran gehindert werden entsprechend ihrer Weltanschauung zu arbeiten.

Für mich als Vertreter der evangelischen Jugendarbeit im Jugendring bedeutet das aktuell eben auch dafür zu sorgen, das es auch Muslimische Träger gibt. Der Respekt zur Vielfalt und vor der Neutralität bedeutet, für mich, wenn ich nach evangelischen Maßstäben arbeiten will, muss ich anderen auch ihre Zugestehen. Daher geht es nicht um weniger, sondern mehr Profil.

Dennoch gibt es immer wieder Kritiker an der Kirche, die das Kind mit dem Zuber ausschütten wollen. Um der Kirche einige Privilegien zu entreißen wird die Subsidiarität ausgehöhlt.

Momentan wird in Stuttgart darüber debattiert für alle mit städtischer Förderung angestellten Personen auch die städtischen Kriterien verpflichtend zu machen. Der Humanistische Pressedienst schürt die Aversionen gegen die Kirche mit eben jener Argumentation.

Risse im deutschen Bildungssystem – von Prof. Friedhelm Hengsbach

Von: Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach (Sozialethiker)

„Die international vergleichenden Pisa- und Piaac- Studien zur Leistungsfähigkeit der Bildungsabsolventen erzeugen in der politischen Öffentlichkeit immer wieder neue eruptive Erregungszustände, ohne die strukturellen Risse der deutschen Bildungslandschaft zu benennen und ursachenangemessene und zielgerichtete Reformen anzustoßen.

Im Folgenden will ich drei Risse des deutschen Bildungssystems identifizieren: Die private und öffentliche Regie der Bildungswelten liegen im Widerstreit. Die Bildungsinteressen bürgerlicher Milieus und die Bildungschancen breiter Bevölkerungsschichten weichen voneinander ab. Die Rangfolge des theoretischen Wissens und des Erfahrungswissens wird kontrovers eingestuft. Mit dem Leitbild „erweiterter Beruflichkeit“, wie es der wissenschaftliche Beraterkreis von IG Metall und verdi begründet, soll ein normativer Orientierungswechsel skizziert werden, der diese Risse entschärft.“
Zum Artikel von Prof. Friedhelm Hengsbach.

Wissenschaftliche Evaluation: ja – CHE- Ranking: nein

Stellungnahme der DGS zum (Bertelsmann -) CHE-Ranking

Seit dem Jahr 1998 werden in jedem Frühjahr die Ergebnisse des CHE-Hochschulrankings veröffentlicht, das aus einer Ranggruppenliste der universitären Standorte verschiedener akademischer Fachdisziplinen besteht. Durch die seit 2005 stattfindende Publikation in DIE ZEIT hat dieses Ranking eine hohe öffentliche Sichtbarkeit erhalten.
Seit der ersten Durchführung des CHE-Rankings sind in der Soziologie immer wieder Zweifel an dessen fachlicher Qualität geäußert worden. Dennoch haben die Institute unseres Faches mit Blick auf die Informationsbedürfnisse derer, die sich für ein Studium der Soziologie interessieren, an der Datenerhebung für das Ranking teilgenommen. Mitte letzten Jahres führten die sich häufenden fachlichen und wissenschaftspolitischen Bedenken jedoch an verschiedenen Standorten zu einem Umdenken. Das – vom CHE sehr gut bewertete – Institut für Soziologie der Universität Jena hat beschlossen, sich nicht mehr an diesem Ranking zu beteiligen. Daraufhin hat sich der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziologie eingehend mit dem CHE-Ranking befasst. Nach dem Studium der zugänglichen Dokumentationen und einem längeren Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen des CHE gelangte der Vorstand zu folgender Einschätzung und Empfehlung, die vom Konzil der DGS am 20. April 2012 einstimmig beschlossen wurde:

FACHLICHE UND WISSENSCHAFTSPOLITISCHE BEURTEILUNG DES CHE-RANKINGS
Das CHE-Ranking weist gravierende methodische Schwächen und empirische Lücken auf. Um nur die beiden wichtigsten anzusprechen:
Die Qualität der Forschung der Standorte wird vor allem über die Einschätzung durch Kolleg/-innen sowie auf der Grundlage von Datenbanken erhoben, die der Wissenschaftsrat und auch das CHE selbst als nicht geeignet oder jedenfalls nicht hinreichend aussagekräftig beurteilen.
Ähnlich wird die Qualität der Lehre vor allem auf der Grundlage einer Studierendenbefragung erhoben, die durch schwache Rücklaufquoten, geringe Fallzahlen und eine ungeklärte Selektivität gekennzeichnet ist. Entsprechend groß ist die Gefahr von Zufallsaussagen. Dagegen werden wichtige und von den Lehrenden nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen, so etwa die Betreuungsrelationen und die damit verbundenen Lehrveranstaltungsgrößen, nicht in die Analyse einbezogen. Bei so ungenügender Datenlage ist die Bildung einer Rangreihenfolge kaum zu rechtfertigen…

Die Publikationsformate des Rankings laden mit ihren Vereinfachungen zu weiteren Fehlwahrnehmungen der Sachlage ein:…

Auch und gerade das simplifizierende Ranking mithilfe der Ampelsymbolik täuscht über die Dürftigkeit der Datenbasis hinweg. Es suggeriert, sich hierbei den massenmedialen Präsentationserfordernissen beugend, eindeutige und verlässliche Urteile, die durch die verfügbaren Daten keineswegs gedeckt sind. Zur Stellungnahme.

Debakel bei Schulreformen: Erst in Niedersachsen und nun auch im Süden: Bayern rückt von G 8 ab

14.2. Süddeutsche: „Eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in Bayern wird immer wahrscheinlicher. Weil die Staatsregierung das entsprechende Volksbegehren nicht mehr stoppen kann, überlegt man, wie sich das Turbo-Abi wieder abschaffen lässt…..

Was das G 8 angeht, scheinen Seehofer und Spaenle mit ihrem Latein am Ende zu sein. Trotz aller Energie, die sie in das Projekt stecken, werden die Klagen nicht leiser und die Zahl der G-9-Befürworter nimmt ständig zu…“

Mehr dazu bei: G9 jetzt! :

G9 für alle Gymnasiasten!

So bald wie möglich sollen Schülerinnen und Schüler in Hamburger Gymnasien ihre weitere Schulzeit wieder im G9 absolvieren können. Nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein, Hessen und Baden Württemberg sollen auch unsere Hamburger Gymnasien Wahlfreiheit zwischen dem G8 und dem G9 bekommen.

Unternehmerlobby will die die Hochschulen steuern – Zum offenen Brief der Vorsitzenden der Hochschulräte an die NRW-Landesregierung

9. Januar 2014, Wolfgang Lieb.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Vorsitzenden der Hochschulräte in NRW mehrheitlich die Hochschulen als durch den Wettbewerb um die Einwerbung von Drittmitteln gesteuerte „Unternehmen“, ja noch mehr als die verlängerten Werkbänke der Wirtschaft betrachten, dann liefert diesen Beleg ihr offener Brief an die Landesregierung [PDF – 78.5 KB].
Allein dieses Schreiben an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und an die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze müsste eigentlich alle, für die die Freiheit von Forschung und Lehre noch den im Grundgesetz verbürgten hohen Wert besitzt, von der Notwendigkeit der Novellierung des bisherigen sog. „Hochschul-„Freiheits“-Gesetz des früheren FDP-Innovationsministers Pinkwart überzeugen. Zu den Beiträgen.