Archiv der Kategorie:
Verwaltungs(struktur)reformen

Glosse zur Synode der EKiR: Nachtgedanken eines Verwalters

von Manfred Alberti

„Noch eine Synode, ein Tagesordnungspunkt, dann ist der Durchbruch geschafft: Die Verwaltung ist Leitungsorgan unserer Kirche. Endlich! War auch ein ganz hartes Stück Arbeit: aber glücklicherweise kümmert sich ja kaum einer um die Verwaltung, erst Recht nicht um die Gesetze, die uns betreffen, wer liest die schon? Und so ging das letztlich doch noch ziemlich einfach:
Glücklicherweise interessierte die Menschen ja damals die Personalplanungsvorlage viel mehr. Da konnte jeder mitreden und mitdiskutieren. Da haben sich die Presbyterien drum gekümmert. Nun ja, die Aufregung um die gefährdete Pfarrerwahl durch die Gemeinden hat unsere Vorlage vergessen lassen. War ganz gut so, wenn sich niemand drum kümmert.
Ja und bei den Regionalkonferenzen ist unsere Vorlage trotz der Vorgaben der Kirchenleitung einfach nicht so rechtzeitig fertig geworden, dass sich die Presbyterien damit hätten auseinandersetzen können. Spät fertig, noch später veröffentlicht: die ersten Regionalkonferenzen waren schon fast vorbei, die Sommerferien begannen und kein Schwein dachte mehr an unsere Vorlagen.
Und dann: Eigentlich hatte ich ja mit einem Aufstand der Synode gerechnet, wenn ein solch wichtiges Gesetz auf der Landessynode Freitag nachts um halb zwölf in erster Lesung eingebracht wird, um am nächsten Morgen in zweiter Lesung endgültig beschlossen zu werden. Aber die Synode hat brav mitgemacht… Lesen Sie die Glosse.

Quo vadis, EKiR? Über die Reform-ut-ation einer noch presbyterial-synodal strukturierten Landeskirche.

von Andreas Reinhold

Nun ist seit geraumer Zeit eine Entwicklung nicht nur innerhalb der EKiR erkennbar, die Entscheidungs- und Richtlinienkompetenzen in übergeordnete Ebenen (Kirchenkreis, Landeskirche) transferiert und eine stärkere Hierarchisierung mit teilweise verheerenden Auswirkungen auf die Ortsgemeinden bewirkt.5 Begründet wurde und wird dies hauptsächlich mit der Schaffung einer strafferen, effizienteren und damit wirtschaftlicheren Organisationsstruktur, innerhalb der finanzielle Mittel eingespart und vermeintlich effektiver eingesetzt werden können. Prognostizierte Einbußen bei den Kirchensteuereinnahmen, befürchtete Kirchenaustrittszahlen und die Sorge um eine ausreichend gefüllte Pensionskasse bildeten dabei die argumentative Basis, mit der Presbyterien und Kirchenkreise zu entsprechenden Maßnahmen bewogen und Synoden zu entsprechenden Beschlüssen geführt wurden. Dieser Prozess war und ist unübersichtlich vielschichtig und findet bis heute in mehreren Bereichen nahezu gleichzeitig statt. Stichwortartig seien an dieser Stelle genannt:

– die Verwaltungsstrukturreform, mit der Kirchengemeinden dazu angehalten wurden, ihre eigenständigen Ämter vor Ort zugunsten einer zentralisierten Verwaltungsstelle auf Kirchenkreisebene aufzugeben;
– die Personalplanung, die immer deutlicher auf Kirchenkreisebene gehoben wird;
– die Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF), mit dem auf allen Ebenen von der kameralistischen auf die doppische Buchhaltung umgestellt wurde, um einen verbesserten Kontroll- und Steuerungsmechanismus in der Hand zu haben…

Eine theologische Begründung all dieser Maßnahmen, die in weiten Teilen die Entscheidungshoheit der Presbyterien und damit einen Grundpfeiler evangelischen Kircheseins im Rheinland aufheben, zumindest aber einschränken, gab und gibt es bis heute nicht! Vielmehr wurden sie fast ausschließlich mit der erwarteten schlechten finanziellen Gesamtsituation der EKiR gerechtfertigt. Die den Presbyterien, Kreis- und Landessynoden vorgelegten und prognostizierten Zahlen und die hinter diesen Zahlen stehenden Berechnungsmodelle (Stichwort „einfache Formel“10) wurden von den einzelnen Gremien kaum hinterfragt und alternative Szenarien nicht in den Blick genommen. Die Konsequenz: Es gibt keinen Plan B! Die EKiR ist in eine Einbahnstraße eingebogen, die sich für die Ortsgemeinden als Sackgasse entpuppt. Denn alle Entscheidungen der vergangenen Jahre folgen einer einzigen Strategie, die eine Kapitalanhäufung bei gleichzeitiger Etatkürzung in nahezu allen kirchlichen Arbeitsbereichen zum Ziel hat. Zum Artikel.

Finanz-Tohuwahbohu in der EKiR nach der Einführung der Doppik

von Friedhelm Schneider.

Vorab: Hut ab vor dem neuen Finanzdezernenten der EKiR, Bernd Bauks.
Er berichtet vor der Synode offen und ehrlich über Turbulenzen, die mit
der Einführung der Doppik und der Software MACH in der EKiR entfacht wurden.
Hut ab also vor dem Mut.
Wenn man sich aber diesen Vortrag zu Gemüte führt, wird man zu tiefst
erschrecken. Denn sie wußten nicht, was sie taten. Wissen
sie denn wenigstens heute was sie tun? Die Frage wird man stellen dürfen.
Man wird sie stellen müssen. Und man wird fragen müssen: macht es Sinn,
auf dem falschen, unbekannten Weg weiterzugehen? Macht es Sinn, ständig
gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen? In der EKiR spricht man
offziell von Kosten von 50 Mio. für die Doppik. Offiziell. In Bundesländern
stellten Rechnungshöfe immer wieder die offziellen Angaben der Finanzverwaltungen
in Frage und errechneten bspw. im Land Baden-Württemberg Kosten in
fast doppelter Höhe. Das dürfte in der Kirche auch realistisch sein.
Summen für – für momentan noch fast nichts. Und das bei hohem
verschleiß an Personal und Ehrenamtlichen. Das ist die bittere Realität.

FINANZBERICHT der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland
vorgelegt von Oberkirchenrat Bernd Baucks ; EKiR, Landessynode Januar 2014

Kostprobe:
Projektfortschritt
Es gibt eine spürbare Lücke zwischen dem empfundenen Fortschritt und dem
Fortschritt laut Projektplan. Insgesamt wird deutlich, dass nach an sich erfolgrei-
cher Einführung eine unterschiedlich ausgeprägte Phase der Fremdheit folgt.
Die genannten Performanceprobleme sind eine Ursache, aber auch der nachhal-
tige Eindruck Funktionalitäten, die man vorher hatte, stehen mit MACH und dem
Web-Vorsystem entweder gar nicht, oder in nicht geeigneter Form zur Verfü-
gung.
Schließlich gibt es jedoch einen weiteren Aspekt, nämlich die Konzeptionierung
und Umsetzung flankierender Maßnahmen, die notwendig sind, um Wirkungen,
die vom NKF langfristig ausgehen sollen, auch zu entfalten.
Solche Maßnahmen sind nicht nur im Landeskirchenamt notwendig, sondern
auch in den Verwaltungsämtern der Kirchenkreise.

Der vollständige Bericht.

Synode der EKiR: Landeskirche „vor der Wegscheide“ – Pfr. i.R. Manfred Alberti

Die Synode der EKiR Mitte Januar wirft ihre Schatten voraus. Für die EKir steht so gut wie alles auf dem Spiel:

„Liebe an der Zukunft der EKiR Interessierte,
Liebe Synodale und beratende Mitglieder der Landessynode 2014,

die EKiR steht auf dieser Landessynode 2014 an einer bedeutenden Wegscheide:

Wird der Weg unserer Kirche zu einem von oben geleiteten Kirchenkonzern zu Ende gebracht oder

Stoppt die Synode diesen Weg und besinnt sich auf die Grundordnung unserer Kirche als Kirche, die auf lebendigen Gemeinden aufgebaut ist.

Nach dieser Synode wird es vermutlich vorerst keine Umkehr mehr geben, da Personalentscheidungen für den Ausbau der Verwaltung und somit gegen die Stärkung der Gemeinden viele Finanzen unserer Kirche auf Jahre und Jahrzehnte binden werden.“

Lesen Sie die Beiträge von Pfr. i.R. Manfred Alberti zu den bevorstehenden Synodenthemen:

1. Rundbrief 30 vom 08.01.14

2. Doppik/ NKF vom 08.01.14

3. Verwaltungsstrukturgesetzänderung (Glosse) -08.01.14

4. Informationstechnologie -08.01.14

5. Niemand nimmt sich gerne das Leben -08.01.14

EKBO: Landessynode lehnt weitergehende zentrale Steuerung für die Verwaltung der Gemeinden ab

Wie der epd meldete, lehnte die Landessynode die Vorlage der Kirchenleitung mit 51 zu 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab. OKR Dr. Martin Richter habe dazu ausgeführt, dass die Synode damit über eine der längsten Drucksachen nach einem mehrjährigen Beratungsprozess befunden habe, wobei er die Dauer des Beratungsprozesses mit der Dauer des Konzils von Konstanz (1414–1418) verglich, das bekanntlich drei Päpste absetzte und unter anderem Jan Hus zum Feuertod verurteilte.
In ihrem Beschluss führt die Synode aus, dass sie eine weiter als bisher gehende einheitliche und zentrale Steuerung der Verwaltung für die Gemeinden und Kirchenkreise nicht für erforderlich erachte. Gleichzeitig sieht sie aber die Kirchenkreise in der Verantwortung, für eine angemessene und sachgerechte Verwaltung für die Gemeinden zu sorgen. Auf dieser Grundlage sollen die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet und der Frühjahrssynode 2014 vorgelegt werden.
Das letzte Wort über die Stellung der Gemeinden bei der Verwaltung ihrer Angelegenheiten ist somit noch nicht gesprochen. Es ist offenbar auch der Wille der Synode, die Kirchenkreise insoweit mit größeren Befugnissen auszustatten. Die Tendenz einer Stärkung der Kirchenkreise hält also ungebrochen an, sodass es aus der Sicht mündig seien wollender Gemeinden nur ein Teilerfolg ist, dass die Kirchenleitung mit ihren Vorlagen auf der Herbstsynode gescheitert ist. Mehr dazu.

Brisantes Kirchengerichtsurteil in der Nordkirche bringt eine Säule der Kirchenreform ins Wanken

Eine Säule der Kirchenreformen ist das für zentrale Verwaltungsaufgaben zuständige Verwaltungsamt (Regionalverwaltung etc.) auf der mittleren Ebene des Kirchenkreises. Ihre wachsenden Ausgaben wälzte sie bisher auf die Kirchengemeinden ab. Dem ist durch ein richtungweisendes Gerichtsurteil in der Nordkirche durch das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der VELKD nun ein Riegel vorgeschoben. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Kostenübernahme der Leistungen. Das Urteil spricht auch Bände über die Bürokratisierung der Kirche infolge der sog. Reformen und einen offensichtlichen Kardinalfehler im Reformkonzept. Weil es sich in diesem Falle aber um einen zentralen Pfeiler der Reformkonzeption handelt, kommt durch das Urteil des Kirchengerichts letztlich das gesamte Reformgebäude in Schieflage. Und das möglicherweise nicht nur in der Nordkirche. Bald dürften andere Landeskirchen folgen.

Friedhelm Schneider

„Seit vielen Jahren bestehen Auseinandersetzungen darüber, ob die Kirchengemeinde Lütjensee verpflichtet ist, ihre Verwaltungsaufgaben durch ein Kirchliches Verwaltungszentrum ausführen zu lassen. Schon der frühere Kirchenkreis Stormarn hatte verlangt, dass alle Verwaltungsaufgaben von ihm übernommen werden. Dies konnte zunächst durch eine Übergangs-vereinbarung im Kompromisswege geregelt werden…

Durch das von der Kirchengemeinde Lütjensee eingeleitete kirchengerichtliche Verfahren ist festgestellt worden , dass das bisherige Modell der Finanzierung der Kirchlichen Verwaltungszentren durch Gebühren ineffizient und nicht geeignet ist, Kosten zu reduzieren. Dies wird der Kirchengesetzgeber bei zukünftigen Regelungen zu beachten haben.

Lesen Sie den Bericht von Einar von Harten, Anwalt der Gemeinde

Führen und leiten lernen für die EKBO

Im Amtsblatt der EKBO 3/2013, S. 68 wird für einen  Lehrgang geworben, bei dem man folgendes lernen kann:
„1. Organisationsanalyse
– Definitionen und Grundbegriffe in der Organisationslehre,
– Organisation als Managementaufgabe
2. Qualitätsmanagement
– Verfahren und Instrumente zur Beschreibung von Qualität
sozialer, pädagogischer und kirchlicher Arbeit
3. Organisationskultur
– Organisation und Institution Kirche,
– Rituale/Corporate Identity
4. Projektmanagement
– Planung, Organisation, Steuerung, Dokumentation,
– Präsentation von Projekten
5. Veränderungsmanagement
– gesellschaftliche Veränderungsprozesse;
– Veränderungswiderstand in Organisationen, Gruppen und bei Personen:“

Die Fortbildung für Pfarrer und Pfarrerinen  „dient der Reflektion und
Weiterentwicklung der Leitungskompetenz und wird von der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V. in Kooperation mit der EKBO und dem DWBO durchgeführt.“ (ebd.).

A.D.

Ein Kommentar erübrigt sich.

A.D.