Archiv der Kategorie:
Kirche Theorie, Reform, Umbau

ELK Sachsen: Initiative „Zurück auf Los“ fordert Korrekturen an der Strukturreform der Landeskirche.

04/2018, Beitrag vom 5. April 2018 von kirchenbunt

Initiative von Pfarrern, Kirchenvorstehern und engagierten Gemeindegliedern veröffentlicht, Eingabe an die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Die Initiative „Zurück auf Los“ bittet die Synode ihrer Landeskirche, die Gesetzesvorlagen zur Strukturreform zu ändern. Dabei soll u.a. auch die angestrebte Regionalisierung nicht – wie vorgesehen – in die Kirchenordnung aufgenommen werden. Weitere Forderungen sind u.a.: „ein Höchstmaß an finanzieller Eigenverantwortung in Ausgaben und Einnahmen“ der Kirchengemeinden, Rückverselbständigung von Kirchengemeinden die sich zum Kirchspiel oder zur Fusion drängen ließen, „um die Chance auf die Besetzung der Pfarrstelle zu erhöhen“ und die Möglichkeit, „alternativ zu landeskirchlichen Finanzierungen eigenständige Lösungen aus Stiftungsmitteln, Spenden, Pachten, etc. zu finden“…

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Zum neuen Reformprozess PuK (Profil und Konzentration) in Bayern: Es puk-ert in unserer Kirche

04/2018, Korrespondenzzblatt Bayern

So viel scheint klar: PuK ist schon da. Alle kirchenleitenden Organe haben die Leitsätze des Programms beschlossen. Da geht es um eine Aufgaben- statt Ressourcenorientierung der kirchlichen Arbeit, um die Konzentration der Arbeit „im Raum“ – nicht zuletzt im „digitalen Raum“, um „geistliche Profilierung“ und Stärkung der diakonischen Arbeit sowie um „vernetztes Arbeiten“ in multiprofessionellen Teams. Was genau das alles heißt, scheint aber nach wie vor reichlich unklar.

vgl. S. 73 (print)

 

Turm der Garnisonkirche Potsdam. Baustart bei Sturm und unter Protest.

29.10.2017, Märkische Allgemeine

Der Baustart für den Turm der Garnisonkirche ist am Sonntag in Potsdam unter freiem Himmel gefeiert worden. Wolfgang Huber, Altbischof und Vorsitzender des Kuratoriums der Baustiftung, betonte in seiner Predigt, dass der neue Turm werden solle, was er noch nie war: „ein Zentrum für Frieden und Versöhnung“. Rund 100 Protestierer hielten lautstark dagegen…

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Der Umbau der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Von Thomas Schlegel

02/2018, Deutsches Pfarrerblatt

…Erprobungsräume werden inzwischen vermehrt eingefordert, gerade an den Stellen, an denen die gewohnte Praxis ins Stocken gerät. So werden in Erprobungsregionen andere Formen des pastoralen Miteinanders ausprobiert (z.B. klassisch im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin4)….
Die Erprobungsräume der EKM gehen bewusst einen anderen Weg. Denn juristische Engführungen verhindern i.d.R. nicht eine veränderte Praxis. Wichtiger als ein vorauseilendes Außer-Kraft-Setzen von Regeln ist die Motivation von Akteuren, Neues auszuprobieren. …

…Damit wird die entscheidende Frage thematisiert, wer eigentlich Subjekt der Erprobung ist: Erprobt dort das Landeskirchenamt neue Ideen oder probieren Christen vor Ort, das Evangelium auf neue Weise zu kommunizieren? Versucht die Landeskirche beispielsweise, durch einen veränderten Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern in Modellregionen für ihre künftige Personalpolitik zu lernen? Dies wäre im Grunde ein zentralistisches und hierarchisches Modell, weil die Fäden »oben« zusammenlaufen. Anders, wenn Christen vor Ort mit neuen Wegen experimentieren, Kirche zu sein. Dazu lädt sie die EKM mit den Erprobungsräumen ein. Christen in Städten und Dörfern sind die Subjekte der Erprobungen. Die Landeskirche versucht, die Prozesse freizugeben und tritt dabei als Ermöglicher auf….

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Barrenstein (McKinsey) reloaded: Ralf Frisch „Was fehlt der evangelischen Kirche?“

01/2018

 

So nicht! – Eine Auseinandersetzung mit dem Buch des Theologischen Referenten der Landessynode der ELKB.

Von Dr. Karl Eberlein

Vorliegendes Werk ist seitens der Präsidentin der Landessynode, Dr. Annekathrin Preidel, sehr anerkennend gewürdigt worden.[1] Also bin auch ich mit einer ausgesprochen positiven Erwartungshaltung an die Lektüre herangegangen: Erwartet habe ich mir eine seriöse, sicher auch kritische kirchliche Bestandsaufnahme. Erwartet habe ich weiter Denkanstöße,

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Wo bleiben die Emotionen in den Kirchen Deutschlands? Zugleich ein Hinweis auf Weihnachten! – Drei Fragen an den Theologen Prof. Wilhelm Gräb

GESCHRIEBEN AM 19. DEZEMBER 2017 VON CM
Ein neuer Beitrag der Reihe “Weiterdenken”: Drei Fragen an den Theologen Prof. Wilhelm Gräb, Berlin

Die Fragen stellte Christian Modehn

Es gilt der Vorrang der Erfahrung vor der Reflexion, vielleicht muss man auch sagen, des Emotionalen vor dem Rationalen. Aber, was bedeutet das?

….Entscheidend für mich war jedoch, zu sehen, welche Begeisterung der Gottesdienst in Menschen wecken kann. Das ist das eine. Das andere, was mich noch stärker beeindruckt hat, war, dass sich die religiöse Begeisterung in diesen Menschen in ein Engagement umsetzt, aus dem heraus sie unter den schwierigsten ökonomischen und politischen Bedingungen ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen, sie als einzelne den beruflichen Erfolg suchen und als Gemeinde ein soziales Netz zur gegenseitigen Unterstützung knüpfen. Der christliche Glaube wirkt hier als energische Lebenskraft….

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EKiR: Januarsynode: „Leichtes Gepäck“, Rundschreiben 36

01/2018, LS 2018  Drucksache 32: „AG Leichtes Gepäck“

„Leichtes Gepäck“ für wen?
Die Kirchenkreisverwaltung als Zentrum der Kirche

Von Pfr. i.R. Manfred Alberti

Wer wissen will, wie es um die Rheinische Kirche steht und wie es weitergeht, der braucht nicht auf den Präsesbericht zur Landessynode zu warten, sondern lese aufmerksam die Vorlage 32 in den Synodendokumenten zu dem Großprojekt „Leichtes Gepäck“. Sie offenbart zwischen den Zeilen sehr deutlich, wohin die Reise der EKiR geht.
Kaum jemand hat sich vor fünf Jahren vorstellen können, dass die Presbyterien und Gemeinden als die bislang tragende Grundlage der Rheinischen Kirche innerhalb von fünf Jahren ihrer Kraft und ihres Einflusses beraubt werden könnten. Sie sind unwichtig geworden, so unwichtig, dass bei dem derzeitigen Großprojekt „Leichtes Gepäck“ kein einziger Vertreter aus der Gemeindebene, kein Presbyteriums-vorsitzender, kein Kirchmeister, kein Gemeindepfarrer mit am Tisch sitzt und Aspekte aus Gemeindesicht „von unten“ einbringen könnte. Die Gemeinden sind so unwichtig geworden, dass der Vorsitzende des Ausschusses seine Gespräche mit den Superintendenten und Verwaltungsleitern der Kirchenkreise als Gespräche mit der „Basis“ bezeichnen kann. Auch wenn dieser Arbeitskreis das Bewußtsein dafür schärfen möchte, dass die „Evangelische Kirche im Rheinland eine Gemeinde auf drei Ebenen“ ist (S. 20, unterstrichen im Original, Frage: Druckfehler oder theologischer Versuchsballon, um den Ebenen Kirchenkreis und Landeskirche die gleichen juristischen Rechte zuzuschieben, die eigentlich alleine den Gemeinden als „öffentlich – rechtliche Körperschaften“ zukommen?), kommt die Gemeindeebene nur ganz nebensächlich am Rande vor, wenn sie überhaupt irgendwo erwähnt wird.
Die Schwerpunkte in der Kirche haben sich verschoben: Die mittlere Ebene hat fast alle Kompetenzen der Gemeindebene an sich gezogen.
Und nun möchte sie, vor allem die Verwaltungsleitung, auch die (fast) alleinige Aufsichtsebene über die Gemeinden werden.
Da ist das Programm „Leichtes Gepäck“ eine gute Gelegenheit, die Aufsicht des Landeskirchenamtes über die Gemeinden weitgehend loszuwerden und auf die Kirchenkreise zu übertragen.
Mit dem Wunsch nach Bürokratieabbau kann man überall offene Türen einrennen. Und der Abbau überholter und überflüssiger Gesetze war und ist ein sicher gut gemeinter und wichtiger Wunsch der Kirchenleitung und der Landessynode an dieses Programm: Oft überholtes, schweres Gepäck zu erleichtern.
Doch was ist wirklich überflüssig? In den ersten Semestern des Theologiestudiums lernt man, dass Gebote und Gesetze im Kern oft das Ziel haben, die unbegrenzte Macht der Mächtigen zum Schutz der Schwächeren zu begrenzen: Das Gebot, den Feiertag zu heiligen, ist ein Schutzgebot mit dem Recht auf einen freien Tag in der Woche zur Erholung: nicht nur für Gottesdienstbesucher, sondern auch für das Vieh, das keinen Gottesdienst braucht.
Was ist dann die Konsequenz, wenn (kirchliche) Gesetze weitgehend durch Vorschlagsregelungen ersetzt werden soll und wenn die Kirchenordnung und das Lebensordnungsgesetz reduziert werden auf wenige Leitlinien? Gut ist sicher die Vielfalt der Möglichkeiten, die dann offenstehen. Aber Schutzgesetze für die im kirchlichen Leben inzwischen wenig Mächtigen, wie die Presbyterien, Gemeinden, Mitarbeiter und Pfarrer oder auch Schutzregelungen für Minderheiten, stehen in Gefahr, als überflüssiger Ballast verworfen zu werden.
Die kirchliche Mittelebene, die Kirchenkreisverwaltung, entscheidet dann anhand von Leitlinien oder Vorschlägen, was richtig ist. Diese Beschlussempfehlungen sollte das „Leitungsorgan“, also der Kreissynodalvorstand oder die Presbyterien, ohne Veränderungen wortwörtlich übernehmen. Ein solcher Beschluss gilt als genehmigt und braucht keine besondere kirchenamtliche Genehmigung durch Superintendenten oder die Landeskirche mehr (Leitlinie 1, S. 6).
Dieses Verfahren eines von der Verwaltung erarbeiteten Beschlussvorschlages, der mit einem Häkchen des Leitungsgremiums offiziell beschlossen wird, soll der Standard kirchlicher Verwaltung auf der Kirchenkreisebene werden. Über die offenbar kindliche Freude an dem Ausdruck „Von Anfang an Haken dran“ kann man sich beim Lesen köstlich amüsieren. Aber: Wie weit da Superintendent, Presbyter oder Pfarrer in den jeweiligen Vorbereitungsprozess eines Beschlusses einbezogen werden, das entscheidet die Verwaltungsleitung.
Bei vielen normalen Alltagsentscheidungen mag das ein gangbarer Weg sein. Aber viele Entscheidungen kirchlicher Gremien sind nicht Probleme, bei denen nur der richtige Paragraph herauszusuchen und anzuwenden wäre, sondern sind konfliktträchtige Entscheidungen, bei denen theologische Hintergründe, Gemeindeerfahrungen und Presbyteriumsziele eine zentrale Rolle spielen: Und diese Vorentscheidungen liegen dann in der Hand der kirchenkreislichen Verwaltungsleitung. Nicht mehr der Beschluss des Presbyteriums oder des KSV wird verwaltungsmässig umgesetzt, sondern das Presbyterium hakt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab. So ist die Rheinische Kirche auf dem Wege zur Verwaltungskirche. Presbyteriale und synodale Entscheidungen sind nur noch nach Vorgabe der Verwaltung möglich.
Solche Verwaltungsherrschaft sollte man beim Lesen der Vorlage 32 immer im Hinterkopf haben: Bei dem „leichten Gepäck“, dem Aussetzen von Gesetzen geht es auch darum, vielleicht sogar für einige vorrangig, die Aufsicht des Landeskirchenamtes über die Kirchenkreisverwaltungen zu reduzieren bis auf einen notwendigen Rest, den man großzügig dem Landeskirchenamt überlässt: „Es gilt Felder auszumachen, die weiterhin einer besonderen Genehmigung der aufsichtsführenden Ebene, auch der Landeskirche, bedürfen.“ (S. 13)
Übersetzt bedeutet das: Nachdem die Gemeinden und Presbyterien ihre Macht weitgehend an die Kirchenkreisverwaltung verloren haben, soll nun auch der Einfluss von oben, die Aufsicht über die Gemeinden durch das Landeskirchenamt weitgehend reduziert werden. Der Verwaltungsleiter im Kirchenkreis wird übermächtig: Weder das Landeskirchenamt oben noch die Gemeinden und Presbyterien unten haben Macht über ihn. In einer presbyterial-synodalen geprägten Kirche eine erstaunliche Machtverschiebung.
Aber da ist ja noch der Superintendent oder die Superintendentin, auch wenn er schlechter bezahlt wird als mancher Verwaltungsleiter: Haben die vielleicht…. Solchen Träumen schiebt die Vorlage 32 konsequent einen Riegel vor (S. 13): Da die Superintendentur nach dem Verwaltungsstrukturgesetz Teil der Kirchenkreisverwaltung sei, müssten „die gleichen Abteilungen, die den Leitungsgremien zuarbeiten, ebenso der Aufsicht zuarbeiten“. Doppelarbeit könne man sich selbstverständlich sparen, denn bei der Aufsicht durch die gleichen Mitarbeiter kann nichts anderes herauskommen als beim Beschlussvorschlag. Herrlich: Die Verwaltung ist ihre eigene Aufsicht!
Aber stimmt dieser Grundgedanke überhaupt? Viele Entscheidungen sind subjektiv geprägt, aus Kirchenkreissicht oder Gemeindesicht! Müsste nicht die Aufsichtsfunktion des Superintendenten gerade die Funktion haben, kritisch auch die Verwaltungssicht zu beurteilen? Verwaltungssicht ist oft nicht Gemeindesicht!
Auf gut Deutsch: Dadurch dass er keine eigenen, ihm alleine unterstellten und ihm zuarbeitenden sachkundigen Mitarbeiter mehr hat, kann der Superintendent seiner Aufsichtsfunktion nur schwer noch nachkommen: Sie ist damit in den Augen der AG „Leichtes Gepäck“ weitgehend überflüssig geworden, wenn die Kirchenkreisverwaltung mit den gleichen Mitarbeitern gleichzeitig Entwurf und Aufsicht erarbeitet.
Wie ein mit vier Superintendenten besetzter Arbeitskreis eine solche faktische Entmündigung des Superintendentenamtes durch die Verwaltung mit tragen kann, ist mir schlicht unerklärlich. Wird der Superintendent bald nur noch repräsentative Aufgaben haben und der Verwaltungsleiter hat die gestaltende Macht? Die Aufsichtsfunktion des Superintendenten in der Dienst- und Fachaufsicht über die Verwaltungsleitung muss gerade dann gestärkt werden, wenn die Aufsichtsfunktion des LKA über die Gemeinden gestrichen wird und alleine an die Kirchenkreisverwaltungen übergehen soll (Punkt 5.1.1. S. 12).
Sieht so die Kirche der Zukunft aus? Die Aufsichtsfunktion des LKA oben ist weitgehend abgeschafft, die Gemeinden unten haben eh keine Rechte mehr und wo sie noch Rechte haben, wie beim Haushalt, wird die Haushaltserstellung so schwierig und kompliziert gemacht, dass sie kaum noch ein Presbyter oder Pfarrer verstehen kann.
Selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten ohne Kontrolle! Wer freut sich nicht über einen solchen Arbeitsplatz? Das ist wirklich für die Kirchenkreisverwaltung ein Arbeiten mit „Leichtem Gepäck“. Dass die Umstellung für die Gemeinden erst einmal wieder mit Mehrkosten verbunden ist, verschweigt die Vorlage nicht (Punkt 6, S. 20)

Aber Ist der Abbau von Aufsichts- und Kontrollfunktionen wirklich der richtige Weg? Die Rheinische Kirche kann doch nun ein leidvolles Lied singen, wohin fehlende Aufsicht und Kontrolle führen kann. Sind die 20 Mio. verlorenen Euro für das BBZ schon vergessen?
Und der Wuppertaler Vorgängerkirchenkreis Elberfeld hatte z.B. vor Jahren gegen laute Warnungen auf der Kreissynode für ein Werk des Kirchenkreises eine Satzung beschlossen, die keine Aufsicht und Kontrolle für den Geschäftsführer beinhaltete. „Vertrauen“ sollte das massgebliche kirchliche Stichwort sein. Zwei Jahre später war das Vertrauen plötzlich weg, denn der Geschäftsführer wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdachtes festgesetzt.
Gerade wenn es bei Bau- und Reparaturmassnahmen um tausende oder Millionen € geht, sollte man durch eine effizientes Kontroll- und Aufsichtssystem jeden Mitarbeiter davor schützen, in einen Korruptionsskandal verwickelt zu werden. Aufsicht hat auch eine Schutzfunktion. Weitgehender Verzicht auf Kontrolle und Aufsicht und Reduzierungen bei der Rechnungsprüfung sind die völlig falschen Signale, auch in der Kirche.
Gerade eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Alltag erfordert eine davon unabhängige strukturierte und verlässliche Aufsicht. Kontrolle darf nicht gleichzeitig als Bruch vertrauensvoller Zusammenarbeit verstanden werden.
„Leichtes Gepäck“ ohne veraltete und heute überflüssige Regelungen ist eine tolle Idee, „leichtes Gepäck“ mit Aushebeln von Kontroll- und Aufsichtsfunktionen kann leicht zur Katastrophe werden. Gemeinden, Mitarbeiter, Presbyter und Pfarrer dürfen nicht den kirchlichen Gestaltungsvorstellungen eines mächtigen Kirchenkreisverwaltungsleiters ausgeliefert sein.
Die tendenzielle Schräglage dieser Vorlage 32 wird unfreiwillig offenbart in dem drittletzten Satz des Papiers im Abschnitt „7. Mentalitätswandel“ (S. 20). Dort wird mehr „Zutrauen in die Fähigkeit handelnder Personen“ gefordert:
im Blick des Landeskirchenamtes auf die Kirchenkreise und Gemeinden, und
im Blick der Gemeinden auf das Landeskirchenamt und den Kirchenkreis.
Merkwürdig: Der eigentlich logische dritte Satz fehlt, dass von den Kirchenkreisen mehr Zutrauen in die Fähigkeit handelnder Personen in den Gemeinden und im Landeskirchenamt gefordert wird. Zufall oder Absicht? Ist bei den Kirchenkreisen kein Mentalitätswandel gerade in Bezug auf Kompetenzen der Gemeinden, der Presbyterien, der Gemeindepfarrer und Gemeindepfarrerinnen angebracht? Es ist leicht, aber auch verräterisch, nur auf die Splitter in den Augen der anderen zu verweisen (Mt. 7,3).
Die Absicht des Projektes „Mit leichtem Gepäck“, überholte Regelungen, Vorschriften, Ordnungen und Gesetze zu streichen, ist sicher notwendig und unterstützenswert. Aber diese offensichtlich sehr egoistisch aus der Sicht der Kirchenkreisinteressen erarbeitete Vorlage 32 braucht dringend eine professionelle Überarbeitung aus Sicht der Gemeinden: Sonst werden nur alte Schwächen ersetzt durch neue Schwächen.

Meines Erachtens sind mindestens folgende Korrekturen notwendig:
1. Das Vorhaben „Leichtes Gepäck“ darf nicht unter der Hand zu einer Machtausweitung der mittleren Ebene der EKiR gegenüber der oberen Ebene führen, nachdem die untere Gemeinde- und Presbyteriumsebene in den vergangenen fünf Jahren schon nahezu jegliche Macht an die mittlere Ebene abgeben musste. Auf der Ebene der Landeskirche ist deshalb eine effektive Aufsicht über den Kirchenkreis als eine Schutzfunktion für Gemeindeinteressen (auch Mitarbeiter- und Pfarrerinteressen) notwendig.
2. Starke Kontrollmechanismen sind unaufgebbar: Die EKiR wie auch einzelne Kirchenkreise haben sehr bittere und teure Erfahrungen gemacht mit zu viel unkontrolliertem Vertrauen in Mitarbeiter.
3. Mitarbeiter oder Leiter einer Kirchenkreisverwaltung sind durch die Vergaben von Aufträgen mit zum Teil erheblichem finanziellem Aufwand in besonderem Maße gefährdet, durch Korruption Schaden für den Kirchenkreis oder einzelne Gemeinden entstehen zu lassen. Es wäre unverantwortlich, hier auf effektive Kontrollmechanismen zu verzichten.
4. Angesichts der deutlichen Verringerung der Aufsicht müssen für alle Gemeindeglieder auf allen Ebenen niedrigschwellige Interventions-möglichkeiten geschaffen werden, um die vielschichtigen Interessen auf der wichtigsten Ebene der Kirche, der Gemeindebene, wahren zu können.
5. Verwaltung im Kirchenkreis ist nicht nur an Gesetze gebundene Verwaltungsarbeit. Ein Gespür für den immer vorhandenen theologischen Hintergrund zu haben, zählt nicht unbedingt zu den praktikablen Einstellungsvoraussetzungen für Mitarbeiter und Leiter. Auch in diesem Sinne ist eine besondere Aufmerksamkeit auf Aufsicht und Kontrolle angebracht.
6. Angesichts der drastischen Abwertung der Gemeindeebene in diesem Papier muss die Autorenschaft dringend erweitert werden um in der Gemeindeebene verwurzelte Gemeindepfarrer, Kirchmeister und Presbyteriumsvorsitzende. Die mittlere Ebene der Superintendenten darf nicht für sich in Anspruch nehmen, alleine die Gemeindebene mit zu vertreten: Ihre Interessen können deutlich andere sein als die Interessen der Gemeinden. (Beispiel: Ausweitung der Verwaltungsebene auf Kosten der Gemeindearbeit)
7. In diesem Papier fehlt die Reflexion, dass die mittlere und obere Ebene unserer Kirche eine dienende Funktion für die Gemeinden und die Gemeindeglieder haben muss. Diese tragen die Kirche mit ihren Kirchensteuern und Spenden, sie tragen die Kirche mit ehrenamtlicher Arbeit, sie tragen die Kirche mit ihren Gottesdiensten, Andachten, Gebeten, sie tragen die Kirche mit ihren Gesprächen und mit ihren missionarischen Aktivitäten. Die mittlere und die obere Ebene haben vor allem die Aufgabe, diese Arbeit zu ermöglichen und so gut wie möglich zu unterstützen. Eine Kirche mit bester Verwaltung könnte nicht existieren, wenn es keine Gemeindeglieder mehr gibt: Das Wohl der Gemeindeglieder, das Wohl der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Gemeindearbeit, das Wohl der Verkündigung des Evangeliums muss das Hauptziel aller Mitarbeitenden in der mittleren und oberen Ebene der Kirche im Rheinland sein. In diesem Sinne sind in diesem Papier deutliche Korrekturen angebracht.
In dem 2017 in zweiter Auflage erschienenen Buch von Gisela Kittel und Eberhard Mechels „Kirche der Reformation? Erfahrungen mit dem Reformprozess und die Notwendigkeit der Umkehr, Göttingen 2017² “ beschäftigen sich mehrere Aufsätze u.a. mit Entwicklungen in der Rheinischen Kirche und der Synodenarbeit.

Pfarrverein Rheinland: EKiR: Kritik an einer allenfalls bedingt lernfähigen Reformpolitik.

EKiR: Bericht des Vorsitzenden des Ev. Pfarrvereins im Rheinland Friedhelm Maurer
auf der Mitgliederversammlung am
6.11.2017 in Bonn

…Ich nenne nur zwei Stichworte: NKF
und Verwaltungsstrukturreform. Hier
wird Verwaltung, deren einziger Sinn es
doch ist, den Dienst in Verkündigung
und Seelsorge zu unterstützen, zu einer
eigenen Macht, die neue Wirklichkeit
setzt und das Wesen von Kirche so ver-
ändert, das am Ende eine Behördenkirche
herauskommt, die auf jeden Fall
noch genug Geld hat, ihre Funktionäre
zu bezahlen, aber nicht mehr die Kraft,
missionarisch in die Welt zu wirken.
Damit der Verwaltungsaufwand nicht
noch weiter wachsen muss, soll die Anzahl
der Kirchengemeinden weiter reduziert
werden. Die Katholische Kirche
macht uns solche Strukturreform in gro-
ßem Ausmaß vor, auch dazu gibt es genug
Kritik von der Basis, die aber ob
der hierarchischen Struktur dieser Kirche
noch weniger Gehör findet…

Mehr dazu, vgl. S. 2ff

„Von Enttäuschung zu Enttäuschung“. Zu den Kirchenreformen. Im Interview von Hansjörg Schulz mit Prof. em Hermann Häring

02.01.2018

Hansjörg Schultz: …sie haben sich dabei auch immer sehr intensiv mit Fragen von Kirchenreform beschäftig. Wie ist es denn in dieser Frage mit Ihrer Zukunftsvision in Bezug auf Ihre Kirche?

Häring: Ich falle von Enttäuschung zu Enttäuschung. Dies bringt auch das Alter mit sich, weil man dann doch denkt: Ja, vielleicht kann ich doch noch einige Erneuerungen erleben, auf die wir seit über 50 Jahre warten. Doch das sieht wirklich nicht gut aus. Ich verkenne nicht das ganz große Verdienst von Papst Franziskus mit seinen vielfältigen Inspirationen; das ist unbestritten. Aber…

Mehr dazu.

EKiR: KirchenBunt stellt sich neu auf

Beitrag vom 21. Dezember 2017 von kirchenbunt

Bei der Mitgliederversammlung am 16. Dezember in Leverkusen wurde von den Anwesenden ein erstes Fazit der Arbeit des Vereins gezogen. Dabei gab es sowohl positive wie auch kritische Rückmeldungen. Enttäuscht zeigte man sich darüber, dass nach wie vor an den Reformprozessen festgehalten und die Stärkung der mittleren Ebene weiter zementiert wurde…

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