Archiv für den Monat: Mai 2015

20 Jahre „Gleichstellungsartikel“ in der ELK Bayern: Frauenquote verbesserungsbedürftig?

05/2015

„Frauen fördern, nicht bevorzugen“

20 Jahre Gleichstellung per Kirchengesetz: am 30. März 1995 wurde der „Artikel 10a“, der die Förderung von Frauen betont, in der Verfassung der ELKB verankert. Ein Rückblick – ein Ausblick.

Kein Grund, sich auszuruhen
Doch auch wenn die Menschen am 30. März auf 20 Jahre Gleichstellung in der Kirchenverfassung und damit auf ein kirchenhistorisch besonderes Jubiläum blicken können, mag die Frauenbeauftragte nichts davon hören, sich auf solch einem Datum auszuruhen.

„Geht frau nach der gefühlten Gleichstellung, dann gilt diese heute vielen erreicht. Bei der tatsächlichen Gleichstellung dagegen sehe ich das glänzende Gold noch nicht so weit verbreitet. Dafür bleiben für eine Gleichstellungsbeauftragte, die einen doppelten Auftrag hat, Impulsgeberin zu sein und ein Wächterinnenamt auszuüben noch Wünsche offen“, sagt Dr. Beyer. Noch regelrecht „unentwickelt“ etwa seien deren Beteiligungsrechte, die in einem klaren Verfahrensweg zu vereinbaren wären; diese gälte es, durch Veto- und Klagerechte abzusichern.

Und eine standardmäßige Gleichstellungsprüfung müsse noch implementiert sowie Geschlechterquotierungen beispielsweise bei Gremienbesetzungen ernsthaft erwogen werden. „Und“, ergänzt Dr. Beyer, „nachdem zur Gleichstellung immer auch Bilder der gleichen Wertschätzung, Würde und Rechte gehört, könnte dies sich ausdrücken in einer Gender policy für die Öffentlichkeitsarbeit – eine inklusive Sprache und ein inklusive Bebilderung, Visualisierung.“ 

Deren Umsetzung hoffentlich keine weiteren 20 Jahre dauert.

 Mehr dazu.

Anteil von Frauen in der ELK Bayern in

Landeskirchenrat, allgemein                                 36%

Referentinnen im Landeskirchenamt:                  22%

Leitungen nachgeordneter Einrichtungen           23%
Aus: ELKB in Zahlen, Frauengleichstellungsstelle

Landeskirchenamt Abt.Leiter                                 0%

Landessynode:                                                        36%

Vors. der ständigen Ausschüsse:                          22%

 

Pfarrerinnen:                                                          37%

Dekaninnen:                                                   17%/ 19%

 Regionalbischöfinnen:                                          50%

 

Fazit:

Die Frauen sind in der ELKB insbesondere in pastoral-theologischen  Handlungsfeldern stark vertreten. Auf der Führungsebene der Dekane finden sich allerdings prozentual nur halb so viele Frauen wie in den Pfarrämtern.

Ein deutliches Gefälle ist sichtbar gegenüber der Administration allgemein, und zwar ganz speziell zu den Spitzen-Führungsämtern, also den Regionalbischöfen (50%) und den Abteilungsleitern (Dezernenten, 0%). Dieser Umstand ist um so bemerkenswerter, als im  Zuge des Reformprozesses  gerade die  Spitzenfunktionen der Administration (Finanzdezernenten, Jurist. Dezernenten und Personaldezernenten) mit der gängigen Reformstrategie („einfache Formel“) ganz entscheidenden  Einfluss auf die Entscheidungen und die (neoliberale) Ausrichtung  der Reformen gewonnen haben und noch immer inne haben. Kurz: Frauen fehlen in der der ELKB derzeit in den eigentlichen Machtpositionen. (F.S.)  

 

 

 

„Göttin Inge“ vergibt Kirchen-Videopreis. Werbung für Kirchen-Berufe in der EKHN.

12.03.2015

Hollywood-Feeling in Frankfurt: Mit einem Videowettbewerb im Internet wirbt die hessen-nassauische Kirche für beruflichen Nachwuchs. Jetzt wurden die Sieger gekürt – unter anderem von keiner Geringeren als „Göttin Inge“ höchstselbst. Zur Seite der EKHN.

Berufsbegleitender Masterstudiengang Evangelische Theologie an der Uni Marburg seit 2007. Aktuell dritter Jahrgang mit 23 Studierenden.

05/2015

Seit 2007 bietet die Philipps-Universität Marburg den berufsbegleitenden Masterstudiengang Evangelische Theologie an. Damit war sie Vorreiter in ganz Deutschland. Vom klassischen Theologiestudium unterscheidet er sich vor allem in den Lernformen. Lange Phasen der eigenständigen Arbeit wechseln sich mit intensiven Präsenz-Blöcken ab, bei denen die Studierenden in Hofgeismar im Predigerseminar gemeinsam mit den Dozentinnen und Dozenten lernen und leben. Dass der Studiengang insgesamt nur drei Jahre dauert, irritiert nur auf den ersten Blick. Schaut man genauer hin, dann wird klar, dass alle Teilnehmenden schon zuvor ein vollständiges Studium absolviert haben und dabei die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten erlernt haben. Bei einigen der Master-Kandidaten ging dieses erste Studium bis hin zur Promotion. Im Theologiestudium geht es deshalb vor allem darum, die bisherigen wissenschaftlichen Kompetenzen nun auf das breite Spektrum der theologischen Disziplinen zu richten. Mittlerweile findet der Studiengang zum dritten Mal statt. Einige der Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs sind inzwischen im Pfarramt angekommen. Teilnehmende des zweiten Durchgangs stehen bereits im Vikariat. Am aktuellen dritten Jahrgang nehmen 23 Studierende teil – Studierende aus ganz Deutschland, Studierende mit unterschiedlichster beruflicher Herkunft und mit ganz verschiedenen Motiven. Zur Seite.

Effiziente Aufsicht über kirchliche Banken. Studie des Instituts für Sozialstrategie.

Begleitet durch ein Vorwort von Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel hat Dr. Thomas Suermann de Nocker, Dozent an der FOM-Hochschule und freier Mitarbeiter des Instituts für Sozialstrategie, Kriterien erarbeitet, was einen Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank auszeichnen sollte.
Im deutschsprachigen Raum finden sich insgesamt 14 Banken, die mehrheitlich kirchliche Besitzer haben und daher als kirchliche Banken bezeichnet werden können.
Die Aufsichtsräte dieser Institute stehen zuvorderst unter einer doppelten Beobachtung: Zum einen wird in Kirche, Caritas und Diakonie seit einigen Jahren ein stärkeres Gewicht auf belastbare und unabhängige Aufsichtsstrukturen der wirtschaftlichen Unternehmungen gelegt. Zum anderen stehen seit der Finanz-krise die Aufsichts- und Leitungsgremien der Banken unter intensiver Beobachtung durch staatliche Bankenaufsichtsbehörden.
Die Entwicklung eines Anforderungsprofils für den Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank zeigt, dass in der aktuellen Situation drei Kriterien neben der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen besonders wichtig sind:

Es wird abschließend vorgeschlagen, die Aufsichtsräte zu verkleinern und bewusst die Kompetenzen in den Blick zu nehmen, die das Gremium für seine Arbeit benötigt. Dabei soll die Unabhängigkeit möglichst vieler Mitglieder gegenüber Proporzgesichtspunkten und Aspekten der Kundenbindung stärker in den Vordergrund treten. Während der Aufsichtsrat die rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben verantwortet, kann ein Beirat etabliert werden, der den Vorstand und Aufsichtsrat eng begleitet.
Der kirchliche Bankensektor ist eine wichtige Unterstützung für Kirche, Caritas und Diakonie. Aufsichtsstrukturen, die helfen, Risiken zu verringern und den Vorstand eng begleiten, sind unerlässlich, damit die Banken diesen Dienst auch in der Zukunft in hohem Maße leisten können.

Die vollständige Studie steht über das Institut für Sozialstrategie kostenlos als Download zur Verfügung.

Essen, Februar 2015

Gunter Dueck zur Schwarmdummheit. Oder: Warum unrealistische Vorgaben in Betrieben zum Niedergang führen.

Unrealistische Wachstumserwartungen in der Wirtschaft führen zu gestressten ArbeitnehmerInnen und schlechter Arbeitsqualität. Der Mathematiker und Autor Gunter Dueck erklärt auf der re:publica anschaulich und humoristisch, warum ambitionierte aber unrealistische Vorgaben zwangsläufig zum Niedergang führen. Ein gelungenes Plädoyer für Pausen und Freiheit.

Religion und Allgemeinbildung. Plädoyer für die Zweckfreiheit religiöser Bildung. Von Bernhard Dressler.

05/2015, (RPI der EKHN 14.3.2011)

Vorbemerkung: Zur veränderten Zeitlage der Pädagogik nach dem Ende der Fortschrittsutopien

Wir können gegenwärtig das Ende einer dem Fortschrittsglauben verpflichteten Pädagogik beobachten, wie sie im Reformjahrzehnt zwischen 1965 und 1975 in Westdeutschland nicht nur theoretisch dominant wurde, sondern auch praktisch die Schulwirklichkeit bestimmt und die Hegemonie in den Lehrerzimmern gewonnen hat. Damit hängt zusammen, dass damals der Bildungsbegriff zugunsten der Begriffe ‚Lernen’ und ‚Sozialisation’ zurücktrat. Eine Grundidee bestimmte den fortschrittlich-emanzipatorischen pädagogischen mainstream: Gesellschaftsveränderung mittels Erziehung zur Kritikfähigkeit. Was soll dagegen einzuwenden sein?

Die Rede im Wortlaut als WORD Datei…

Rechtsextremismus als Herausforderung der Theologie

Löblicher weise zeigt die Kirche immer wieder Flagge, wenn es gilt gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz zu demonstrieren. Zu leicht führt das zu dem Fehlschluss, die Kirche habe keine Probleme mit rechtsextremen Einstellungen in ihrer Mitte.

Die Mitte Studien der Friedrich Ebert Stiftung beweisen auch in der Mitte der Gesellschaft finden sich rechtsextreme Einstellungen und Gedanken. Kirchen, Gewerkschaften und demokratische Parteien sorgen für keine Immunisierung.

Die katholische Theologin Sonja Angelika Strube sieht „Rechtsextremismus als Herausforderung für die Theologie“. Im Deutschlandradio hat sie ein Interview gegeben. Spezifische Formen der Religiosität bieten Andockmöglichkeiten zur Ausgrenzung. Wer von der Überlegenheit des eigenen Glaubens und der dazugehörigen Moralvorstellungen überzeugt ist, neigt eher zu Ausgrenzungen der Andersgläubigen. Dennoch es gibt auch positive Anzeichen. Die Kirchen nehmen die Problematik verstärkt wahr.

Öffnen – aber wie? Deutsche Bischöfe ringen um das Kirchen-Arbeitsrecht.

Von Christoph Renzikowski (KNA 23.4.2015)

München (KNA) Zwei aktuelle Fälle in Bayern haben das kirchliche Arbeitsrecht diese Woche erneut in die Schlagzeilen gebracht. In Holzkirchen durfte die Leiterin eines katholischen Kinderhortes nicht in dieser Funktion weitermachen, nachdem sie angekündigt hatte, sich mit ihrer Lebensgefährtin offiziell verpartnern zu wollen. In München bestätigte das Landesarbeitsgericht die Kündigung einer Erzieherin der Diakonie Neuendettelsau, die in ihrer Freizeit Pornos gedreht und veröffentlicht hatte. Das ging selbst dem sonst relativ liberalen evangelischen Arbeitgeber zu weit….

Während in den Medien die Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht ein Dauerbrenner ist, kommt von der deutschen Rechtsprechung her kaum Reformdruck. Erst im vergangenen Oktober bestätigte das Bundesverfassungsgericht die kirchlichen Regeln und entschied: Es fällt unter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, ihren Bediensteten solche Loyalitätspflichten aufzuerlegen. Die weltlichen Gerichte könnten nur prüfen, ob die Kirche ihre eigenen Regeln auch korrekt anwende.

Das Karlsruher Urteil war Wasser auf die Mühlen jener Minderheit von katholischen Bischöfen und Generalvikaren, die vor einer übereilten und unausgegorenen Lockerung der Vorschriften warnen. Seither ist die Diskussion wieder aufgeflammt…  Mehr dazu.

Pyrrhussieg führt zu neuem Arbeitsrecht.

von Martin Schuck

Es mutet seltsam an: Da bekommt die katholische Kirche Ende letzten Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht Recht und darf von ihren Bediensteten verlangen, ihre Lebensführung so zu gestalten, dass sie katholischen Vorstellungen entspricht. Konkret ging es um die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus, nachdem dieser nach einer Scheidung wieder geheiratet hatte. Nach katholischem Recht ist eine Ehe unauflöslich und eine Wiederheirat deshalb nicht möglich; wird sie dennoch vollzogen, lebt der wiederverheiratete Geschiedene in schwerer Sünde und muss von einem katholischen Arbeitgeber nicht weiterbeschäftigt werden.
Wenige Monate, nachdem das Bundesverfassungsrecht im Sinne der katholischen Kirche geurteilt hat, ändert der Verband der Diözesen Deutschlands seine „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ und lässt den katholischen Einrichtungen größere Spielräume für den Umgang mit Bediensteten, die den Loyalitätsforderungen in ihrer Lebensführung nicht entsprechen. Die wichtigste Änderung in der Neufassung besteht darin, dass bei Nichterfüllung der Beschäftigungsanforderungen nicht mehr, wie bisher, automatisch die Kündigung erfolgt, sondern nur dann ausgesprochen wird, wenn eine konkrete Prüfung des Einzelfalls ergibt, dass „ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis“ zu erwarten ist. Nicht geprüft wird bei Pastoralreferenten, Religionslehrern und bischöflichen Beauftragten; ihnen droht weiterhin automatisch die Kündigung.
Die Neuordnung beschränkt sich darauf, die bisherige Zwangsläufigkeit der Kündigung durch eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen abzumildern. Nach wie vor gilt, dass alle in einer katholischen Einrichtung Beschäftigten gemeinsam dazu betragen, „dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann“. Die jetzt beschlossene Lockerung ist deshalb keine grundsätzliche Abkehr überkommener Überzeugungen, sondern lediglich eine Kurskorrektur aus pragmatischen Erwägungen. Beobachter stellen schon länger fest, dass die katholische Kirche und vor allem die Caritas in ihren Einrichtungen händeringend nach Fachkräften suchen und dabei immer weniger nach der Konfession fragen. Von daher war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Pyrrhussieg, denn es nährte die Befürchtung, dass aufgrund der damit bestätigten Rechtslage sich immer weniger qualifizierte Personen der restriktiven Praxis in katholischen Einrichtungen aussetzen würden.
Gerade die liberalere Haltung gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen dürfte aber der Grund dafür sein, warum nicht alle Bischöfe die neue „Grundordnung“ in ihrer Diözese übernehmen wollen. Wenn Wiederverheirate in der kirchlichen Dienstgemeinschaft geduldet werden, gibt es keinen Grund mehr, sie bei der Eucharistie weiterhin auszuschließen.

aus: „Evangelischer Kirchenbote. Sonntagsblatt für die Pfalz“, Ausgabe 20/2015 vom 15. Mai, Abruck mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Mutige Menschen – Widerstand im Dritten Reich. Beeindruckende Portraits von Widerstandskämpfern.

05/2015, Mutige Menschen – Widerstand im Dritten Reich
2015

Christian Nürnberger* erzählt von Frauen und Männern, die den Mut zum Widerstand hatten: Mut, Hitlers Pläne zu durchkreuzen, Mut, Hitlers Befehle zu verweigern, Mut, Menschenleben zu retten:

Dietrich Bonhoeffer – Willy Brandt – Georg Elser – Mildred Harnack – Robert Havemann – Fritz Kolbe – Janusz Korczak – Helmuth James Graf von Moltke – Martin Niemöller – Sophie Scholl – Irena Sendler – Claus Schenk Graf von Stauffenberg.

Christian Nürnberger: Mutige Menschen – Widerstand im Dritten Reich, 2015

*Christian Nürnberger, geboren 1951, studierte Theologie, war Reporter der „Frankfurter Rundschau“, Redakteur bei „Capital“, Textchef bei „Hightech“ und arbeitet seit 1990 als freier Autor. Er lebt mit seiner Frau Petra Gerster und zwei Kindern in Mainz.