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Aufgaben, Anforderungen, Arbeitszeiten

EKvW: Pastorations-Undichte: schon 2031 soll das Verhältnis 1: 3500 Realität sein.

11/2015,

Auf einem Artikel der letzten Wort-Meldungen wurde berichtet:

Wie unbegründet die Sparziele sind zeigt sich an den Zukunftsprognosen. Wenn man die Kirchensteuern an die Mitglieder koppeln will, wäre es sinnvoll so viele Stellen zu sparen, dass gleichbleibend viele Mitglieder eine Pfarrstelle finanzieren. Die Pläne sehen aber vor, dass statt 2500 Gemeindeglieder im Jahr 2040 3500 eine Pfarrstelle finanzieren. Nicht einmal mit der eigenen Schwarzmalerei kann man anscheinend konsequent rechnen.

Dazu fand sich folgender Kommentar, den wir nicht vorenthalten wollen:

Wer aufmerksam den aktuellen Personalbericht der EKvW liest, der entdeckt, dass nicht, wie oben behauptet in 2040 3500 Gemeindeglieder eine Pfarrstelle finanzieren sollen, sondern bereits im Jahr 2031. Zur Quelle, S. 15!

Der sog. „doppelte Arbeitsvertrag“. Kirchenpräsident Joachim Liebig, Anhalt.

Synodalbericht zur Lage der Landeskirche
Frühjahrssynode 2015, Kirchenpräsident Joachim Liebig

17./18.04.2015; hier: 11/2015

 

„Bei jeder Art von Personalfragen geht die Fachwelt inzwischen von einem sogenannten doppelten Arbeitsvertrag aus… Gleichzeitig mit diesem Arbeitsvertrag wird jedoch immer auch ein psychologischer Vertrag geschlossen. …Auf allen Ebenen der Landeskirche wird immer wieder deutlich, wie vor allem der psychologische Vertrag durch Veränderungen auf der einen oder anderen oder beiden Seiten in eine Schieflage gerät. Reorganisation von Einrichtungen, Veränderungen im Stellenzuschnitt oder Veränderung der familiären Situation eines Arbeitnehmers können die Auslöser sein. Gerade wenn diese Veränderungen sich abzeichnen, gilt es, durch gute Kommunikation, Teilhabe und Transparenz das (hoffentlich) bestehende Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern zu bewahren. Kommt es zum Bruch des psychologischen Arbeitsvertrages, geht es immer zu Lasten der Motivation aller Mitarbeitenden. Eine ansteigende Zahl von Krankheitstagen, der so genannte Dienst nach Vorschrift und ähnliche Erscheinungsformen sind Ausdruck eines gebrochenen psychologischen Arbeitsvertrages. …  Zur Quelle.

Erste Erfahrungen mit der Dienstordnung für PfarrerInnen in Bayern.

11/2015, Korrespondenzblatt, Hans-Friedrich Schäfer


Ich sehe in der Festlegung von 48 Wochenstunden
als Obergrenze durchaus
einen Erfolg unserer Bemühungen. Bei
der Umsetzung zeigt sich aber, dass die
Wochenarbeitszeit einer Pfarrerin/eines
Pfarrer schwer zu berechnen ist, da es
innerhalb des Kirchenjahres Zeiten mit
unterschiedlichen zeitlichen Anforderungen
gibt. Die Arbeit auf Jahreswochenstunden
hochzurechnen, ist ein
Lösungsweg. Nicht gelöst ist aber damit
das Problem, dass sich erfahrungsgemäß
Belastungen über mehrere Wochen hinziehen,
für die keine zeitnahe Entlastung
möglich ist. Denn die Phasen, in denen
es in der Gemeinde ruhiger ist, gibt es
sehr selten. … Mehr dazu.
vgl. S. 150 – Mehr dazu.. 

Zu Situation, Stimmung und Zufriedenheit der Pfarrer in Mecklenburg und Pommern.

10/2015, aus: Sprengelbericht Mecklenburg und Pommern der Bischöfe Dr. Andreas von Maltzahn (Schwerin) und Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) auf der Landessynode der Nordkirche (24.-26.-09.2015)

… III Spezifische Probleme und Herausforderungen

Kirche wird im Wesentlichen als „Vor-Ort-Kirche“ erfahren. Aus Nähe und Überschaubarkeit
entsteht auch die Bereitschaft zur Beteiligung und zum Mittun. Und genau dort begegnen wir
heute einem Dilemma. Denn es ist offensichtlich immer schwieriger, den Menschen noch nahe
zu sein. Nicht nur deswegen, weil sich die Zuständigkeitsbereiche von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern immer mehr erweitern, sondern vor allen Dingen auch deswegen, weil die Veränderungen einen tiefen Wandel der Pastorenrolle herbeiführt. Das „Mehr-Gemeinden-Pfarramt“ bringt eine prinzipielle Schwierigkeit mit sich, die auch durch noch so viele Aktivitäten des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin nicht aufzuheben ist. Es gehört zum Pfarrbild, dass der Pfarrer Teil der Gesellschaft vor Ort sein will. Er lässt sich auf ein Leben mit den Menschen, für und mit denen er arbeitet, ein.
„Nun hat eine große empirische Untersuchung in England und Wales gezeigt, dass bereits ab drei in unterschiedlichen Dörfern zu versorgenden Predigtstellen diese Identifikation mit der jeweiligen Kommune unmöglich wird. Das führt dazu, dass der Pastor nicht mehr Teil der Gesellschaft des Ortes ist, sondern dieses nur noch vortäuscht. Das aber lässt sowohl ihn wie auch die Gemeindeglieder unbefriedigt. Nähe ist nicht mehr vorhanden, sondern wird lediglich behauptet. Dazu kommt der Stress, den Bedürfnissen der verschiedenen Gemeinden gerecht zu werden, die gesamte Verwaltung für verschiedene Gemeinden erledigen zu müssen und die Kontakte zu den Repräsentanten verschiedener Kommunen. Die Pastorinnen und Pastoren fühlen sich überfordert…“  Zum Bericht.

Stimmungslage und Zufriedenheit der Pfarrer in der EKvW

aus PV- Info, Nr 2/ September 2015, von Jan-Christoph Borries, Vorstandsvorsitzenden des Evangelischen Pfarrvereins in Westfalen
»Meine Erfahrung aus vielen Gesprächen ist die, dass viele Pfarrerinnen und Pfarrer den Eindruck haben, sich mit ihrer Arbeit, ja in ihrer ganzen Existenz als Pfarrerinnen und Pfarrer auf einer schiefen Ebene zu befinden. Sie arbeiten viel, müssen schwerwiegende Umstrukturierungen meistern, sich mit immer mehr Verwaltungsaufgaben herumplagen und bei alledem werden Akzeptanz und Wertschätzung von Kirche und Gemeinde in der Bevölkerung immer geringer. Kirchenaustritte, abnehmende Teilnehmerzahlen in den Gottesdiensten, gekoppelt mit erheblicher Arbeitsverdichtung, überfordern viele. Nicht wenige empinden die ganze Entwicklung der letzten Jahre als persönliche Kränkung. Auch die überraschend hohe Zahl derer, die von der in diesem Jahr auslaufenden 58er-Regelung in unserer Kirche Gebrauch machen, ist ein Spiegelbild dieser Stimmungslage.«
vgl. S 13ff

Theorie des Terminstundenmodells zur Erfassung der Arbeitszeit von PfarrerInnen von Michael Westerhoff, Fachbereich Personalentwicklung der EKvW. Und die Konfrontation mit der Praxis durch Andreas Kahnt, Vorsitzender des Verbandes Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer Deutschlands e. V.

aus: PV-Info 2/2015 vom September 2015

Wie viel ist 75 Prozent von unendlich?
Ein Modell zur Erfassung von Arbeitszeit im Pfarramt

Michael Westerhoff, Fachbereich Personalentwicklung der EKvW


Terminstundenmodell – Grundidee
✤ Volle Stelle entspricht 21 Zeitstunden/ Woche, in denen die Pfarrerin/
der Pfarrer an Terminen präsent oder „im Kontakt“ ist
(Terminstunden) und 21 Zeitstunden Vorbereitungszeit/Woche
= 42 Zeitstunden Gesamtarbeitszeit
✤ Erfasst und geplant werden nur die Terminstunden
✤ Planung entspricht Erfassung: In die Planung fließen alle dienstlichen
Termine entsprechend ihres zu erwartenden Stundenumfangs ein, in
der Erfassung die tatsächlich geleisteten dienstlichen Termine
✤ 20 Terminstunden gehen als fest verplante Zeit ein, 1 Terminstunde
wird für Unvorhergesehenes berücksichtigt.
✤ Gesamtplanung und -erfassung legt eine TerminstundenJahresumfang
von 966 Stunden zugrunde (ganze Stelle)
✤ Fahrtzeit sollte 6 Stunden/Woche nicht überschreiten


Und die Reaktion von Pfr. Andreas Kahnt, Vorsitzender des Verbandes Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer Deutschlands e. V

Ihre Vorträge sind meiner Meinung nach zu sehr der Gegenwart verhaftet. Wir
gehen aber auf einen enormen Pfarrermangel zu. Ihre Vorschläge sind in absehbarer
Zeit wahrscheinlich Makulatur. Das Berufsbild, dem die meisten von uns noch
verhaftet sind, wird sich so nicht mehr leben lassen. Wir werden weniger, die Ansprüche
an unseren Beruf und die Individualisierung unserer Gesellschaft mit ihren
Folgen für den Pfarrberuf aber nicht. Die Gemeindegliederzahlen werden auch nicht
in gleichem Maße zurückgehen. Die Arbeit verteilt sich also anders. Wir werden den
Erwartungen von Gemeindegliedern nicht mehr gerecht werden können. Und den
Erwartungen, die wir an uns selbst haben, auch nicht.
Wahrscheinlich werden die meisten hier im Raum dann im Ruhestand sein – o. k.,
mal abgesehen von den jüngeren, aber auf die kommen die bedrängenden Fragen
dann ja in besonderer Weise zu. Aber die Fragen sind ja jetzt schon da. Wir haben
doch gerade von einer Pfarrerin gehört, die weg wollte von ihrer Stelle, weil es nicht mehr ging – und es ging ja wohl tatsächlich nicht mehr. Die Arbeit war nicht mehr zu leisten. Wie soll das gehen, wenn der Pfarrermangel durchschlägt? Wie wird unser Beruf in Zukunft in Zeiten des Pfarrermangels noch lebbar sein? Darauf hätte ich mir Antworten gewünscht!

vgl. S. 8ff

Zur Situation der Pfarrerschaft. In Memoriam Friedrich Weber.

05/2015 Vortrag vor dem Gesamtkonvent am 21. August 2002 in Wolfenbüttel, vom verstorbenen Landesbischof Dr. Friedrich Weber


2. Überlastung

Am Ende ist so mancher atemlos und ausgebrannt. Es gibt viele verschiedene Strategien, um mit der Überlastung umzugehen: Rückzug oder verstärkter Aktivismus, das Stöhnen über das Zuviel an Verwaltung, oder die Konzentration auf weniges, was eher dem persönlichem Hobby als der Breite der pfarramtlichen Tätigkeit gerecht wird, oder gar Frustration und Zynismus.

Die Frage ist nicht, ob das alles richtig oder falsch ist, entscheidend bleibt als Ausgangspunkt, dass Überlastung von einer breiten Mehrheit subjektiv empfunden wird. …

3. Verunsicherung über die Rolle des Pfarrers und der Pfarrerin

Zu den inneren wie äußeren Umbrüchen in Kirche und Gesellschaft kommt eine tiefe Verunsicherung von Pfarren und Pfarrerinnen über ihre Rolle und Aufgabe in Kirche und Gesellschaft. Folgende Faktoren, die ich nur summarisch aufliste, haben zu dieser Verunsicherung beigetragen:
– historisch: der Wandel des Pfarrerbildes durch die Frauenordination,
– die Spannung zwischen Profession und Beruf, zwischen Theologie und Verwaltung,
– die Qual der Rollenunklarheit: Priester oder Prophet,
– die Stellenteilung von Pfarrehepaaren und die eingeschränkten Dienstaufträge (50%, 75 %, 80 %),
– das Verhältnis von Ordinierten und Laien (Sakramentsverwaltung),
– das Verhältnis von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen,
– Fleiß und Frust im parochialen Alltag,
– Fragen der Residenzpflicht und der Einkommensentwicklung.

4. Eine Theologie des Amtes

Ganz elementar formuliert brauchen wir Pfarrerinnen und Pfarrer, die von ihren Voraussetzungen her in der Lage sind, und es zugleich als Aufgabe begreifen, suchende, ratlose, leidende, sterbende, aber auch fröhliche und erfolgreiche Menschen auf ihrem Weg mit Gott zu begleiten, deren Lebensweg vom Evangelium her zu deuten. Dass wir gerade in dieser Begleitung von Menschen selbst beschenkt werden, oft reichlicher empfangen als wir gegeben haben, ist hoffentlich eine Erfahrung, die auch sie immer wieder in Ihrem pastoralen Alltag machen dürfen.

Vor diesen kurz skizzierten Aufgaben, muss eine neu zu entwerfende Theologie des Amtes nicht alles neu erfinden. Sie darf sich in den Eckpunkten der Tradition bewegen, die als Aufgabe des Pfarrers und der Pfarrerin die Kommunikation des Evangeliums beschreibt, und die zugleich festhält, dass die Botschaft des Evangeliums auch für den Amtsträger gilt: Simul iustus et peccator. ”Die kirchliche Tradition stellt die Ordinierten unter den besonderen Anspruch Gottes…

5. Schlaglichter pastoraler Arbeitsfelder

Insbesondere die Aus- und Fortbildung der kirchlichen Amtsträger hat sich daran zu orientieren, ihnen geistliche und seelsorgerliche Kompetenz in der Verantwortung der eigenen Lebensführung zu ermöglichen. Ich frage mich manchmal, ob wir als Pfarrer und Pfarrerinnen neu beten lernen müssen?

Dazu kommt die Förderung der hermeneutischen Kompetenz zur Vermittlung von Glaubensfragen und zum Verhältnis von Glaube und Institution Kirche. In der Kompetenz der Amtsträger liegt zugleich die Möglichkeit sich von einer verwaltenden zu einer missionarischen Kirche zu entwickeln…
6. Zur Residenzpflicht

Ohne damit eine neue Lösung zu präsentieren, möchte ich zuerst fragen: Was ist zu tun, damit Pfarrerinnen und Pfarrer das Wohnen im Pfarrhaus wieder leichter fällt? Das ist für mich die eigentlich entscheidende Frage in der gesamten Problematik der Residenzpflicht.

Ich will an dieser Stelle auch erwähnen, dass das gesamte Kollegium die finanziellen Einbußen der Pfarrerschaft in den letzten Jahren deutlich zur Kenntnis genommen hat. Die Schönheitsreparaturenpauschale u.a.m. seien hier erwähnt. (Rundschreiben OLKR Dr. Fischer hat die Problematik angezeigt) Andererseits kann ich der gelegentlich kolportierten Berechnung nicht zustimmen, dass durch das Wohnen im Pfarrhaus ein Betrag in Höhe von mehreren hunderttausend Euro den Pfarrerinnen und Pfarrern verloren geht.

gehen Sie zu und klicken auf
Landesbischof Dr. Friedrich Weber: Zur Situation der Pfarrerschaft S. 27

SOS Pfarrdienst! Von Hans-Jürgen Volk.

05/2015

Ein Umsteuern ist dringend erforderlich.

Man muss Alarm schlagen. Vor allem in den strukturschwachen Peripherieregionen der evangelischen Kirche im Rheinland ist die Grundversorgung pastoraler Dienste nicht mehr gesichert. Immer häufiger treten Situationen auf, in denen Menschen händeringend nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin suchen, weil eine Beerdigung, ein Hochzeitsjubiläum oder eine Trauung ansteht. In den ländlichen Kirchenkreisen treten zum Teil erhebliche Lücken bei der Notfallseelsorge auf. Die Demographie schlägt hier voll zu. Pfarrerinnen und Pfarrer werden immer weniger und immer älter. Verbindet sich dieser Tatbestand mit einem repressiven, wenig einfühlsamen Leitungsstil auf Kirchenkreisebene, steigt der Krankenstand. Kolleginnen und Kollegen gehen aus Gesundheitsgründen vorzeitig in Pension, die Belastung für die verbliebenen wächst. Diese Situation ist für unsere Kirche brandgefährlich. Wenn Menschen in Krisensituationen nicht mehr zeitnah einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin finden, baut sich Frust auf, der den Mitgliederverlust beschleunigen dürfte.

Grundlage für die Pfarrstellenplanung in der Ev. Kirche im Rheinland sind immer noch die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, dass eine organisierte Reduktion des Pfarrdienstes zum Ziel hat. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 nimmt demgegenüber die Herausforderung in den Blick, vor dem die evangelische Kirche im Rheinland bereits jetzt schon in strukturschwachen Regionen steht und die in wenigen Jahren prägend für die Situation des Pfarrdienstes sein wird: es droht ein bedrückender Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern. Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Handreichung „Zeit für’s Wesentliche“, mit der der nicht mehr zu übersehenden Überforderung vieler Kolleginnen und Kollegen im Pfarrberuf u.a. durch das Instrument der Arbeitszeitvereinbarung entgegengewirkt werden soll.

Ein uneinheitliches Bild

Lange Zeit wurde der Pfarrdienst in erster Linie unter Kostengesichtspunkten wahrgenommen. Diese galt es deutlich zu reduzieren. So wurde ab dem Jahr 2006 eine ganze Theologengeneration in die Wüste geschickt. Fast noch bedrückender war der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen im Sonderdienst, von denen viele seit Jahren im kirchlichen Dienst waren, sich im mittleren Alter befanden und in ihrer Mehrzahl Familie hatten. Der Sonderdienst wurde konsequent abgebaut, allzu viele fanden von da an keine Anstellung mehr in ihrer Kirche und bleiben auf der Strecke. Auch reguläre Pfarrstellen wurden massiv reduziert.
Erst seit kurzem wird auch auf Landessynoden die Problemanzeige gemacht, dass sich die Anzahl der Vakanzen vor allem in strukturschwachen Regionen häuft. Es wird immer schwerer, im Saarland, im Hunsrück, im nördlichen Ruhrgebiet oder im Westerwald frei werdende Pfarrstellen in einem angemessenen Zeitraum zu besetzen. Mit einem Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 liegt ein Versuch vor, dieser Situation gerecht zu werden. Kernpunkt ist die ehrgeizige Zielvorgabe von 1000 Pfarrstellen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die im Jahr 2030 vorgehalten werden sollen. Dies bedeutet zwar immer noch eine deutliche Reduzierung der aktuell vorhandenen Pfarrstellen, ist aber angesichts der niedrigen Zahlen an Theologiestudenten nur unter großen Anstrengungen erreichbar.
Nun haben offenbar längst nicht alle Kirchenkreise der EKiR diesen deutlichen Perspektivwechsel der Landessynode nachvollzogen. Einige Superintendenten missverstehen anscheinend die von der Landessynode anvisierte Zielvorgabe als Aufforderung, den Pfarrstellenabbau im eigenen Kirchenkreis möglichst rasch voranzutreiben. Eine unheilvolle Eigendynamik haben die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien entwickelt, nach denen im 5-Jahresrythmus ein Pfarrstellenrahmenkonzept neu justiert werden muss, wobei die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen eine entscheidende Rolle spielt.
Die Kreissynoden müssten im Herbst 2015 Pfarrstellenrahmenkonzepte neu beschließen. Allerdings liegen noch keine Zahlen der Landeskirche vor, die die Grundlage hierfür bilden. Der Grund hierfür könnte die Spannung in der Zielsetzung sein zwischen den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien und dem Beschluss zur Pfarrstellenplanung. Bei den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien dominiert der Wahrnehmung des Pfarrdienstes als Kostenfaktor. Neben einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Pfarrstellen steht das Ziel im Vordergrund, Pfarrstellen nach Vorgaben der Personalplanungskonferenz (Superintendentenkonferenz + Kollegium des LKA) zu reduzieren.
Die Pfarrstellverteilungsrichtlinien von 2008 stellen heute einen bürokratischen Anachronismus dar, der zudem durch die einseitige Orientierung an Gemeindegliederzahlen als vorrangigem Kriterium für die Pfarrstellenverteilung die Peripherieregionen und die strukturschwachen Gebiete der rheinischen Kirchen benachteiligt. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, angesichts der niedrigen Zahlen beim theologischen Nachwuchs Pfarrdienst zu organisieren und freiwerdende Stellen besetzen zu können. Bereits in wenigen Jahren – etwa ab 2018 – gehen die ersten geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Zudem häufen sich die Fälle, in denen Kolleginnen und Kollegen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, was die auf uns zukommende Mangelsituation noch einmal verschärfen dürfte. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung der Landessynode 2015 will dem entgegenwirken, in dem durch verschiedene Maßnahmen der Pfarrberuf wieder attraktiver gemacht werden, die Anzahl der durch Neuzugänge zu besetzenden Stellen auf 50 pro Jahr angehoben und verstärkt für Theologiestudium und Pfarramt geworben werden soll.

Realismus in Sicht

Ein Kollege aus der Ev. Kirche Hessen Nassau sagte mir vor einiger Zeit: „Ihr Pfarrer aus der EKiR geltet in den Augen anderer Landeskirchen ziemlich pauschal als geschädigt.“ Dieses Urteil ist gewiss ungerecht, dafür sind die Verhältnisse in der rheinischen Kirche zu vielgestaltig. Dennoch hat man an der EKiR den Pfarrdienst in der Vergangenheit mit einer Konsequenz unattraktiv gemacht, der gegenüber das bisher allzu zaghafte Gegensteuern noch keine wirksame Kompensation darstellt.
Ein realistisches Szenario wurde auf der Kreissynode des Kirchenkreises Krefeld-Viersen von Superintendent Burkhard Kamphausen vorgetragen: „In der Landeskirche gibt es zurzeit 1963 Pfarrstellen, von den rund 90 Prozent besetzt sind. Es werden künftig viele Pfarrer altersbedingt ausscheiden.“ Schlimmstenfalls könne es so aussehen, das es 2030 noch etwa 550 Stellen gebe. Dem soll entgegengesteuert werden. Kamphausen: „Wir wollen 1000 Stellen halten und besetzen. Dazu werden wir den Pfarrdienst sichern und stabilisieren.“ (Aus einem Artikel der WZ vom 26.04. 2015)
Wohltuender Realismus gepaart mit einigen interessanten und konstruktiven Akzenten wurde auch in einem Vortrag von Vizepräses Pistorius auf der selben Synode sichtbar – gut zusammengefasst in einem Pressebericht der EKiR. Pistorius grenzt sich hier ab gegenüber dem Programm des EKD-Impulspapieres „Kirche der Freiheit“. „Von einem in manchen kirchlichen Kreisen beliebten ‚Wachsen gegen den Trend‘ könne nur dann ernsthaft gesprochen werden, ‚wenn wir dabei allein auf die Kraft des heiligen Geistes hoffen und vertrauen‘.“ Weiter heißt es in dem Bericht: “ Unrealistische Zukunftsvisionen und Machbarkeitsvorstellungen dürften die Kirche und ihre Mitarbeitenden nicht in eine Erschöpfungsdepression führen. ‚Wäre es nicht ein angemessenes und geistlich begründetes Ziel, wenn die Evangelische Kirche unserer Gesellschaft Vorbild dafür wird, sich solide kleiner zu setzen, oder sich zumindest mit einem normalen jährlichen zyklischen Wachstum zufrieden zu geben?‘, fragte Pistorius selbstkritisch.“ Bezogen auf den Pfarrdienst und die Entwicklung der Gemeinden setzt er offenbar stärker auf Regionalität und dezentrale Entscheidungsfindungen: ‚Wenn wir nicht nur der Not gehorchen wollen, ist es unsere Aufgabe, über unsere Gemeinden und Pfarrbilder nachzudenken und sie auf einen guten Weg zu bringen‘, sagte Pistorius. Von den unterschiedlichen Formen von Kooperationen und anderer Formen der regionalen Zusammenarbeit über neuen Gemeindeformen bis hin zur Ausgestaltung des Pfarrdienstes gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Kirche in der Zukunft zu formen. ‚Diese Arbeit wird im Wesentlichen in den Presbyterien und Kirchenkreisen mit den entsprechenden Ortskenntnissen zu leisten sein‘, so der Vizepräses weiter: ‚Das Landeskirchenamt und die Personalabteilung sehen ihre Aufgabe in der Beratung und Prüfung sowie der anschließenden rechtlichen Absicherung. Es geht darum, Spielräume zu eröffnen.’“
Was Pistorius hier formuliert, bedeutet eine bemerkenswerte Akzentverschiebung gegenüber dem oft autokratischen, die Basis bevormundenden Stil der alten Kirchenleitung unter Nikolaus Schneider. Dem bewährten Prinzip der Subsidiarität soll offenbar wieder stärkere Geltung verschafft werden. In der Tat brauchen wir starke Presbyterien, die auf Kirchenkreisebene und wenn nötig darüber hinaus angesichts der uns bevorstehenden Situation den örtlichen Gegebenheiten angepasste Kooperationsmodelle – nicht nur beim Pfarrdienst – entwickeln. Die Rechtsetzungen durch die KL und die Landessynode gingen in der Vergangenheit allerdings oft in eine andere Richtung. Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien verbauen Spielräume, ebenso dass nur teilweise außer Kraft gesetzte zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren – von der in verschiedenen Regionen der Landeskirche kaum zu finanzierenden Verwaltungsstrukturreform, die Presbyterium zentrale Rechte entzieht, ganz zu schweigen. Noch fehlt eine umfassende rechtliche Absicherung im Blick auf die verbal durchaus vorgenommene Neubewertung der Situation des Pfarrdienstes in der EKiR.

Der Präses entschuldigt sich

Diese Neubewertung wird in einem bemerkenswerten Schreiben vom 13. April 2015 von Präses Manfred Rekowski an die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO deutlich – auch im Blick auf Vorgänge der Vergangenheit. Es handelt sich hierbei um ein Begleitschreiben zu einer Handreichung „Ergänzende pastorale Dienste“. Der Text ging an die gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die sich in ungesicherten bis prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden oder als „Pastorinnen und Pastoren im Ehrenamt“ Dienste übernehmen. Theologen sind darunter, die völlig durch’s Raster gefallen sind und von Hartz IV leben.
Rekowski spricht von einer „misslichen Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ und beklagt einen „teilweise wenig emphatischen administrativen Umgang“ mit seinen Adressaten. Er schreibt weiter: „In der Handreichung haben wir unser Bedauern über diese Entwicklungen ausgedrückt. In diesem Brief aber bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.“
Man kann davon ausgehen, dass bei Rekowski sowohl das Bedauern wie die Bitte um Entschuldigung absolut ernst gemeint sind. Dennoch wird er es bei vielen der so Angesprochenen schwer haben, durchzudringen. Zu schwerwiegend und tief sind die Verletzungen der Vergangenheit. (Wie bedrückend sich Einzelschicksale darstellen können, habe ich in dem Beitrag “ … und die im Dunkel sieht man nicht“ angedeutet.)

Was dringend zu tun wäre

Der Realismus von Pistorius sowie die Geste von Rekowski sind zu begrüßen. Dennoch muss man die Frage stellen, ob die Kirchenleitung in vollem Umfang die jetzt schon prekäre Situation des Pfarrdienstes insbesondere in den strukturschwachen Regionen wahrnimmt. Hier geht es darum, dass die Basisversorgung an pastoralen Diensten – Seelsorge, Verkündigung und Katechese – nur noch unter größten Anstrengungen aufrecht erhalten werden kann. Zudem nehme ich einen bedrückenden Zusammenhang wahr: In Regionen, in denen überdurchschnittlich viele Pfarrstellen abgebaut wurden, scheinen sich Krankheitsfälle und ein sich daraus ergebendes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aus Gesundheitsgründen zu häufen. Folgendes wäre zu tun:
Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien von 2008 bedürfen dringend einer Korrektur. Sie sollten so ausgestaltet werden, dass nicht mehr die Reduktion des Pfarrdienstes im Vordergrund steht – die ergibt sich von selbst – , sondern die Herstellung einer möglichst optimalen Versorgung an pastoralen Diensten mit den vorhandenen Menschen.
Das „zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren“ gehört auch für die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO abgeschafft. Auch deswegen wird es Rekowski schwer haben, mit seiner Bitte um Entschuldigung durchzudringen, weil es für diese Personengruppe noch in Kraft ist. Theologen sollten sich bei entsprechender Qualifikation ohne diese Hürde auf freie Pfarrstellen bewerben können. Anstelle des „zentralen Auswahl- und Bewerbungsverfahrens“ könnte eine intensivere Beratung der Anstellungsträger durch das Landeskirchenamt bzw. bei Gemeindepfarrstellen durch den KSV treten. Dies wäre ein wichtiger und entscheidender Schritt, um der kommenden und in Teilen schon vorhandenen Personalnot im Pfarrdienst zu begegnen.

Drohen den Ortsgemeinden weitere Etatkürzungen? Gundlach: Pfarrer binden Gemeindeglieder nicht mehr.

Beitrag vom 20. Oktober 2014 von Andreas Reinhold

Es war eine illustre Runde, die sich in der Pauluskirche in Bonn-Friesdorf zusammengefunden hatte. Neben dem Vize-Präses der EKD, Dr. Thieß Gundlach, und Manfred Rekowski, Präses der EKiR, hatte Pfarrer Siegfried Eckert noch den Generalsekretär des ZdK Dr. Stefan Vesper zu einem Meinungsaustausch eingeladen. Moderiert wurde die Diskussion, die von BibelTV aufgezeichnet wurde, vom Arzt und Kabarettisten Dr. Eckart von Hirschhausen. Kein Wunder, dass es im Kirchsaal kaum noch Platz gab.

Es ging um die Frage, welche Kirche dieses Land brauche. Siegfried Eckart hat mit seinem gerade erschienenen Buch heftige Kritik an dem Strukturpapier “Kirche der Freiheit” und die sich daraus ergebenden Umbauprozesse in der EKD und EKiR geübt. Leider hatte noch niemand der Gesprächspartner das Buch bis zum Ende durchgelesen, dennoch ergab sich direkt zu Beginn ein bissiger Dialog zwischen Eckert und Gundlach. Der stellte gleich zu Anfang fest, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer die Gemeindeglieder nicht mehr binden würden und man sich deshalb überlegen müsse, wie andere Ebenen an deren Stelle einspringen könnten. Auch Rekowski betonte mehrmals, dass nicht alles gut sei in der EKiR und man schauen müssen, wie man auf die Herausforderungen der Zeit zu reagieren habe. Dabei wurde deutlich, dass man sich zwar in der Analyse der Situation durchaus einig ist, aber sehr unterschiedlicher Auffassung darüber, wie die Probleme zu lösen seien…

Zum Artikel.

Zeitkompetenz

Die Zeit für sich gewinnen und Zeitkrankheiten vermeiden
Dr. Elmar Hatzelmann: Erweitertes Vortragsmanuskript Mai 2010

3. Zusammenfassung:
1. Input bewusst filtern z.B. nur 1x/Tag Nachrichten
2. Fehlinterpretationen minimieren z.B. Kritik ist Feedback
3. Balance zwischen Anforderung und Leistungsfähigkeit z.B. jeden Morgen und Abend 5 Min. Zeit für Effektivität
4. Dringend und Wichtig-Quadranten schützen z.B. Dialog mit Kunden/Chefs über Kriterien für Prioritäten
5. Geschwindigkeit, Rhythmus, Präsenz z.B. Chronotypen von Kollegen würdigen und
nutzen