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2014_Herbstsynoden

Kirchenleitende Führungskräfte denken um: „Zukunft des Pfarrdienstes in unserer Kirche.“ Von Präses Annette Kurschuss, EKvW.

Kirchenleitende Führungskräfte denken um, besonders hinsichtlich der Haltung der Institution gegenüber der Schlüsselposition, den Pfarrerinnen und Pfarrern. 

06/2015, Bericht vom 18.11.2014 

Wohl gemerkt: Nicht die Pfarrerinnen und Pfarrer sind das Problem. Das kann gegenwärtig gar nicht oft und klar genug gesagt werden. Zu lange ist in unserer Kirche ein gegenteiliger Eindruck entstanden, der nachhaltige Kränkungen bei vielen Pfarrerinnen und Pfarrern hinterlassen hat. Wir brauchen in diesem Dienst –…

Das bringt einiges ins Wanken, was bisher geklärt schien. Zugleich reagieren hoch qualifizierte Ehrenamtliche und spezialisierte Fachleute in anderen kirchlichen Berufen bisweilen schon gereizt, wenn von dieser Situation der Pfarrerinnen
und Pfarrer überhaupt nur die Rede ist. Die Pfarrerinnen und Pfarrer seien allein aufgrund ihres gesicherten Beamtenstatus privilegiert, bekomme ich zu hören. Und: Bei uns sei alles ohnehin viel zu pfarrerzentriert. So entsteht ein seltsames Tabu, sich über die gegenwärtigen Herausforderungen des Pfarrdienstes öffentlich zu verständigen. Darin liegt das Problem….

Ich möchte über die Bedeutung des Pfarramtes sprechen können, ohne dies gegenüber anderen kirchlichen Berufsgruppen rechtfertigen zu müssen. Und ich bin fest davon überzeugt, dass eine Klärung und Stärkung des Pfarramtes die Stärkung sämtlicher anderer Berufsfelder einschließlich des Ehrenamtes in unserer Kirche mit sich bringen wird. Denn es geht hier nicht um eine Frage der Hierarchie von mehr oder weniger wichtigen Ämtern und Diensten. Es geht um Rollenklarheit…

Zum mündlichen Bericht der Präses über die Tätigkeit der Kirchenleitung sowie über die für die Kirche bedeutsamen Ereignisse auf der 3. (ordentlichen) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 17. bis 20. November 2014.

ELK Württemberg: Strategische Planung mit dem Ziel der Mitgliederbindung contra Erhöhung der Kapitaldeckung bei Niedrigzins?

Pfarrerin Dangelmeier-Vincon, Offene Kirche (der Landessynode), in: beraten & beschlossen, 3/2014, S.8

Es sei zu klären, in welcher Höhe die Kapitaldeckung bei den Pensionsverpflichtungen sinnvoll sei, da ein Großteil der Deckungslücke wegen der derzeit niedrigen Zinsen entste­he, erklärte Elke Dangelmaier-Vinçon für den Gesprächskreis Offene Kirche. Zudem sei es kurzsichtig, Rücklagen weiter zu füllen, wäh­rend wichtige Arbeitsfelder unterfinanziert seien. Nötige Stellen in den Bereichen christlich-islamisches Gespräch, Friedensarbeit, Umwelt und Weltanschauungsfragen könnten aus Budgetrücklagen finanziert werden, ebenso eine Stelle für Friedenserziehung im Pädagogisch-Theologischen Zentrum (PTZ). Der Verteilbetrag an die Gemeinden solle erhöht und die Gemeinden damit besser ausgestattet werden. Ihr Gesprächskreis kritisiere die Mittelvergabe für das Reformationsjubiläum und wolle, dass prozentigen Grundsteigerung der Gelder für die beantragten 250.000 Euro für die protestan­tischen Gemeinden in der Diaspora auch bereit­ gestellt würden. Die strategische Planung müsse gefördert und zu sich vorrangig dem Ziel der Mitgliederbindung und Mitgliedergewinnung widmen. „Die bishe­rigen Rezepte entwickeln keine ausreichenden Bindungskräfte“, sagte sie. Zudem gelte es, die Aufträge für den Religionsunterricht zu flexibi­lisieren und besser zu vernetzen, um ihn in der Fläche zu gewährleisten.

Quelle: beraten & beschlossen, 3/2014, (Startseite der Landeskirche, rechte Spalte);   S. 8: „Stellen aus Budgetrücklagen“. (völlig abwegige Überschrift!, Anm. F.S.)

 

Im Mitteilungsperiodikum der ELKW liest man an prominenter Stelle hingegen das Übliche:

Kastrup: „Ein einfacher Haushalt“
Die Synode hat den Haushaltsplan 2015 ohne Gegenstimme beschlossen und den landeskirchlichen Rechnungsabschluss 2013 zur Kenntnis genommen. Es sei ein „einfacher Haushalt“, sagte Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, „weil wir gesamtwirtschaftlich bedingt gegenwärtig aus dem Vollen schöpfen“.

Fakten:

Zuführungen an den Vermögenshaushalt (Rücklagen) : 50 Mio.€
Michael Fritz, Vors. des Finanzaussschusses „empfahl, sich auf die noch offenen Versorgungs-und Beihilferisiken hu konzentrieren und die strukturellen Veränderungen auf der Gemeinde-und Bezirksebene in den Blick zu nehmen… Schrumpfende Gemeindegliederzahlen und ein deutlicher Rückgang der aktiven Pfarrerinnen und Pfarrer ab 2020 erfordere vorausschauendes Handeln… weitere „größere strukturelle Baustellen“ seien das Tagungsstättenmanagement, das Einsparungen in Höhe von 1,2 Millionen erbringen solle,…“

Deutsche Bischöfe: schwerste Bedenken gegen TTIP und CETA. EKD-Synode bittet den EKD-Rat um Tat.

9. Dezember 2014 von Jörg Haas

Aus unerwarteter Richtung ist ein Diskussionspapier zu den Abkommen TTIP und CETA aufgetaucht. Das Kommissariat der Deutschen Bischöfe – kurz Katholisches Büro – findet den enthaltenen Investitionsschutz mehr als fragwürdig. Das Papier transportiert eine vernichtende Kritik – und macht klar: Auch die Bischöfe stehen nicht hinter den Abkommen.

Das Katholisches Büro ist eine Dienststelle der deutschen Bischofskonferenz, das die Anliegen der katholischen Bischöfe in Berlin und Brüssel wahrnimmt. Politisch würde es kaum einer auf der linken Seite des politischen Spektrums ansiedeln. Um so bemerkenswerter ist das vom Katholischen Büro verfasste Diskussionspapier zu TTIP und CETA, den beiden Handelsabkommen der EU mit den USA und Kanada.
Besonders kritisch nimmt das Katholische Büro gegen die geplanten Investitionsschutzklauseln Stellung. Wir erinnern uns: Sigmar Gabriel hatte sich anfangs mit der SPD gegen die Paralleljustiz durch Schiedsgerichte gewandt. Doch jüngst fiel er um – und behauptet nun, es ginge gar nicht anders als den Schiedsgerichten zuzustimmen… Mehr dazu.

Die EKD- Synode formuliert im Nov. 2014  ihre Bedenken und „bittet den Rat“:

Beschluss der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 7. Tagung (12. Nov. 2014) zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP)

Die Synode bittet den Rat der EKD im Hinblick auf das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP), sich gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass

  • die über das Mandat hinausgehenden Verhandlungsdokumente offengelegt werden und die weiteren Verhandlungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger transparent und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erfolgen,
  • es keine Absenkung nationaler und europäischer Gesundheits, Verbraucherschutz, Sozial, Datenschutz und Umweltstandards geben wird,
  • geprüft wird, ob Investitionsschutzvorschriften in einem Abkommen zwischen der EU und den USA grundsätzlich erforderlich sind,   Der vollständige Beschlusstext.

2011.14, Landessynode der EKvW fordert mehr Transparenz / Soziale und ökologische Standards sollen bleiben

Die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA gefährden nicht nur die Verfassung und viele Arbeitsplätze. Sie bedrohen auch ökologische, soziale und gesundheitliche Standards. Davor warnt die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Am Donnerstag (20.11.) befasste sich das „Kirchenparlament“ mit dem Thema Freihandel. TTIPP und CETA würden Grundlagen des Rechtsstaates außer Kraft setzen und staatliches Handeln beschränken, so die Befürchtung. Zum Beschluss.

Kurswechsel in der evangelischen Kirche? Bemerkenswerte Einsichten zum Management in der Kirche bei Bischöfin Ilse Junkermann, EKM

Hier in den Wort-Meldungen kommen Führungskräfte der evangelischen Kirche selten zu Fragen der Führungstheorie (des Managements also) zu Wort. Der Grund liegt darin, dass in besagtem Personenkreis im letzten Jahrzehnt selten ein der Kultur des Protestantismus entsprechender Ansatz vertreten wurde. Leitend war vielmehr ein Reformkonzept der Reduktion auf Kernkompetenzen („sollte sich die bewusst auf Kernkompetenzen… konzentrieren“), der Reduktion von Komplexität („…komplexe Strukturen gehören im Berich der Kirche noch zur Alltagsrealität. Mehr Effektivtät heißt hier das Ziel“). Das alles auf der Basis von „Strukturreformen, Verbesserungen in den internen Abläufen, systematisches Mitarbeitermanagement“.  Alles Zitate, die das inhaltliche Fundament einer auf linearen Wachstumszielen und Reduktion von Komplexität beruhenden Reform beschreiben. Zitate, die entnommen sind einem „Gottes Hände tragen uns“ überschriebenen Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 08.03.2002. Autor: Peter Barrenstein. Inhaltlich kennt man das Konzept vom Impulspapier „Kirche der Freiheit“.

Das war ein Weg mit enormen Risiken. Wir greifen das Beispiel Komplexität heraus, auf das Bischöfin Junkermann in ihrem Bischofsbericht rekurriert. Die Gefahren hier:  „‚Höhere Fähigkeiten erwachsen nur aus mehr Komplexität.’Dieser Umstand wird häufig übersehen. In zahlreichen, einschlägigen Büchern findet man Passagen, die sinngemäß lauten, dass man die Komplexität eines Systems reduzieren müsse, um es unter Kontrolle zu bringen. Das ist nur die halbe Wahrheit. Selten wird die damit einhergehende Gefahr erwähnt, das System selbst und seine wichtigsten Eigenschaften und Fähigkeiten zu zerstören.“ (Fredmund Malik, Management, S. 46). Genau dies scheint aber in der Kirche eingetroffen zu sein, dass nämlich wichtigste Eigenschaften und Fähigkeiten durch die sog. Reformen zerstört wurden. Denken wir nur an die intrinsiche Motivation der Mitarbeiterschaft. Denken wir an Vertrauen. Vieles mehr wäre zu nennen.

Auf diesem Hintergrund ist der folgende Abschnitt des Bischofsberichts von Bischöfin Ilse Junkermann, EKM, überaus bemerkenswert. Denn dort wird der Frage komplexer Systeme nicht ausgewichen. Und man wird der von ihr entwickelten Theorie folgen können. Leider fehlen Schlussfolgerungen für die Praxis. Als da wären:

1.  eine kritische Haltung  und Abwendung von den bisherigen Kirchenreformen. Das wird so leider nicht offen benannt.

2. die aktuelle Lage der ev. Kirche. Ein Kurswechsel der Kirchenpolitik beginnt leider nicht bei null, sondern mathematisch ausgedrückt, im Minusbereich:  Die Reformen haben bisweilen erhebliche Schäden angerichtet, die Situation ist verfahren.

Was zu tun wäre, beschreibt und fordert die Pfarrvertretung der EKiR dieser Tage. Die Bischöfin sollte sich also der Erklärung der EKiR- Pfarrvertretung anschließen. Denn eine gute Theorie ist nur der erste Schritt. (F.S.)

„In der Wüste bereitet dem Herrn den Weg!“ – Bericht der Bischöfin Ilse Junkermann vor der Synode der EKM am 19. bis 22. November 2014 in Erfurt

„2.1. Sich bewegen in komplexem Gelände – Der wissenschaftliche Fokus
Was wir im Rückblick erkennen, gilt auch für unser Ausschau halten: Wir können beim Gehen eines Weges nicht vorher wissen, was unterwegs für gute Lösungen entstehen werden. Das mag jetzt in Ihren Ohren wie eine Floskel klingen. Doch darin liegt eine tiefe Wahrheit, die wir nicht ernst genug nehmen können beim Ausschau halten. Vor wenigen Wochen ist mir eine wissenschaftliche Reflexion aus der Prozesstheorie und Komplexitätsforschung begegnet, die diese Wahrheit sehr einleuchtend belegt und die ich Ihnen in der gebotenen Kürze für unseren Ausblick heute darstellen möchte. In ihrem jüngst erschienen Band „Gemeinde neu denken. Geistliche Orientierung in wachsender Komplexität“ 5 legt das Gemeindekolleg der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands, das seit 2008 im Zinzendorfhaus in Neudietendorf seinen Sitz hat, ein bemerkenswertes Buch vor. Sein Leiter, Direktor Professor Dr. Reiner Knieling und Studienleiterin Pfarrerin Isabel Hartmann stellen darin die These auf, dass wir in der Kirche sehr häufig Entscheidendes verwechseln. Wir verwechseln, so ihre These, „komplizierte Probleme“ mit „komplexen Problemen“. Deshalb geraten wir mit unseren Problemlösungsstrategien leicht in Sackgassen…

Wir haben als Kinder unserer Zeit alle miteinander durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt gelernt, dass viele Probleme aus dem komplizierten Terrain in den letzten Jahren gelöst werden konnten. Deshalb sind wir versucht, alles für ‚kompliziert’ zu halten und damit für prinzipiell lös- und machbar, auch in der Kirche.
Der Dreischritt für die Bewegung im komplexen Gelände nach Hartmann / Knieling ist aber ein anderer. Er lautet: Probieren – Wahrnehmen – Reagieren. Ich zitiere: „Auf komplexem Terrain ist die Lösung nicht vorhersagbar, sondern sie entwickelt sich auf dem Weg. … Auf dem gemeinsamen Weg von Versuch und Irrtum und Reflexion und neuem Versuch und Irrtum tauchen Ideen auf, erwachsen Lösungswege und Handlungen.“  Der Fachbegriff in der wissenschaftlichen Debatte dafür ist „Emergenz“ – von lateinisch: emergere, d. h. „auftauchen (lassen)“ bzw. „entstehen“. Diese Emergenz bedeutet, ich zitiere weiter, „dass das, was sich entwickelt, mehr ist als die Summe der einzelnen Teile, aus denen es besteht“ …

Reiner Knieling und Isabel Hartmann plädieren in ihrem Buch für die „Förderung einer Kultur, in der Lösungen entstehen können, die nicht einfach aus dem Repertoire des Bestehenden generiert werden, sondern aus der Komplexität selbst heraus emergieren.“

Sie beschreiben Aspekte dieser emergenz-freundlichen Kultur. Dazu gehören Dinge, mit denen wir uns erst anfreunden müssen. Es sind Dinge wie:

Zaudern und Innehalten: Ich zitiere: „Zaudern ist ein erster Schritt, die Komplexität als solche ernst zu nehmen. Zaudern hegt Verdacht gegen Lösungen, die den Eindruck der Machbarkeit erwecken. … Zaudern ist eine geistliche Haltung, die aus dem Vertrauen auf Gott erwächst“

Intuition: Durch Gespür den Dingen auf die Spur kommen. Die Intuition hat – auch in der Kirche – häufig keine gute Presse, wer von „Intuition“ redet, macht sich verdächtig, ein Schwärmer zu sein. Die wissenschaftliche Debatte, z. B. in der Bildungsforschung, aber auch in der Ökonomie und in der Philosophie ist hier weiter. Für bestimmte Fragestellungen ist Intuition ein sehr präzises Werkzeug.
Und ein 3. Aspekt: Netzwerkorientierung für die Bewegung im komplexen Gelände: Netzwerke brauchen nicht initialisiert werden, sie sind bereits vorhanden. Netzwerke haben keine Grenzen und keine Formalitäten. Sie basieren auf Vertrauen…“  Zum Bischofsbericht:

EKHN-Synode: Das neue Zuweisungssystem für Gemeinden – Ein Sieg der Synode über ein fragwürdiges Gebaren der Kirchenleitung.

Von Jürgen Relator

„Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Rechtsverordnung über die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Dekanate“, so die offizielle Bezeichnung, war nicht nur ein papierenes, bürokratisches Monster, sondern deckte auch das Vorhaben der Kirchenleitung auf, kleine Gemeinden durch finanzpolitischen Druck in Fusionen treiben zu wollen.
Das z. Z. noch gültige Zuweisungssystem hatte eine Halbwertszeit von gerade mal sechs Jahren. Nach damals schon heftigen synodalen Debatten präsentierte die Kirchenleitung im Jahre 2008 zunächst voller Stolz das derzeit geltende Zuweisungssystem. Es wurde mit großer kirchensynodaler Mehrheit mit der Intention beschlossen, eine Balance zwischen der Grundversorgung insbesondere kleiner Kirchengemeinden und den berechtigten Interessen großer Kirchengemeinden zu schaffen.
Kleine, vorwiegend ländliche Kirchengemeinden mit weniger als 281 Mitgliedern erhalten für ihre Arbeit eine Mindestzuweisung in Höhe von 12.000 €. Dies sicherte die Arbeit in den kleinen Gemeinden. Dabei wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass insgesamt die Hälfte der EKHN-Gemeinden unterhalb einer Größe von ca. 1160 Gemeindegliedern liegt.
Für die Kirchenleitung war dies jedoch stets ein Dorn im Auge, da hierdurch Fusionen benachteiligt wurden im Blick auf sich zusammenschließende Gemeinden und ihrer finanziellen Einbußen gegenüber vorheriger Einzelgemeinden. Außerdem beklagten sich Gemeinden mit mehreren Gottesdienstorten (sog. Kirchspiele) berechtigterweise über eine finanzielle Benachteiligung im Vergleich mit mehreren kleineren selbständigen Gemeinden.
Die Synode beauftragte die KL, ein Modell vorzulegen, das diese Unwuchten ausgleichen sollte. Gefordert wurden nach Möglichkeit eine Fusionsneutralität, sowie eine Sicherstellung der Gottesdienstorte, und zwar unabhängig ob in einer eigenständigen Gemeinde, in einem Kirchspiel oder in einer fusionierten Gemeinde.

Vorlage eines neuen Entwurfes

In der Frühjahrssynode 2013 legte die KL einen neuen Entwurf vor. Dieser sah vor:
a) Wegfall des Mindestbetrages (12.000 €)
b) 50% Grundzuweisung mit vereinheitlichtem Pro-Kopf-Betrag
c) 50% Grundzuweisung nach zugewiesenen Gemeindepfarrstellen im Dekanat
So kam es zu einem „dualen“ Pro-Kopf-Tarif, der eine Umverteilung zwischen den Dekanaten mit sich brachte. Durch die Koppelung der Zuweisung an die Pfarrstellenbemessung wurden damit viele Dekanate doppelt bestraft: Neben der Kürzung von Pfarrstellen nun auch noch das Abschmelzen der finanziellen Zuweisungen für die Gemeinden! Hierdurch wurde nicht nur die Arbeit zahlreich betroffener kleiner Gemeinden in ihrer Existenz und Substanz massivst gefährdet und in Frage gestellt, sondern sogar die avisierten Fusionsprämien glichen den geplanten Aderlass finanzieller Mittel nicht mehr aus.
In einem weiterentwickelten Papier zur Herbstsynode 2013 eröffnete die KL im Falle von „Gemeindeunterfinanzierungen“ die Möglichkeit, Unterstützung aus einem Überbrückungsfonds (ÜF) in Anspruch zu nehmen (bei eigenem Rücklagenverzehr!) und bei dann keiner dauerhaften finanziellen Perspektive trotz ÜF eine Pauschale in Höhe von 4000 € gewährt zu bekommen.
Zahlreiche Gemeinden wandten sich daraufhin mit Briefen und Eingaben an die KL und warnten, dass diese beträchtlichen Kürzungen erhebliche negative Auswirkungen auf das volkskirchliche Leben in der EKHN haben werden. Es wurde evident, dass das neu kreierte Zuweisungssystem darauf ausgerichtet war, kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet. O-Ton Kirchenleitung: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ – Welch eine verräterische und verachtenswerte Ekklesiologie!
Auch Dekanatssynoden waren besorgt über die Tatsache, dass es in manchen Gemeinden nur noch eine Frage der Zeit sein wird, wann nicht einmal mehr die Finanzierung der gottesdienstlichen Grundversorgung aufrechterhalten werden kann. Die von der Kirchenleitung formulierte Zielsetzung „flächendeckender und lebensbegleitender Präsenz sowie Vielfalt kirchlichen Lebens und kirchlicher Angebote vor Ort“ sahen ländliche Gemeinden und Dekanatssynoden in dem vorgelegten Zuweisungsentwurf konterkariert.

Erste Lesung unterbrochen

Die erste Lesung über den umstrittenen Entwurf wurde in der Herbstsynode 2013 nach heftig formulierter Kritik unterbrochen. Aus der Synode selbst kamen Alternativentwürfe, wobei das Modell der beiden Alzeyer Synodalen Tobias Kraft und Dr. Manfred Sauer eine weite Akzeptanz und Verbreitung fand. In acht oberhessischen Dekanatssynoden wurde das Modell begrüßt und übernommen. (Es sah einen Wegfall der Mindestzuweisung, dafür eine Grundzuweisung für jeden Gottesdienstort vor, zudem einen gestaffelten Pro-Kopf-Tarif in sechs statt bisher vier Größenintervallen. Beim untersten Größenintervall wurde der Tarif deutlich erhöht.) In ihren Beratungen formulierten die Dekanatssynoden ihre Bestürzung über das System der KL und die sich abzeichnenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen der Grundzuweisungen, weil sie eine ernsthafte Existenzgefährdung für ihre kleineren Gemeinden bedeuteten. Die Mitglieder der Dekanatssynoden befürchteten zudem eine kaum zu verantwortende Schwächung der kirchlichen Arbeit und einen weiteren Abwendungsprozess bisheriger Kirchenmitglieder von ihren Gemeinden.

Gegenentwurf: Das „Alzeyer Modell“

Das im Entwurf der Alzeyer Synodalen ersichtliche Berechnungsergebnis ließ ein Zuweisungssystem erkennen, das weder Gemeindefusionen hemmt noch präferiert, sondern den Verantwortlichen vor Ort die eigene Entscheidung überlässt.
Gleichzeitig federte es weitgehend entstehende „Unwuchten“ ab, führt zu mehr Gerechtigkeit im Ausgleich zwischen den Grundversorgungsbedürfnissen der kleinen Gemeinden und den Interessen der größeren Gemeinden.
Gleichermaßen führte es zu einem Ausgleich zwischen selbstständig kleinen Kirchengemeinden und größeren Kirchengemeinden mit Außenorten bzw. zusätzlichem Predigtstellen. Die Zuweisung war dabei gekoppelt an die jeweilige Entwicklung der Gemeindegliederzahlen, gerade und auch bei den kleinen Gemeinden, und die zu Grunde gelegte Berechnungsmethode ist einfach und transparent nachvollziehbar.
Zudem war es fast aufkommensneutral (Abweichung +1,7%).

Einigkeit über Sockelbetrag für gottesdienstliche Grundversorgung

In der Frühjahrssynode 2014 wurde die erste Lesung dann abgeschlossen. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Zwar erachtete die KL das „Alzeyer Modell“ als fusionshemmend, was sich aber in der Praxis nicht stringent nachvollziehbar darstellen ließ. Unterstützt durch einen zusätzlichen Antrag des Vorsitzenden des Finanzausschusses Carsten Simmer herrschte aber über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten und gemäß dem Antrag des Synodalen Simmer „Fusionsverluste“ durch einen Einmalbetrag kompensieren zu wollen. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen wurden bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
Nach einer weiteren Vorlage der KL bezugnehmend auf den Antrag Simmer sollte zunächst der Sockelbetrag für einen Gottesdienstort nur bei fusionierten Gemeinden zum Tragen kommen. Die Frage, ob hierbei noch einmal der Versuch der KL gestartet wurde, die von ihr so sehr gewünschten Fusionen auf diesem Wege nun doch durchzusetzen, bleibt (mit vornehmer Zurückhaltung) offen. Jedenfalls informierten die Alzeyer Synodalen den federführenden Verwaltungsausschuss, dass diese Berechnungsmethode das Ansinnen der Synode aushebeln würde. Auch der Synodale Simmer erkannte, dass dies nicht dem Duktus seines Antrages entsprach. So wurde klar, dass die Gottesdienstpauschale jeder Gemeinde zuerkannt werden muss. Berechnungsbeispiele belegten die Tatsache, dass die Ergebnisse für die Gemeinden denen des „Alzeyer Modells“ sehr ähnelten und man sich somit auf eine Kompromisslinie einigen konnte.
So übernahm der Verwaltungsausschuss selbst die alternative Vorlage für die Herbstsynode 2014.
Das Modell sieht vor, dass jeder Gemeinde eine Gottesdienstpauschale von 5000 € gezahlt wird. Zudem gibt es eine Grundzuweisung nach Gemeindegliederzahl (z. Z. 23,45 €), mindestens aber 3000 €. Zusätzliche Predigtstellen werden mit Pauschalen bedacht, die sich nach der Häufigkeit des Gottesdienstes richten: wöchentlich 5000 €, 14-täglich 3000 €, monatlich 2000 €.
Ein evtl. eintretender Fusionsnachteil wird mit einer Ausgleichszahlung (Kapitalisierungsfaktor 25 Jahre) kompensiert. Hier entstehen ansehnliche Summen, die manche Gemeinden sicherlich über eine Fusion werden nachdenken lassen. Doch liegt hier auch ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential in der dann fusionierten Gemeinde, die möglicherweise aus mehreren Dörfern besteht: Wie wird dieses gewonnene Geld „gerecht“ verteilt? Z. B. bei einer nötigen Baumaßnahme an der Kirche in Dorf A wird es investiert, bei einer späteren Baumaßnahme in Dorf B fehlt es dann vielleicht und schafft Missgunst im dann fusionierten Kirchenvorstand.
Zudem bevorteilt das System durch einen nicht gestaffelten Pro-Kopf-Tarif die größeren Gemeinden deutlich.

Einmütige Verabschiedung in der Synode

Dennoch: Nach einer kurzen Debatte – weniger über das System und seiner Zahlen selbst – sondern eher um Definitionsfragen hinsichtlich eines Gottesdienstortes wurde das vorgelegte Zuweisungssystem mit wenigen Enthaltungen beschlossen!! Dies bewirkte beim Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent ltd. OKR Striegler ein ungläubiges sich verwundern. Sein Erstaunen artikulierte er wortreich vor der Synode – eine eher peinliche Reaktion bei dieser Vorgeschichte und dem letztlich damit deutlich werdenden Versagen seiner eigenen Leute.
Gottlob, dass die Modelle seines Hauses nicht zum Zuge kamen, das hätte nicht nur ein finanzielles Desaster bei vielen kleinen Gemeinden zur Folge gehabt, sondern auch einen nicht wiedergutzumachenden Vertrauensverlust von Ev. Kirche verursacht. Schade für die teure (Arbeits)Zeit, die Kraft, die Nerven und den Verdruss, die das Modell der KL gekostet und ausgelöst hat. Ich denke, der Imageschaden der KL in den kleinen Gemeinden wird noch lange und nachhaltig spürbar sein.

EKHN: Eindrücke von der Herbst-Kirchensynode 2014

27.11.14 von Lincoln Pessoa

Den Verlauf der Kirchensynode habe ich über die TV-Kurzberichte verfolgt, auch den Text des zusammenfassenden Berichts gelesen. Im Großen und Ganzen ja erfreuliche, gute Nachrichten.
Einiges in der Art der Öffentlichkeitsarbeit aber verwundert doch sehr.
Eine der ersten Headlines war sinngemäß „Pfarrberuf boomt“. Das ist doch irreführend. Die Zahl der Pfarramtkandidaten ist von 262 im Jahr davor auf 269 gestiegen, das ist ein minimaler Progress. In den besten Zeiten hatte die EKHN 1.000 und mehr eingeschriebene Theologie-Studenten/-innen. Solche Zahlen sind doch wirklich kein Grund zur Euphorie. Und … es ist auch keine wirklich redliche sachliche Berichterstattung.
So wie die `Hofberichterstattung´ Zensur übt bei Themen, welche von der Kirchenverwaltung/-Leitung nicht so sehr geliebt sind z.B. Beigaben/Springerdienste, so sehr werden Themen „gepuscht“, welche jetzt die Jugend motivieren sollen. Es gibt doch sehr, sehr gute Gründe, warum die Studierendenzahlen in Evangelische Theologie so drastisch nach unten gegangen sind, die engen Grenzen der Landeskirchen, die Ideologisierung in Amt und Verwaltung, die Systemträgheiten und übertriebenen „Prüfungen“ an manchen Stellen wie z.B. die Potentialanalyse, welche längst abgeschafft werden müsste.
Jedenfalls kommen zwei Freunde von mir aus ihrer professionellen Einstellung und jahrzehntelangen Berufserfahrung zu einer ähnlichen Einschätzung der Lage, ein promovierter Theologe, eben aus theologischer Perspektive, ein Diplom-Psychologe, der in der Wissenschaft empirisch (Diplom-Arbeit in experimenteller Psychologie) gearbeitet hat und auch über psychotherapeutische Ausbildungen verfügt.
Bei allen positiven Entwicklungen in der EKHN gibt reflexiven Denkern und Denkerinnen solche ideologieverdächtige Art der Öffentlichkeitsarbeit ebenso Grund zur Kritik wie das rigide Personalmanagement, weil die entsprechenden Organe gar nicht offen für die reale Zukunft sind.

Synode Nordkirche: Konfessionslosigkeit ist der Normalfall in Ostdeutschland

26. November Synode der Nordkirche
Lübeck-Travemünde (idea) – Konfessionslosigkeit ist der Normalfall im Osten Deutschlands. Das sagte der Bischof im Sprengel Pommern, Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald), am 22. November vor der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Lübeck-Travemünde. Gemeinsam mit seinem Mecklenburger Kollegen, Andreas von Maltzahn (Schwerin), stellte er den Bericht vor „Kirche im Dialog, Kirche mit einer Mission – Streiflichter einer Suchbewegung“. Nach Abromeits Worten haben mehr als 75 Prozent aller Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns keine konfessionelle Bindung. Im Umgang mit diesen Menschen helfe es nicht, auf den schnellen Erfolg zu setzen… Mehr dazu.

Dass seit der Vereinigung in Deutschland zwei verschiedene „Religionskulturen“ bestehen, hat die 4. KMU (Kirchenmitgliedschaftsstudie) schon ergeben. Vgl. Jan Hermelink: Die Vielfalt der Mitgliedschaftsverhältnisse, in: 4 EKD-Erhebung, S. 425). Das Bild, das die Bischöfe von der Situation in den östlichen Teilen der frisch fusionierten Nordkirche zeichnen, bestätigt diese Aussage. Die Fusion erfolgte, nachdem diese grundlegenden Erkenntnisse bereits gewonnen waren. Und das macht sie um so unverständlicher. Eine Fusion von Kirchen mit unterschiedlichen Kulturen – das erfordert viel Zeit, Energie, Kräfte –  zu schweigen von Finanzmitteln… So viel Mut oder zu viel Mut?  F.S.

Herbst-Synoden reden und entscheiden unterschiedlich zur Pfarrbesoldung.

EKvW:

„Den Pfarrberuf attraktiver machen. Präses der EKvW Annette Kurschuss unterstreicht die Schlüsselrolle der Pfarrerinnen und Pfarrer.

Um den Pfarrberuf auch für jüngere Menschen wieder attraktiv zu machen, sprach sich Kurschus auch für eine besser Bezahlung aus. Mit der gegenwärtigen Besoldung gehöre der Pfarrberuf nicht zu den attraktivsten Berufen. Natürlich seien zuerst Leidenschaft und Idealismus gefragt. „Doch wir machen es uns zu einfach, wenn wir annehmen, dass der finanzielle Aspekt für junge Leute bei der Berufswahl keine Rolle spielt“, mahnte Kurschus…“ Mehr dazu.

EKHN:

Die EKHN redet nicht nur, wie Frau Kurschuss,  sondern handelt… Und senkt die auf das frühere Weihnachtsgeld (man erinnert sich: ein 13. Monatsgehalt) folgende Bonuszahlung in Höhe von zuletzt 80% eines Monatsgehaltes. Ihr folgt nach aktuellem Synodenbeschluss ab 2015 ein „Finanzbonbon“ (Originalton EKHN) in Höhe von 60% eines Monatslohns.

ELK Sachsen:

„Der Synode lag eine Verordnung mit Gesetzeskraft vor, die Änderungen am Pfarrbesoldungsgesetz und Kirchenbeamtengesetz beinhaltet. Sie war von der Kirchenleitung am 28. Februar 2014 beschlossen worden und bedurfte nun der Zustimmung der Synode. Die Regelung durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft war aufgrund der Reform des sächsischen Beamtenbesoldungsrechts notwendig geworden, da die Besoldungsentwicklung für Pfarrer und Kirchenbeamte seit der Entscheidung der Landessynode 2008 durch Kirchengesetz an die Besoldungsentwicklung der Beamten des Freistaates Sachsen gebunden ist.

Kern der aktuellen Änderungen ist die Umstellung der Besoldung vom bisher zugrunde liegenden Prinzip der Stufenzuordnung nach dem Lebensalter (Besoldungsdienstalter) auf das Prinzip der Stufenzuordnung nach Erfahrungszeiten. Diese Umstellung in der Besoldungsstruktur (Stufensystematik) ist sachlich geboten und wurde für die privatrechtlich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie die Beamten des Bundes bereits in den vergangenen Jahren vollzogen.“ Mehr dazu.

Synode der ELK Sachsen: Bischof Bohl äußert Zweifel an den Strukturreformen angesichts anhaltenden Rückgangs der Gemeindegliederzahlen.

Zu Beginn des zweiten Sitzungstages hielt Landesbischof Jochen Bohl seinen diesjährigen Bericht vor der Landessynode, der zugleich der letzte seiner Amtszeit ist. Er widmete sich in diesem Bericht der Frage der zurückgehenden Gemeindegliederzahlen. Die Entwicklung in den zurückliegenden Jahren stelle für ihn und die Landeskirche eine permanente Herausforderung dar. Leider sei es nicht nur eine vorübergehende Schwächephase, sondern ein Trend, der bereits seit 90 Jahren anhält, so Bohl. Dies sei schmerzhaft in einer Gesellschaft, die von Wachstumsdenken geprägt ist…
„Es ist daher von höchster Bedeutung, dass wir uns nicht nur mit Strukturfragen beschäftigen, sondern darüber reden, wie wir geistlich mit der Situation umgehen“, sagte Bohl. Es sei eine geistliche, spirituelle Frage, wie in der Kirche mit Berufsmüdigkeit, Burn-out, Erschöpfung und Vergeblichkeit umgegangen werde… Zur Quelle (dort auch der Wortlaut des Berichts des Landesbischofs).

EKiR: Die Zustimmung der SuperintendentInnen zu den „Reformen“ in der EKiR bröckelt: Ein Querschnitt durch die Berichte auf den Herbstsynoden der Kirchenkreise der EKiR.

NKF, Verwaltung, Sparkurs: das sagen die SuperintendentInnen
Ein Querschnitt durch Berichte von Superintendentinnen und Superintendenten der EKiR.

Beitrag vom 17. November 2014 von Andreas Reinhold

Der November ist traditionell der Monat der Herbstsynoden in den Kirchenkreisen der EKiR. Und zu den festen Riten der Kreissynoden gehören die Berichte der Superintendenten bzw. der Superintendentinnen. Die fallen in Ausführlichkeit und Stil natürlich sehr unterschiedlich aus. Inhaltlich kommt man aber in diesem Jahr an bestimmten Themen nicht vorbei. Dazu gehören u.a. auch das Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF), die Verwaltungsstrukturreform und die aktuellen Sparvorschläge der Landeskirche.

Zum Überblick bei Andreas Reinhold, KirchenBunt.

Kommentar F.S.: Erstaunlich, dass selbst SuperintendentInnen angesichts der Resultate der der EKiR verordneten Schock-Strategie mittlerweile ihre Zweifel nicht mehr verhehlen.