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Gewaltenteilung

Staatsrechtler Prof. Hans Meyer: Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Regelung für Volksabstimmungen zu verabschieden.

29. August 2016, von Henning Rasche

Wir müssen endlich über direkte Demokratie reden

…Hans Meyer, Staatsrechtler und früherer Präsident der Berliner Humboldt-Universität, vertritt diese These seit Jahrzehnten. In der „Juristenzeitung“ schrieb er 2012: „Es handelt sich um einen selbstverständlichen Verfassungsauftrag an das Parlament, die Möglichkeit zu schaffen, das Instrument zu nutzen.“ Will heißen: Der Gesetzgeber sei verpflichtet, eine Regelung für Volksabstimmungen zu verabschieden… Mehr dazu.

vgl. dazu die Petition.

Demokratie ist schön. Aber sie macht viel Arbeit. (Karl Valentin)

Wenn man derzeit das politische Geschehen verfolgt, kann man Karl Valentin nur zustimmen. Wir Bürger müssen schauen, was uns gezeigt wird – und durchschauen, was im Hintergrund eigentlich abläuft…

Politiker wechseln in die Wirtschaft. Lobbyisten arbeiten in der Politik. Solche personelle Platzwechsel gefährden die Demokratie. (Vgl. „Die Unterwanderte Demokratie“).

Solche Platzwechselspiele werden aber nicht allein von Individuen vollzogen, sondern auch von Institutionen. Wir erinnern uns an das Verfassungsgerichtsurteil, das den Einsatz der Bundeswehr im Innern erlaubt. Eine Entscheidung, die der frühere CDU- Minister Schäuble lange Jahre zuvor auf politischem Wege herbeiführen wollte, aber immer am parlamentarischen Widerstand scheiterte. Das Verfassungsgericht hat diese Aufgabe für die Politik erledigt. Ergo: eine eigentlich die die Kompetenz der Politik fallende Entscheidung wird an einem anderen Ort – dem Gericht – zugunsten einer bestimmten politischen Interessengruppe entschieden.

 

Ähnliche, kompetenzüberschreitende Vorstöße von Institutionen konnte man auch in den zurückliegenden Monaten feststellen:

Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder wegen der „Schuldenbremse“ nur noch konjunkturell bedingte Schulden aufnehmen.  Baden-Württemberg soll deshalb 30.000 Stellen im öffentlichen Dienst streichen, so der dortige Rechnungshof.

Der Fall des baden-württembergischen Rechnungshofes zeigt: „Angesichts der Schuldenbremse wird es in den nächsten 15 Jahren nur dann möglich sein, Sicherheit und Daseinsvorsorge zu garantieren, wenn die Einnahmen des Staates verbessert werden“.  Mit weniger Beamtinnen und Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst dürfte diese Garantie kaum zu leisten sein.“ Zur Quelle.

Thomas Bernauer et al.: Einführung in die Politikwissenschaft. Studienkurs Politikwissenschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009, S. 32.)

Die Rechnungshöfe machen also Politik. Was reitet sie dabei?

Was also sind die Aufgaben von Rechnungshöfen? Beispielhaft sei dies anhand des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz dargestellt. In der Selbstdarstellung heißt es:

Aufgabe des Rechnungshofs ist insbesondere die Prüfung

  • der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe,
  • etc.“

Entscheidend sind dabei die Prüfungsmaßstäbe. Es heißt weiter:

Prüfungsmaßstäbe sind die Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns (§ 90 Landeshaushaltsordnung).

Unter Ordnungsmäßigkeit ist nicht nur die buchhalterische Korrektheit, sondern ganz allgemein die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu verstehen.

Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird geprüft, ob

  • das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln sowie
  • die Beschränkung der eingesetzten Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Umfang

angestrebt und erreicht wurde.“

Die Ordnungsmäßigkeit bezieht sich auf ungesetzliches Verhalten, sog. dolose Handlungen. Sie bleiben hier außen vor. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen stehen heute im Vordergrund. Es geht um die Prüfung der Zweck-Mittel-Relation. Dies wird auf zweierlei Weise präzisiert. Es geht auch im Falle Beschränkung der Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Umfang um die Prüfung der Angemessenheit des Mitteleinsatzes für die von der Politik definierten Aufgaben.

Das also ist die Aufgabe der Rechnungshöfe/Rechnungsprüfungsämter. Der baden-württembergische Rechnungshof hat also nicht darüber zu entscheiden, ob das Land seinen Beitrag zu Stuttgart 21 streichen soll oder 30.000 Lehrerstellen. Das hat nicht der Rechnungshof, das hat auch nicht das Verwaltungsgericht, das muss, soll und darf das Parlament entscheiden – und verantworten. Der Rechnungshof könnte wohl aber mit seiner Kompetenz darlegen, ob die Zweck-Mittel-Relation etwa bei Stuttgart 21 oder in der Bildungspolitik angemessen sind (s.o.).

Die Demokratie basiert auf Gewaltenteilung. Und darauf, dass die Institutionen die ihnen jeweils innerhalb des Systems zugewiesenen Funktionen wahrnehmen. Rechnungshöfe sollten also bei ihren eigenen Aufgaben bleiben. Da ist wahrlich genug zu tun. Sie würden damit der Demokratie einen guten Dienst erweisen. Und den Bürgern die Arbeit ersparen, über die Einhaltung des Auftrages der jeweiligen Institutionen zu wachen. So lange das nicht geschieht, gilt Karl Valentins: „Demokratie ist schön. Aber sie macht viel Arbeit.“

Friedhelm Schneider

 

 

Kürzung von Finanzen für Kommunen in Hessen war verfassungswidrig

Wiesbaden. Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt. Lesen Sie mehr.

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Studie zur Offenheit der Parlamente in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Im folgenden Gastbeitrag stellt Markus Schmidt, die Studie “Opening Parlament in Deutschland, Österreich und der Schweiz” vor, im Rahmen einer Vorlesung “Digitale Nachhaltigkeit in der Wissensgesellschaft”.

Seit ihrer Veröffentlichung im September 2012, möchte die “Erklärung zur Parlamentarischen Offenheit“, ein neues Problembewusstsein für die Offenheit und Transparenz in Parlamenten schaffen. Die Deklaration wird von zahlreichen Parliamentary Monitoring Organizations (PMOs) weltweit unterstützt und liegt jetzt auch in einer Deutschen Übersetzung vor.

Die komplette Studie kann hier heruntergeladen werden. Sie steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Schweiz Lizenz.

Lesen Sie den Gastbeitrag.