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Sonstige Leistungen

Baden: Zu versteuernde Mietwerte für Pfarrhäuser – Landeskirche kneift – Aufgabe müssen PfarrerInnen selbst übernehmen.

02/2018, Badisches Pfarrrvereinsblatt

Baden: Aus der Pfarrvertretung

…Wünschenswert wäre natürlich ein Überprüfungsverfahren
für alle Pfarrhäuser
der Landeskirche – die ursprüngliche
Festlegung der Mietwerte vor ca. 25 Jahren
hat sich in vielen Verfahren als zu
hoch erwiesen und war de facto eine Gehaltskürzung.
Da die landeskirchliche Initiative
allerdings gestoppt wurde, ist eine
individuelle Überprüfung durch die betroffenen
PfarrerInnen im Moment die beste
Alternative…

mehr dazu, vgl. S. 48f

Bei den jüngsten Tarifverhandlungen fordern Kommunen Einschnitte in die Altersvorsorge der Beschäftigten.

21. März 2016, von Detlef Esslinger, SZ
Eine seltsame Idee: Die Kommunen belasten diesmal die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.

Bei Tarifverhandlungen sind es normalerweise die Gewerkschaften, die Forderungen stellen. Unüblich ist, dass auch die Arbeitgeber solche haben. Genau dies ist aber der Fall bei den Gesprächen über den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen, die nun begonnen haben. Die Kommunen verlangen den Beschäftigten Einschnitte bei der Altersversorgung ab.

Mehr dazu.

Anm. F.S. : werden die Kirchen dem Beispiel folgen?

Deutet der Pfarrverein der EKHN Defizite bei der Pfarrsoldung an? Vorstandsbericht des Vorsitzenden Dr. Martin Zentgraf

03/2016

Pfarrerinnen- und Pfarrerverein in der EKHN
Mitgliederversammlung am 16.02.2016
Vorstandsbericht Dr. Martin Zentgraf

Betreffend Pfarrbesoldung bzw. Verringerung des tatsächlich verfügbaren Einkommens:

„.. Immerhin ist auch daran zu erinnern, dass die
Verschiebung der Durchstufungen Richtung A 14 eine innerkirchliche Maßnahme in
finanziell schwierigerer Situation waren – eine Verschlechterung, die bisher noch nicht
rückgängig gemacht wurde, obwohl sich die finanzielle Lage der EKHN deutlich entspannt
hat. Während sich die wirtschaftliche Situation der Gesamtkirche bei den Vergütungen der
anderen Angestellten der EKHN durchaus auswirkt, ist dies bei den Pfarrerinnen und Pfarrern
nicht der Fall. Hinzu kommt, dass der Anteil der Einnahmen, der in der EKHN für unsere
Berufsgruppe ausgegeben wird, sich im Vergleich zu der Bedeutung und öffentlichen
Wahrnehmung dieser Gruppe für die Kirche, gering ausnimmt…“

Der vollständige Bericht.

Dienstwohnungspflicht Pfarrhaus: Der Mietwertstreit mit den Finanzämtern ist immer noch nicht geklärt und Wohnen im Pfarrhaus wird teurer. Aus dem Vorstandsbericht des Pfarrvereins der EKKW.

06/2015

Hess. Pfarrrerblatt 3/2015, S. 13ff

Franz Illgen

Dienstwohnungspflicht Pfarrhaus

„Der Mietwertstreit mit den Finanzämtern ist immer noch nicht – weder zufriedenstellend noch überhaupt – geklärt. Zum Teil stehen Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro im Raum.
Es steht zu befürchten, dass die in anderen Landeskirchen schon vor Jahren getroffenen Regelungen – in der Regel Entlastungen für die Dienstwohnungsnehmer/innen – in unserer Landeskirche nicht mehr möglich sind. Freilich betrifft dies ohnehin staatliches (Steuer-)Recht, auf das die Kirche, wenn überhaupt, nur mittelbar Einfluss hat, den sie aber offenbar bisher leider nicht zum Wohl der Dienstwohnungsnehmer/innen geltend machen konnte. (Die Pfarrvertretung hat jahrelang in dieser Sache eine Regelung angemahnt.) Darüber hinaus bestehen aber verschiedentliche Möglichkeiten, bei denen die Kirche rechtlich frei ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Um eine Maximalforderung in den Raum zu stellen, die nicht ganz aus der Luft gegriffen ist: Wenn ein Unternehmen wünscht, dass Mitarbeitende aus repräsentativen oder auch aus Kostengründen einen Dienstwagen fahren, dann wird der oft auch noch zur privaten Nutzung gestellt. Der Neupreis wird monatlich mit 1 % versteuert. Das war es dann in der Regel. Überträgt man dies auf die Dienstwohnungen, wäre eine Versteuerung des Mietwertes hinreichend, geschieht doch das Wohnen in einer Dienstwohnung als Teil des Dienstauftrages. Dass seit Jahresanfang 2015 auch der Familienzuschlag neben dem früheren sog. Ortszuschlag für das Wohnen in einer Dienstwohnung einbehalten wird, liegt im freien Ermessen des Dienstgebers. So sind auch andere Regelungen üblich, wie beispielsweise in Hannover. Dort werden meist Beträge unter 500 e neben der Schönheitsreparaturen-Pauschale gezahlt, ohne sonstigen Einbehalt! Dieser Einbehalt scheint in der EKD ein kurhessisches Spezifikum zu sein (lediglich die Pfalz hat eine ähnliche Regelung). In vielen anderen Landeskirchen gelten den Hannoveranern vergleichbare Regelungen, m. a. W.: der zu zahlende (einbehaltene) Betrag und der zu versteuernde Betrag sind je für sich und in der Summe schlicht zu hoch. Hinzu kommt die Variable „Heizkosten“, die aufgrund der baulichen Zustände vieler Pfarrhäuser ebenfalls zu hoch liegt. (s.17)

So kann es aus unserer Sicht doch wesentlich darum gehen, die Attraktivität des Pfarrberufs zu erhalten, wenn nicht sogar noch zu steigern, um den wenigen Bewerber/innen interessantere Bedingungen als anderswo zu bieten. Privatisierung der Kosten des Wohnens (ohne in der Regel wirklich frei entscheiden zu können, wo man wohnt), aber auch formale Hürden wie das sog. 3. Examen, dürften dem gegenläufig sein.“ ( vgl. S.17)

War der Beratungsausschuss nicht mal erfunden worden, um aus der erwarteten Theologenschwemme die geeignetsten herauszufischen? Ist das angesichts heutiger Bewerbungslage noch zeitgemäß (attraktiv), wirklich alle dieses Gremium durchlaufen zu lassen, wohlgemerkt, neben den üblichen Examina und Anstellungsverfahren? Anders gesagt: Wir hoffen und wünschen, dass es der Kirche gelingt, sich für zukünftige Generationen attraktiv aufzustellen. (S.17)

Wachsender Druck auf die Professionen

Auf die Professionen wächst der Druck. Den geringsten Anteil am wachsenden Druck haben externe Faktoren. Das Thema wurde in den wort-meldungen schon in einzelnen Aspekten  (vgl. 1.) gesichtet. Hier finden Sie eine Zusammenfassung und Vervollständigung.

Von Pfr. Friedhelm Schneider

  1. Gesellschaftliche-technische Entwicklung: Steigerung der Anforderungen beruflich-fachlicher Natur (übliche Entwicklungsprozesse; heute höhere Entwicklungsdynamik, die zu berufsspezifische Zusatzaufgaben wie etwa der Erziehungsfunktion bei Lehrern führen;)
  2. Personalmanagement: 2.1. Arbeitsverdichtung infolge Personalmangels, Stellenabbau, Unterbesetzung der Stellen, 2.2. Erhöhung des Leistungsdrucks (Richter: Steigerung der Fallzahlen, Ärzte: einheitliche Budgets für Krankheitsfälle, Professoren),
  3. Arbeits- und Dienstrecht: Erbringung zusätzlicher, teilweise fachfremder Leistungen und Arbeiten (Dokumentationen, Kontrollsysteme, Drittmittelbeschaffung, Verwaltung, komplizierte Abrechnungssysteme bei ÄrztInnen)
  4. Kostendruck der Institution durchgereicht an Mitarbeiter/Profession
  5. Organisationsstruktur: Verstärkte Einbindung von Ehrenamtlichkeit in Leitungsfunktion (vgl. Abschnitt „Konstruktionsfehler“) führt zu erhöhtem Aufwand für die Professionellen, Kräfteverzehr, Konflikten
  6. Arbeits- und Dienstrecht (Versetzbarkeit, Wartestand; Befristungen wie Wissenschaftszeitvertragsgesetz vgl. S.20 an Unis;, ‚Saisonverträgen‘ bei LehrerInnen)
  7. persönlicher ökonomischer Druck (Institutionsabhängige: seit etwa 2000 kein nennenswerter Inflationsausgleich beim Gehalt; Kürzungen von Gehaltszulagen wie Weihnachtsgeld, Kürzung der Mittel für Fortbildungsmaßnahmen, verzögerte Durchstufungen, etc.; bei Ärzten: div. Reglementierungen wie SGB V)
  8. Steigerung des Arbeitsaufwandes infolge von dauerhaften Reformprozessen (Umgestaltung des Arbeitsfeldes, neue Instrumente, neue Steuerungsstrukturen  etc.)

 

Wer muss die Arbeitsbücher eines Lehrers bezahlen?

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.13 zum Aufwendungsersatz für den Erwerb eines Schulbuchs von Lehrkräften.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das in bestimmten Fällen auch für die Pfarrer interessant sein dürfte, sofern es auf deren Situation angewendet werden kann.