Archiv der Kategorie:
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Hannover: Keine frühere Durchstufung nach A14. – Frohe Weihnachten mit ihren 6 Gottesdiensten!

01/2017, Pfarrverein Hannover, Kommentar
…Aber leider musste ich die Kollegin enttäuschen: Die Zulage nach A-16 wird kommen, Konföderation hin oder her. Die frühere Durchstufung nach A-14 jedoch wird nicht kommen. Offizielle Begründung: Davon gehe kein positiver Anreiz für die Nachwuchswerbung aus….

 

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Synode EKvW: Kirchengesetz zur Neuregelung des Rechts der Besoldung und Versorgung: keine Sonderzahlung für Ruhegehaltsempfänger.

12/2016, Beschluss
… Statt dieser Faktoren, die das Land anwendet, wird vorgeschlagen, die oben genannten Faktoren zur Anwendung zu bringen. Diese führen dazu, dass die eingearbeitete Sonderzahlung wieder aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen herausgerechnet wird.
Damit bleibt es im Ergebnis bei der in §§ 35 PfBVO, 23 KBVO getroffenen Regelung, dass die
Ruhegehaltsempfänger der EKvW nicht von den Regelungen über die Sonderzahlung profitieren…

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Dauerkonflikt im Bereich der Landeskirche Hannovers: Mitarbeiter demonstrieren vor der Synode.

06/2016
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Landeskirche Hannovers müssen weiter auf ihre diesjährige Entgelterhöhung warten. Die Landeskirche will die reguläre Lohnsteigerung um 2,3 % (mindestens 75 Euro) erst auszahlen, wenn ein Arbeitnehmer-Eigenanteil zu den Beiträgen der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) beschlossen ist. Siehe auch Meldung vom 1. März 2016 >> hier
Die Arbeitnehmerorganisationen lehnen diese unnötige Belastung der Beschäftigten ab. Sie gehen davon aus, dass die Landeskirche Hannovers aufgrund der gestiegenen Kirchensteuereinnahmen und der sehr positiven Haushaltslage weiterhin in der Lage ist, den Gesamtbeitrag zur Zusatzversorgung i.H.v. 4,8 % allein zu tragen. „Es ist ein Unding, die reguläre Tariferhöhung an Bedingungen zu knüpfen!“, so Dietrich Kniep, Vorsitzender des
vkm-Hannover. Mehr dazu.

Aus der Pfarrvertretung Baden: Entgegenung an Oberkirchenrat Strack. Von Volker Matthaei.

05/2016

In der Aprilausgabe der Pfarrvereinsblätter fand sich ein Artikel, in dem sich Herr Oberkirchenrat Strack der Diskussion mit der badischen PfarrerInnenschaft stellt, was ich für anerkennenswert halte. Seinem Artikel will ich mit diesem Beitrag entgegnen:

dienstfreien Tag
Erholungsurlaub
Vertretungen
Stellenabbau
Dienstwohnungs- und Residenzpflicht
Umstellung der Pfarrbesoldung …

vgl. S.192-198

Hannover. Pastorenausschuss zu Zulage zum Ephorengehalt nach A16

05/2016

An die Mitglieder der Landessynode
der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Stellungnahme des Pastorenausschusses
Hannover mit der Bitte, die Entscheidung
der Synode zu überdenken


Der Sachverhalt stellt sich uns folgendermaßen dar:

Geschätzte 70% aller Pastorinnen und Pastoren in unserer Kirche bekommen entsprechend ihres Dienst- bzw. ihres Lebensalters (jünger als 53 Jahre) ein Gehalt, das sich nach A13 bemisst. Ungefähr 2/3 seiner Dienstzeit wird ein Pastor (bzw. eine Pastorin) nach A13 bezahlt, bevor sich der Bewährungsaufstieg nach A14 für das letzte Drittel des Dienstes anschließt. Wenn Superintendentinnen und Superintendenten nun eine Zulage entsprechend A16 erhalten, bedeutet dies einen durchschnittlichen Gehaltsunterschied von ca. 1.540 € pro Monat. Damit bekommt ein/e Superintendent/ in ungefähr 35% mehr Gehalt als die allermeisten Pastorinnen und Pastoren. Eine solche Erhöhung lehnen wir aus insgesamt sieben Gründen ab:… Mehr dazu..

ELK Hannover: Pfarrverein ausgebootet.

04/2016, Pfarrverein

Zulage zum Ephorengehalt nach A16 – Stellungnahme des Pastorenausschusses mit der Bitte, die Entscheidung der Synode zu überdenken

Sehr geehrtes Synodenmitglied,

der Pastorenausschuss unserer Landeskirche wendet sich mit diesem Rundbrief an Sie, da auf der letzen Synodaltagung im November – für uns überraschend -, eine Zulage zum Gehaltes der Superintendentinnen und Superintendenten beschlossen wurde, die einer Erhöhung von A15 auf A16 entspricht.

Überraschend war es für uns als Pastorenausschuss vor allem deshalb, weil uns kein entsprechender Gesetzesentwurf des Landeskirchenamtes, der dieser Entscheidung zugrunde gelegen hatte, vorlag. Somit hatte der Pastorenausschuss auch keine Möglichkeit, dazu Stellung nehmen. Damit wurde u.E. geltendes Recht missachtet. Eine grundsätzliche Eingabe hatten wir seinerzeit dennoch bei der Synode eingereicht.

Überraschend war dies für uns auch deshalb, weil uns in unseren Sitzungen der Stand der Diskussion in dieser Sache nicht mitgeteilt worden war. Deshalb hatten wir auch mit einer Entscheidung der Synode in diesem Punkt noch gar nicht gerechnet…  Mehr dazu.

Bei den jüngsten Tarifverhandlungen fordern Kommunen Einschnitte in die Altersvorsorge der Beschäftigten.

21. März 2016, von Detlef Esslinger, SZ
Eine seltsame Idee: Die Kommunen belasten diesmal die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.

Bei Tarifverhandlungen sind es normalerweise die Gewerkschaften, die Forderungen stellen. Unüblich ist, dass auch die Arbeitgeber solche haben. Genau dies ist aber der Fall bei den Gesprächen über den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen, die nun begonnen haben. Die Kommunen verlangen den Beschäftigten Einschnitte bei der Altersversorgung ab.

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Anm. F.S. : werden die Kirchen dem Beispiel folgen?

„Ich beneide Sie ehrlich um diese geplante Regelung“ versus „Besoldungsumstellung bei PfarrerInnen für bestimmten Personenkreis eine besondere Härte“. Unterschiedliche Sichten zur Besodungsumstellung in Baden.

03/2016, Vors. des Bad. Pfarrvereins, „Aus der Pfarrvertretung“

„Zu meiner Bemerkung im Dezemberheft „Am deutlichsten profitieren von der Besoldungsumstellung die jüngeren Jahrgänge“ habe ich von einem jüngeren Kollegen eine kritische Rückmeldung bekommen: Diese Bemerkung (die ich im Hin blick auf die zukünftig wegfallende Reduzierung der Eingangsbesoldung um 8 % sowie auf die beim Bundesrecht ein Jahr früher erfolgende Hochstufung von A 13 auf A 14 gemacht hatte) berücksichtige nicht, dass die KollegInnen, die die drei Jahre mit 8 %-Reduktionen gerade hinter sich haben (zeitweise waren es sogar 9 %, 4 % durch die frühere Landesregelung sowie zusätzlich 5 % durch eine landeskirchliche Regelung für den Probedienst), die KollegInnen also ab dem 7. Erfahrungsjahr (Studium und Lehrvikariat gelten als Jahre 1 bis 3), bis zu 13 Jahre lang (nämlich bis zur Hochstufung nach A 14) erleben müssen, dass sie im Vergleich von altem und neuem Besoldungsrecht mit dem neuen Recht im Saldo sogar weniger Gehalt beziehen werden als beim bisherigen Landesrecht …

Ich kann die Kritik des Kollegen nachvollziehen; in der Tat stellt die Umstellung für den von ihm beschriebenen Personen kreis eine besondere Härte dar. Insofern ist mir die Äußerung in der Rede des synodalen Berichterstatters (er ist zugleich Landesbeamter) vor der Herbstsynode „Ich beneide Sie ehrlich um diese geplante Regelung“ zu undifferenziert –…“
„Aus der Pfarrvertretung“, vgl. S. 85f

Deutet der Pfarrverein der EKHN Defizite bei der Pfarrsoldung an? Vorstandsbericht des Vorsitzenden Dr. Martin Zentgraf

03/2016

Pfarrerinnen- und Pfarrerverein in der EKHN
Mitgliederversammlung am 16.02.2016
Vorstandsbericht Dr. Martin Zentgraf

Betreffend Pfarrbesoldung bzw. Verringerung des tatsächlich verfügbaren Einkommens:

„.. Immerhin ist auch daran zu erinnern, dass die
Verschiebung der Durchstufungen Richtung A 14 eine innerkirchliche Maßnahme in
finanziell schwierigerer Situation waren – eine Verschlechterung, die bisher noch nicht
rückgängig gemacht wurde, obwohl sich die finanzielle Lage der EKHN deutlich entspannt
hat. Während sich die wirtschaftliche Situation der Gesamtkirche bei den Vergütungen der
anderen Angestellten der EKHN durchaus auswirkt, ist dies bei den Pfarrerinnen und Pfarrern
nicht der Fall. Hinzu kommt, dass der Anteil der Einnahmen, der in der EKHN für unsere
Berufsgruppe ausgegeben wird, sich im Vergleich zu der Bedeutung und öffentlichen
Wahrnehmung dieser Gruppe für die Kirche, gering ausnimmt…“

Der vollständige Bericht.