Archiv der Kategorie:
Reformen des Kirchenrechts

Pfarrerschaft in Hannover erhält Einladung zur Diskussion der Kirchenverfassung: „Reale Mitwirkungmöglichkeit oder Placebo?“

09/2017, von Thomas Arens

Das ist doch mal eine freundliche „Mitteilung“ (G 17/2017): eine Einladung zur Diskussion über die zukünftige Gestaltung unserer Kirche.
Ein Meilenstein in der Geschichte unserer Landeskirche, vermute ich. Jedenfalls kann ich mich nicht erinnern, in den zurückliegenden 20 Jahren als Pastor auch nur einmal um meine Meinung zu Angelegenheiten, die die gesamte Kirche betreffen, gefragt worden zu sein…

Ich frage mich: Wie ergebnisoffen wird dieser Diskussionsprozess sein? Seit über 25 Jahren wird unsere Kirche von oben, ohne breiten Diskussionsprozess tief greifend umgebaut: Aktenstück 98, die sog. „Stärkung der mittleren Ebene“, dann das EKD-Papier „Kirche der Freiheit“, viele Einsparmaßnahmen und damit verbundene Gemeindefusionen und Stellenkürzungen, die Aufwertung des Kirchenkreises und gar der EKD als „Kirche“ – all das waren und sind entscheidende Weichenstellungen in Richtung eines Religionskonzerns, der seine Gemeinden, längst zu Filialen herabgestuft, topdown leitet….

Mehr dazu.

Kanton Bern: Totalrevision Kirchengesetz.

8.12.15 be.ch/refbejuso –

Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern wird auf eine neue Basis gestellt. Die Arbeiten an der Totalrevision des Kirchengesetzes sollen bis Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden. Mehr dazu.

…Zentrale Zielsetzungen der Revision sind eine Übertragung der Anstellungsverhältnisse der Geistlichen vom Kanton auf die drei Landeskirchen verbunden mit einem zeitgemässen Finanzierungssystem…  Mehr dazu.

Melsunger Initiative

Wir nennen uns nach dem hessischen Ort Melsungen bei Kassel, dem ersten Tagungsort dieses Kreises im Januar 2005. In den letzten Jahren tagen wir allerdings in Fulda.

Wir sind ein Kreis von Gemeindegliedern und Pfarrerinnen und Pfarrern, die sich für Kirchenrecht, insbesondere Kirchenverfassung, Kirchengemeindeordnung und Pfarrerdienstrecht engagieren.

Mehr dazu.

EKHN: Trauung und Segnung weitgehend gleich gestellt

Die Synode in der EKHN hat ihre neue Lebensordnung verabschiedet. Neu darin: die Trauung und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sind weitgehend gleich gestellt.

Theologische Grundlage ist die Sexualität als Teil der Schöpfung. Damit ist auch die Homosexualität als Teil der Schöpfung gut. Zu dem werden die Verurteilungen aus dem altem Testament als kulturell geprägte antike Ansichten verworfen. Auf gesellschaftlicher Ebene hat sich die Akzeptanz neuer Partnermodelle verstärkt. Mit dieser Grundlage ist es nun möglich die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften der Trauung fast gleich zu stellen. Auch die Segnung darf auf Wunsch des Paares im Kirchenbuch verzeichnet und beurkundet werden.

 

Dennoch wird es Kirchenvorständen und einzelnen PfarrerInnen erlaubt gleichgeschlechtliche Segnungen nicht durchzuführen. Dann sollen sie aber, aber in einem geschwisterlichen Dialog nach weiter nach einer einheitlichen Lösung suchen. Der oder die Dekanin sucht dann eine Gemeinde oder PfarrerIn, die zu der Segnung bereit sind.

 

Obwohl Trauung und Segnung nun in einem Abschnitt der Lebensordnung stehen, werden weiterhin unterschiedliche Begriffe verwendet. Die Gleichstellung ist also noch nicht vollzogen.

Abberufung wegen „Ungedeihlichkeit“

Die Praxis von Kirchenbehörden und das Wesen der Kirche. Zum „Ungedeihlichkeitsparagrphen“  der neuen EKD-Pfarrdienstgesetzes (bzw. der Vorlage für die landeskirchliche Gesetzgebung).

Ein Vortrag von Professorin i.R. Gisela Kittel vor dem Thüringer Pfarrverein.

„Ohne Diskussion und ohne eine Gegenstimme hat die Synode der EKD am 10. November 2010 dieses Pfarrdienstgesetz beschlossen, das in den §§ 79ff die Möglichkeit von Abberufungen wegen „ungedeihlichen Wirkens“ (so hieß der Tatbestand früher) nicht nur bestätigt, sondern sogar noch verschärft.“