Archiv der Kategorie:
Besoldung

ELK Bayern, Landessynode: Was ist nun mit der Versorgung der Pfarrer + Kirchenbeamten?

05/2018, Korrespondenzblatt Bayern

Der Gemischte Ausschuss Versorgung hat 40 sog. „Stellschrauben“
identifiziert, mit deren Hilfe die Ruhestandsversorgung
gekürzt werden kann. …

NB: wie kommt es, dass die ausgewiesenen Kosten für die Versorgung
erstmals höher sind, als für die laufenden Aktiv-Bezüge?…

vgl. S.116 (print)

 

Baden: Zu versteuernde Mietwerte für Pfarrhäuser – Landeskirche kneift – Aufgabe müssen PfarrerInnen selbst übernehmen.

02/2018, Badisches Pfarrrvereinsblatt

Baden: Aus der Pfarrvertretung

…Wünschenswert wäre natürlich ein Überprüfungsverfahren
für alle Pfarrhäuser
der Landeskirche – die ursprüngliche
Festlegung der Mietwerte vor ca. 25 Jahren
hat sich in vielen Verfahren als zu
hoch erwiesen und war de facto eine Gehaltskürzung.
Da die landeskirchliche Initiative
allerdings gestoppt wurde, ist eine
individuelle Überprüfung durch die betroffenen
PfarrerInnen im Moment die beste
Alternative…

mehr dazu, vgl. S. 48f

„Nun wird es ernst.“ Die ELKBayern und der Vertrauensschutz.

06/2017, Korrespondenzblatt, von Corinna Hektor, 1. Vors. Pfarrer- und Pfarrerinnenverein Bayern

… Die Niedrigzinspolitik macht gerade allen kapitalstockgestützten Systemen Probleme. … Die Rückstellungen für die Versorgung als besonders großer Posten sind so schnell in den Fokus gekommen.

Die Rückstellungen für die Versorgung als besonders großer Posten sind so schnell in den Fokus gekommen.

Nun wird es ernst. Stellschrauben sind z.B. der reguläre Eintrittszeitpunkt in den Ruhestand – also eine verpflichtende Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Höhe der Abschläge, wenn man vorzeitig geht, der Faktor pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr, die maximal erreichbare Pensionshöhe (aktuell 71,75 %) … aber auch die Anerkennung von Vordienstzeiten, z.B. des verpflichtenden Praxisjahres oder von Familienzeiten – sowie ein Ausgleich für den rechtswidrigen zwangsweisen Teildienst. Auch der Faktor für die Anrechnung der Dienstjahre könnte abgesenkt werden, was bedeuten würde, dass mehr ruhegehaltsfähige Dienstjahre gebraucht werden, um die volle Pension zu bekommen. Ob das auch die bereits erworbenen Ansprüche betreffen kann oder nur die kommenden Jahre scheint noch offen. …
Und was heißt verlässlich? Wie handelt Kirche als Dienstgeber mit Blick auf kirchliche Sozialworte gegenüber der Wirtschaft – und wie viel Vertrauensschutz verdienen diejenigen, die in der Kirche arbeiten.

Mehr dazu, vgl. vgl. S. 101 (Print)

EKvW: Steigerung der Kirchensteuer um über 10 % – Finanzchef will auf A13 gestutzte reduktion der Pfarrgehälter totz erfreulicher Finanzlage nicht rückgängig machen – „großer Klärungsbedarf“ mit NKF (Doppik).

01/2017, Pfarrverein EKvW:, Nr. 3 / Dezember 2016
… erneute Steigerung des Kirchensteueraufkommens auf 530 MillionenEuro (ein Plus von 65 Millionen)…

Der Finanzdezernent zur Besoldung der PfarrerInnen:
»In diesem Zusammenhang muss ich eine schriftliche Forderung des Pfarrvereins an die Kirchenleitung erwähnen. Dieser fordert, die in Notzeiten aufgehobene Durchstufung nach A 14 für den Pfarrdienst wieder einzuführen und wird darin, für mich erstaunlich,
vom Verband Kirchlicher Mitarbeiter unterstützt…  Es wird sie aber nicht überraschen,
dass eine Gesetzesinitiative aus meiner haushälterischen Perspektive nicht eingebracht werden wird.«…

 
Aus dem Tagungsfinanzausschuss kam im Zusammenhang
mit dem Neuen Kirchlichen Finanzsystem
(NKF) noch die Anfrage, ob die neue Verwaltungsordnung
in der doppischen Fassung überhaupt anwendbar
ist, da sie die Gemeinden in die Haushaltssicherung
führen kann. Hier gibt es noch großen Klärungsbedarf.

 

Mehr dazu.

Hannover: Keine frühere Durchstufung nach A14. – Frohe Weihnachten mit ihren 6 Gottesdiensten!

01/2017, Pfarrverein Hannover, Kommentar
…Aber leider musste ich die Kollegin enttäuschen: Die Zulage nach A-16 wird kommen, Konföderation hin oder her. Die frühere Durchstufung nach A-14 jedoch wird nicht kommen. Offizielle Begründung: Davon gehe kein positiver Anreiz für die Nachwuchswerbung aus….

 

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Synode EKvW: Kirchengesetz zur Neuregelung des Rechts der Besoldung und Versorgung: keine Sonderzahlung für Ruhegehaltsempfänger.

12/2016, Beschluss
… Statt dieser Faktoren, die das Land anwendet, wird vorgeschlagen, die oben genannten Faktoren zur Anwendung zu bringen. Diese führen dazu, dass die eingearbeitete Sonderzahlung wieder aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen herausgerechnet wird.
Damit bleibt es im Ergebnis bei der in §§ 35 PfBVO, 23 KBVO getroffenen Regelung, dass die
Ruhegehaltsempfänger der EKvW nicht von den Regelungen über die Sonderzahlung profitieren…

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Dauerkonflikt im Bereich der Landeskirche Hannovers: Mitarbeiter demonstrieren vor der Synode.

06/2016
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Landeskirche Hannovers müssen weiter auf ihre diesjährige Entgelterhöhung warten. Die Landeskirche will die reguläre Lohnsteigerung um 2,3 % (mindestens 75 Euro) erst auszahlen, wenn ein Arbeitnehmer-Eigenanteil zu den Beiträgen der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) beschlossen ist. Siehe auch Meldung vom 1. März 2016 >> hier
Die Arbeitnehmerorganisationen lehnen diese unnötige Belastung der Beschäftigten ab. Sie gehen davon aus, dass die Landeskirche Hannovers aufgrund der gestiegenen Kirchensteuereinnahmen und der sehr positiven Haushaltslage weiterhin in der Lage ist, den Gesamtbeitrag zur Zusatzversorgung i.H.v. 4,8 % allein zu tragen. „Es ist ein Unding, die reguläre Tariferhöhung an Bedingungen zu knüpfen!“, so Dietrich Kniep, Vorsitzender des
vkm-Hannover. Mehr dazu.

Hannover. Pastorenausschuss zu Zulage zum Ephorengehalt nach A16

05/2016

An die Mitglieder der Landessynode
der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Stellungnahme des Pastorenausschusses
Hannover mit der Bitte, die Entscheidung
der Synode zu überdenken


Der Sachverhalt stellt sich uns folgendermaßen dar:

Geschätzte 70% aller Pastorinnen und Pastoren in unserer Kirche bekommen entsprechend ihres Dienst- bzw. ihres Lebensalters (jünger als 53 Jahre) ein Gehalt, das sich nach A13 bemisst. Ungefähr 2/3 seiner Dienstzeit wird ein Pastor (bzw. eine Pastorin) nach A13 bezahlt, bevor sich der Bewährungsaufstieg nach A14 für das letzte Drittel des Dienstes anschließt. Wenn Superintendentinnen und Superintendenten nun eine Zulage entsprechend A16 erhalten, bedeutet dies einen durchschnittlichen Gehaltsunterschied von ca. 1.540 € pro Monat. Damit bekommt ein/e Superintendent/ in ungefähr 35% mehr Gehalt als die allermeisten Pastorinnen und Pastoren. Eine solche Erhöhung lehnen wir aus insgesamt sieben Gründen ab:… Mehr dazu..

ELK Hannover: Pfarrverein ausgebootet.

04/2016, Pfarrverein

Zulage zum Ephorengehalt nach A16 – Stellungnahme des Pastorenausschusses mit der Bitte, die Entscheidung der Synode zu überdenken

Sehr geehrtes Synodenmitglied,

der Pastorenausschuss unserer Landeskirche wendet sich mit diesem Rundbrief an Sie, da auf der letzen Synodaltagung im November – für uns überraschend -, eine Zulage zum Gehaltes der Superintendentinnen und Superintendenten beschlossen wurde, die einer Erhöhung von A15 auf A16 entspricht.

Überraschend war es für uns als Pastorenausschuss vor allem deshalb, weil uns kein entsprechender Gesetzesentwurf des Landeskirchenamtes, der dieser Entscheidung zugrunde gelegen hatte, vorlag. Somit hatte der Pastorenausschuss auch keine Möglichkeit, dazu Stellung nehmen. Damit wurde u.E. geltendes Recht missachtet. Eine grundsätzliche Eingabe hatten wir seinerzeit dennoch bei der Synode eingereicht.

Überraschend war dies für uns auch deshalb, weil uns in unseren Sitzungen der Stand der Diskussion in dieser Sache nicht mitgeteilt worden war. Deshalb hatten wir auch mit einer Entscheidung der Synode in diesem Punkt noch gar nicht gerechnet…  Mehr dazu.

Bei den jüngsten Tarifverhandlungen fordern Kommunen Einschnitte in die Altersvorsorge der Beschäftigten.

21. März 2016, von Detlef Esslinger, SZ
Eine seltsame Idee: Die Kommunen belasten diesmal die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.

Bei Tarifverhandlungen sind es normalerweise die Gewerkschaften, die Forderungen stellen. Unüblich ist, dass auch die Arbeitgeber solche haben. Genau dies ist aber der Fall bei den Gesprächen über den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen, die nun begonnen haben. Die Kommunen verlangen den Beschäftigten Einschnitte bei der Altersversorgung ab.

Mehr dazu.

Anm. F.S. : werden die Kirchen dem Beispiel folgen?