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Immobilien

Reformierte Kirche Baselland Kirche gibt Tagungshaus Leuenberg auf.

07/2015

Ende Jahr zieht sich die reformierte Kirche Baselland vom Leuenberg, dem renommiertesten kirchlichen Bildungshaus der Schweiz, zurück. Um der Tagungsstätte den Neustart als Seminarhotel zu ermöglichen, bewilligte die Synode ein letztes Mal 1,5 Millionen Franken.

Mehr dazu.

Zum Thema  Umgang mit Tagungshäusern vgl. auch Schönberg (EKHN), Schloss Beuggen (Baden), Koppelsberg (Nordkirche)

EKHN-Synode: Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln oder: Welche Strategie verfolgt die Liegenschaftsabteilung der EKHN?

04/2015, EKHN (Ev. Kirche Hessen-Nassau)

Noch vor wenigen Jahren wurden Studentenwohnheime, etwa das in Universitätsnähe gelegene Wohnheim im Roquetteweg in Darmstadt, veräußert. Nunmehr wird in Darmstadt wieder in Studentenwohnheime investiert. Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln? Vielleicht könnte angesichts solcher Schwenks eine Synodale oder ein Synodaler auf die Idee kommen, einmal prinzipiell nach der von der Liegenschaftsabteilung verfolgten Linie oder gar Strategie zu fragen: gibt es eine solche? Wie sieht sie aus? Was darf man noch erwarten? Die Antworten wären nicht allein für die Synodalen wichtig, sondern würden sicher auch jenseits der Synode mit Interesse zur Kenntnis genommen.

„Projekt Studierendenwohnheim Alexanderstraße 39, Darmstadt, Sanierung und Umbau

In Umsetzung des Beschlusse der Kirchenleitung erfolgte der Eigentumsübergang des Studierendenwohnheims von der Technischen Universität Darmstadt (TUD) an die EKHN zum 1. April 2014. Seither wird es vom Wirtschaftsbetrieb Studierendenwohnheime betrieben. Vom Referat Bauwesen Gesamtkirche wurde im Sommer 2014 ein Planerauswahlverfahren für die Objektplanung und die Fachplaner durchgeführt und die Büros beauftragt. Der Bauantrag wurde plangemäß Ende Dezember 2014 bei der Stadtverwaltung Darmstadt eingereicht. Mit den Umbaumaßnahmen soll nach Auszug der Mieter Mitte Oktober 2015 begonnen werden können. …“

vgl. Vorlage S. 27

Substanzerhaltungsaufwand für Gebäude einer durchschnittlichen Kirchengemeinde bei rund 200.000 €/ Jahr (so Bistum Freiburg) ?

03/2015, von Friedhelm Schneider

In der Zeitschrift für Kirche und Recht (KuR, S. 515ff) erschien 2014 der Aufsatz „Bewertung und Bilanzierung kirchlicher Gebäude“ von Dipl. Finanzwirt Linus Becherer.

Der Autor bewertet den finanziellen Aufwand einer Kirchengemeinde für den herkömmlichen Gebäudebestand aus Kirche, Pfarrhaus, Gemeindehaus und Kindergarten und stellt die bilanziellen Folgen (und erwartete Wirkungen bei den Betroffenen) dar. Damit werden also auch die Absichten der an „kirchlichen Notwendigkeiten orientierte(n) vollständige(n) Bewertung und Bilanzierung der kirchlichen Immobilien bzw. des kirchlichen Vermögens und der Schulden“ deutlich. Das Ergebnis gilt selbstredend nicht allein für das Bistum Freiburg, sondern für alle katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen, darüber hinaus aber auch für Kommunen und Staat in gleicher Weise.

Die Ermittlung des Aufwandes zur Erhaltung der Gebäude erfolgte nach der Immobilienwertvordnung, ein Verfahren, das mit pauschalen Ansätzen operiert. Angeblich würde sich das rechnerische Ergebnis mit dem empirischen Befund aus der Praxis im Bistum Freiburg decken. Danach wird für die Erhaltung p.a. benötigt 
für eine Kirche (2235 qm BGF) 61.149 €
für ein Pfarrhaus (640 qm BGF) 20.121 €
für ein Kindergarten (1071 qm BGF) 48.709 €
für ein Gemeindehhaus (2031 qm BGF) 67.266 €

Fazit: „Somit müßte die Kirchengemeinde jährlich rund 200.000 € zurückstellen, um die langfristigen baulichen Verpflichtungen der Immobilien gerecht zu werden. Allerdings sind die Kirchengemeinden auf Grund ihrer finanziellen Gesamtsituation in der Regel gar nicht in der Lage diese Rückstellungen zu bilden und einzustellen. Deshalb obliegt es den örtlichen Gremien selbst einen Betrag festzulegen, der in der Bilanz berücksichtigt wird.“

Wie also geht die Kirchengemeinde mit dem Problem der Darstellung in der Bilanz um? In diesem Fallbeispiel stellt sie den größeren Teil des rechnerischen Betrages, der faktisch mit Haushaltsmitteln etc. nicht erbracht werden kann, auf der Passivseite als Fremdkapital ein (Verbindlichkeiten aus Bausbstanzerhaltung, im Beispiel: 110.000 €), auf der Aktivseite als „fehlendes Vermögen für Bausubstanzerhaltung“. Unterstellt wird also, die Kirchengemeinde könne 90.000 € tatsächlich als Finanzanlagen (aktiv) zurückstellen. Der größere Betrag wird als „fiktive  Verschuldung“ in die Bilanz eingestellt. Bei einem Wertansatz kirchlicher Gebäude mit 1 € pro Objekt ist die Kirchengemeinde damit schon bei der Eröffnungsbilanz in den Miesen.

Als wesentliches Ergebnis der Operation wird festgehalten

„Die wirtschaftliche Situation in der Bilanz der Kirchengemeinde wird transparent dargestellt, so dass sichtbar wird, ob und ggf. in welchem Umfang sie sich den heutigen Gebäudebestand noch leisten (fett und kursiv im Original!) kann.“

Solche Zahlen sagen also: die Kirchengemeinde kann sich den Gebäudebestand nicht leisten. Sie muss sich in der Folge von den „Lasten der Gebäude“ (das alte Thema der Kirche in neuem Gewand) befreien. Hätte man diese Bilanz vor 30 aufgestellt, was wäre dann passiert? Die Gemeinde hätte schon vor 30 Jahren angefangen, Ihre Immobilien zu verkaufen… In vielen Fällen hätte sie dann ihre Tafelsilber schon frühzeitig verscherbelt. Das gilt insbesondere für das Bistum Freiburg – einer Region mit den heute höchsten (und in den letzten Jahren mit am stärksten gestiegenen) Immobilienpreisen in Deutschland. Gut also, dass man auf die Idee der Bilanzierung erst heute kommt und nicht schon vor 30 Jahren kam. So wurden zumindest in der zurückliegenden Zeit Schäden durch unnötige Desinvestitionen verhindert. Denn die Wertsteigerungen der zurückliegenden Jahre hätten bei einem früheren Verkauf ja nicht realisiert werden können.

Hier geht es aber mehr noch um die Bewertung der Gebäude und ihres Instandhaltungsaufwandes. Dazu kann man aus drei Perspektiven Stellung nehmen.

1. Immobilienwirtschaftliche Perspektive.  Die Immobilienwirtschaftliche Perspektive unterscheidet sich von der finanzwirtschaftlichen dadurch, dass sie nicht pauschalen Ansätzen operiert, sondern auf der Basis von realen Daten vorauschauend kalkuliert. Zusätzliches Instrument ist dann die Definition von angestrebten Instandhaltungsniveaus für die Gebäude. Die Immobilien müssen nicht – wie die finanzwirtschaftliche Perspektive unterstellt – immer auf höchstem Niveau instand gehalten werden. Eine entsprechende Untersuchung in einem Kirchenkreis der EKiR (Kkrs Ottweiler) im Jahr 2005 von K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement hat bestätigt, dass der Bestand auf der Basis der immobilienwirtschaftlichen Perspektive mit deutlich weniger finanziellem Aufwand auf ausreichendem Niveau gehalten werden kann als die doppische Pauschalbewertung/NKF rechnerisch fordert.  

2. Man vergleiche dazu die Erkenntnis der kirchlichen Bauämter der ehemaligen DDR. In Ostdeutschland lag die letzte Bau- und Sanierungsepoche kirchlicher Gebäude vor der Wende 80 Jahre zurück – es war die Kaiserzeit. Die empirisch belegte Erkenntnis:  gerade kirchliche Immobilien (historische Gebäude) müssen hinsichtlich der Substanzerhaltung nicht nur mit hohem Aufwand (s. die Berechnung einer reichen Diözese) auf höchstem Niveau erhalten werden, sondern können über Jahrzehnte auf niedrigem (bzw. in der DDR_Zeit niedrigstem) Stand mit geringstem Aufwand erhalten werden. (Darunter gäbe es dann als Strategie noch die sog. „Überwinterung“, die Erhaltung ohne Budget.) Nimmt man diese Erfahrung aus Ostdeutschland, dann entpuppen sich auf finanzwirtchaftliche Weise errechnete fiktive bilanzielle Millionenprobleme („fehlendes Vermögen für Bauinstandhaltung“) als reine Panikmache.

3. Näher und greifbarer als die beiden ersten Betrachtungen liegt dem Badener Bürger und Christ wahrscheinlich der Vergleich mit dem eigenen Häusle, für das er unter Berücksichtigung unterschiedlicher Größe gegenüber dem Pfarrhaus einen deutlich niedrigeren Ansatz im eigenen Budget einplant. Was er kopfrechnend selbst überschlagen und erkennen kann.

Fazit: Der Blick in die Bilanz reicht ganz offensichtlich nicht, um die Realität der Immobilienlage realitätsnah zu erkennen, darzustellen und daraus eine plausible Immobilienstrategie für die Kirche abzuleiten. Kein professioneller Immobilienbesitzer würde allein mit bilanziellen oder finanzwirtschaftlichen Zahlen seinen Bestand steuern. Auch die Kirche will dies nicht. Mit der Bilanz wird offensichtlich eine ganz andere, leicht durchschaubare  Absicht verfolgt. Aber: man erkennt die Absicht und man ist verstimmt. Leute mit gesundem Menschenverstand, von denen es vor Ort sehr viele Menschen gibt, werden sich durch solche bilanzielle Dramatisierungen und Panikmache also nicht blenden lassen. Was aber bei und mit solchen Operationen passieren wird: die betroffenen Menschen werden verstimmt, sie werden den Glauben verlieren. Nicht den Glauben an Gott, aber den Glauben an die (real existierende) Kirche. Man vergleiche dazu das Anwachsen der Kirchenmitglieder, die sich der Kirche nur noch wenig Verbundenen  in der 5. KMU (evangelischerseits) und die Kirchenaustrittszahlen. Diese Ergebnisse resultieren natürlich nicht hauptsächlich aus der aus der bilanziellen Darstellung abgeleiteten falschen Immobilienstrategie, aber sie werden dadurch gefördert.

Synode EKM: „Kalte Enteignung“ von Gemeinden. Kritik an Verpachtungssystem der mitteldeutschen Kirche

21.11.2014 — epd

Magdeburg/Erfurt (epd). Bauern und Pfarrer haben das Vergabesystem für Pachtland der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) scharf kritisiert.

Die jetzige Regelung störe den Frieden in den Gemeinden, sagte der Präses der Synode des Kirchenkreises Egeln in Sachsen-Anhalt, Erik Hannen, der «Magdeburger Volksstimme» (Donnerstagsausgabe). Stattdessen sollten die Gemeindekirchenräte bei der Vergabe eingebunden werden. Die Kirchengemeinden seien Opfer einer «kalten Enteignung» geworden, beklagte Hannen… Mehr dazu.

Wie kommt Kirchenland in Bauernhand?

2. September 2014, Mitteldeutsche Kirchenzeitung

Kirchenland: Um die Neuverpachtung von Feldern und Wiesen gibt es in Tryppehna bei Möckern einen handfesten Streit – Kirchenaustritt inklusive.

Alle zwölf Jahre gibt es neue Pachtverträge für das begehrte Kirchen- und Pfarrland. Doch die Vergaberichtlinien und die Folgen daraus sorgen für Unmut. Zwei aktuelle Beispiele aus Sachsen-Anhalt.


Vorwurf: Kirchengemeinde soll nur abnicken

Pfarrer Vibrans suchte vor der Vergabe das persönliche Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin im Kreiskirchenamt. Ergebnislos. »Das Land, das Bauer Nagel und der Agrargenossenschaft weggenommen wurde, hat jetzt zum Großteil ein Großbauer, der seine Angestellten jeden Winter in die Arbeitslosigkeit entlässt. Ob er das in sein Pachtangebot geschrieben hat?« Auch Martin Vibrans bemängelt an den Vergaberichtlinien einiges. Die Frage der Monokulturen zum Beispiel. Oder die Frage Kirchenmitgliedschaft/aktives Engagement in der Kirche. Außerdem verweist er darauf, dass die neuen Pachtverträge im Frühjahr hätten abgeschlossen sein müssen, damit die Bauern planen können. »Man beruft sich immer auf den Punktekatalog, ohne sich in der Kirchengemeinde zu vergewissern. Die darf nur noch nicken«, so Vibrans. Er will, dass das Mitspracherecht der Gemeinden erhöht wird und dass Ausnahmen möglich sein sollten.

Wenn am 27. August (nach Redaktionsschluss) der Gemeindekirchenrat Möckern zu seiner nächsten Sitzung zusammentritt, wird das Thema Verpachtung ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Auch an anderer Stelle laufen Gespräche, um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Unabhängig vom Ausgang ist schon Schaden angerichtet: Der Ruf der Kirche hat gelitten. Und einen ersten Austritt gab es im Zusammenhang mit der Vergabepraxis des Pachtlandes auch schon. Zum Artikel.

Nordkirche: Nach dem Koppelsberg und dem Christophorushaus/ Rendsburg steht jetzt das Haus Kranich „auf dem Prüfstand“.

…In Probleme war zuletzt auch die „Evangelische Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte Koppelsberg“ bei Plön geraten. Die Nordkirche musste in den vergangenen Jahren ein Defizit von 600 000 Euro pro Jahr ausgleichen. Zum 1. April übernimmt die Vorwerker Diakonie das finanziell angeschlagene Haus. Nach Angaben ihres Geschäftsführers Fred Mente will sie in etwa zehn Jahren einen kostendeckenden Betrieb erreichen. Von der Nordkirche erhält die Vorwerker Diakonie dafür eine Unterstützung von 2,5 Millionen Euro.

An einen privaten Investor verkauft wurde kürzlich das Christophorushaus in Rendsburg, in dem die Nordelbische Synode bis zu ihrer Auflösung getagt hatte…

Jüngstes Opfer im Wettlauf um Wirtschaftlichkeit ist das Zinnowitzer „Haus Kranich“ auf der Ostseeinsel Usedom. Trotz 8000 Übernachtungen im Jahr 2013 steht das vom Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis betriebene Haus jetzt auf dem Prüfstand. Zum Artikel.

EKHN: Gemeindeversammlung zur Unterbringung von Flüchtlingen im ehemal. RPZ der EKHN Kronberg-Schönberg

Über Probleme des Verkaufsbeschlusses und seiner Umsetzung wurde hier schon berichtet. Aufgrund des langen Leerstands des hochpreisigen Objektes kam jetzt ein Vorschlag der Kirchengemeinde Schönerg zur aktuellen Verwendung des Tagungszentrums in nobler Lage:

Gemeindeversammlung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Schönberg:

Soll die Stadt Kronberg einen Teil der Flüchtlinge, die kommen werden, im leerstehenden Übernachtungshaus des ehemaligen Religionspädagogischen Studienzentrums (RPZ) in Schönberg unterbringen? Diese Frage stellte Axel Gollnick, der Vorsitzende des Kirchenvorstands der Evangelischen Markus-Gemeinde auf einer Gemeindeversammlung am 20. Juli…

„Sie können mich anrufen wenn es Probleme gibt“, riet Gemeindepfarrer Jochen Kramm den Skeptikern. Als nächter Nachbar hätte er beste Sicht auf das Haus. Die jetzige Verlassenheit des Gebäudes sei nicht wünschenswert. „Wenn Sie Menschen integrieren wollen, brauchen Sie Menschen, die in ihrer Nähe wohnen“, ergänzte Pfarrerin Katharina Stoodt-Neuschäfer. Die Königsteiner Pfarrerin berichtete von dem „total überraschenden Zuspruch“ des Freundeskreises für Flüchtlingshilfe in Königstein, von Evangelischen, von Katholiken und auch von Menschen, die nicht der Kirche angehörten. Unter den Königsteiner Flüchtlingen seien auch Familien mit Kindern. Man kümmere sich darum, dass alle Menschen einen Deutschkurs bekommen. „Die Leute lernen Deutsch.“ Zum Beitrag in EKHN-aktuell.

Baden: Schloss Beuggen soll verkauft werden – Fehlsteuerung durch Doppik?

12.04.2014.

Rheinfelden / Freiburg (gh). Schloss Beuggen die Tagungs- und Begegnungsstätte in Südbaden der Evangelischen Kirche soll verkauft werden. Das hat die Landessynode in ihrer Frühjahrstagung (12. 4. 2014) beschlossen. Die Badische Zeitung meldet dies in ihrer Online-Ausgabe.

Die Interventionen der vier südbadischen Kirchenbezirke, die Mit-Träger der Evangelischen Begegnungstätte sind, waren erfolglos. Sollte das denkmalgschütze historische Ensemble tätsächlich vermarktet werden ginge eine noch junge 31-jährige Geschichte zu Ende. Bereits 2002 hatte es große finanzielle Sorgen gegeben. Vor zwölf Jahren war es jedoch gelungen einen Verkauf abzuwenden. Jetzt scheint das Aus bis 2020 besiegelt. Mehr dazu.

Kommentar: Dies Beispiel illustriert zum wiederholten Mal die Wirkung der Doppik: die hohen Abschreibungen führen rechnerisch zu roten Zahlen in den Bilanzen. Dann heißt es, das Gebäude sei zu teuer. Und man hat scheinbar einen plausiblen Grund, sich von werthaltigem Vermögen zu trennen. Diesen Fakt hatten wir anhand anderer, auch kommunaler Beispiele, schon belegt. Die Doppik wird damit zum Instrument des Vermögensabbaus. Unabhängig davon ist richtig, dass gewisse laufende Kosten bei Denkmalobjekten, namentlich Energiekosten, höher liegen als bei Standardobjekten. Diese Betriebskosten auch unter erschwerten Bedingungen kreativ zu optimieren, kann dann als Herausforderung verstanden werden, mit der die Verwaltung die Qualität ihrer Arbeit unter Beweis stellen könnte. Wenn sie die herausforderung annähme…