Archiv für den Monat: Februar 2016

Udo di Fabio: Nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl.

02/2016, Udo di Fabio, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats „Reformationsjubiläum 2017“ zur Flüchtlingsproblematik – eine Erinnerung.

„Laut Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, haben nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz: „Was wir heute erleben, ist ja kein Ansturm von Asyl-Berechtigten. Man kann streng genommen auf dem Landweg gar nicht als Asyl-Berechtigter nach Deutschland kommen, weil Artikel 16 a) des Grundgesetzes die Einreise aus sicheren Drittstaaten nicht zum Asyl rechnet“, sagte Di Fabio in der Phoenix-Sendung „Im Dialog“, die am Sonntagvormittag ausgestrahlt wird. „So gesehen erleben wir keinen Ansturm von Asyl-Berechtigten, denn die Menschen, die auf dem Landwege kommen, sind Flüchtlinge, sie sind Einwanderungs-Willige, aber die allerwenigsten davon haben den subjektiven Anspruch auf Asyl, den unser Grundgesetz verspricht.“…  Mehr dazu.

GAW Thüŕingen: Die Kirchenleitung der EKM hat kirchenjuristisch verfolgt, was kirchenpolitisch nicht gewollt ist, obwohl der beim kirchlichen Verwaltungsgericht Hannover zustande gekommene Vergleich die Auflösung des GAW Thüringen als nicht rechtens festgestellt hat.

02/2016, offenes Schreiben von Pfr. Manfred Greinke/ GAW Thüringen.

 

Nachdem ich, Pfarrer Manfred Greinke, Vorstandesmitglied des GAW Thüringen und Länderbeauftragter für Ungarn und ungarisch-sprachige Gemeinden, im Juli 2015 scheinbar vollständig rehabilitiert wurde, d.h. auch die mir seitens der Kirchenleitung der EKM erteilte Rüge zurückgezogen wurde, wurde in die Begründung der Rücknahme der Rüge indirekt ein noch schwererer Vorwurf gegen mich hineingeschoben, nämlich der der Schmähkritik. Mein Brief diesbezüglich an die Landesbischöfin Frau Ilse Junkermann blieb seit mehr als 3 Monaten unbeantwortet.
Ich bin der Ansicht, dass es der Heiligen Schrift gemäß notwendig ist, dass die ganze Wahrheit des Vorgehens des Landeskirchenrates der EKM gegen das GAW Thüringen und seine Vorstandsmitglieder ans Licht gebracht wird, soweit das möglich ist. Die biblische Begründung steht in Epheser 5, und lautet: „Prüft, was dem Herrn wohlgefällig ist, und habt nicht Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis; deckt sie vielmehr auf!“
Die Kirchenleitung der EKM hat kirchenjuristisch verfolgt, was kirchenpolitisch nicht gewollt ist, ja sie tut es immer noch, obwohl der beim kirchlichen Verwaltungsgericht Hannover zustande gekommene Vergleich die Auflösung des GAW Thüringen als nicht rechtens festgestellt hat und die Beendigung dieser Aktion von der Kirchenleitung der EKM gefordert hatte.
Hier die buchstabengetreue Wiedergabe des Wortlautes (auch mit allen darin enthaltenen Schreibfehlern) eines aussagekräftigen Vermerkes mit einem konspirativen Aktionsplan, der knapp 2 Monate nach der unrechtmäßigen Auflösung im Jahre 2012 erstellt worden ist:
Dezernat G – Gemeinde Referat G3 – Ökumene Diakonie Seelsorge
Vermerk  Ehemaliges GAW Thüringen
Weitere Schritte zur Auflösung
27.September 2012 Killat, Klein Haerter
Datum 27.09.2012 Kirchenrätin Barbara Killat

Aktenzeichen: 254 2 – 0001

Folgendes wurde veranlasst bzw. soll veranlasst werden:
1. Siegel
Das vom ehem. GAW Thüringen verwendete Siegel ist ein allgemeines Siegel der ELKTh ohne Beizeichen. Mit dem Untergang der ELKTh ist das Siegel außer Kraft gesetzt.
KR Brucksch schreibt einen Brief bezüglich des Siegels an den Vorstand des ehem. GAW Thüringen. Es darf nicht mehr verwendet werden und ist herzureichen.

2. Veröffentlichung des Auflösungsbeschlusses
Der Auflösungsbeschluss des Landeskirchenrates wurde im ABl 8/2012 bekannt gemacht.

3. Kontoauflösungen
Das Konto des ehem. GAW Thüringen bei der EKK Eisenach wurde aufgelöst. Es war zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses nahezu leer.
Der restliche Geldbestand wurde über die EKM an das GAW EKM weitergeleitet.
Kontoauszüge liegen ab dem 1.Mai 2012 vor.
Kontoauszüge ab 1.1.2012 bis 31.04.2012 fordert Herr Klein an.
Erhebliche Mittel wurden vor der Auflösung vom Vorstand des ehemaligen GAW Thüringen auf Konten bei der Postbank Leipzig und der Postbank Ludwigslust transferiert.

4. Konten bei der Postbank Leipzig und der Postbank Ludiwgslust
Bei den angegebenen Konten handelt es sich nicht um Konten des GAW EKD.
Auf der homepage des ehemaligen GAW Thüringen wird um Spenden gebeten und das Leipziger Konto angegeben. Eine Spendenbescheinigung wird in Aussicht gestellt.
Da der Versuch der Auflösung der beiden weitere Veruntreuungen auslösen könnte, wird Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorstand erstattet. Herr Klein nach Absprache mit der Präsidentin bis 2. Oktober 2012

4. Mitteilung an Finanzamt Erfurt
Das Finanzamt Erfurt erhält eine Mitteilung über die Auflösung des ehemaligen GAW Thüringen wegen des Freistellungsbescheides, der widerrufen werden muss. Herr Klein bis 2. Oktober 2012

5. Hompage
Das ehemalige GAW Thüringen betreibt eine homepage, die nach Aussage von KR Beck nur sehr aufwendig abzuschalten wäre.
OKonsR Haerter fertigt ein Schreiben an den Vorstand des ehemaligen GAW Thüringen mit einer Aufforderung zur Abschaltung. KR Killat unterschreibt. Herr Klein prüft, ob die homepage per einstweiliger Verfügung abgeschaltet werden kann.

6. Mitteilung an Kirchgemeinden
Eine Information über den Auflösungsbeschluss erfolgt mündlich auf dem Superintendentenkonvent im Oktober. (OKR Werneburg, OKR Hartmann und OKonsR Haerter sprechen sich ab, wer die Information übernimmt.)

7. Mitteilung an Kreiskirchliche Verwaltungsämter in Thüringen
Die drei kreiskirchlichen Verwaltungsämter werden noch einmal per Mail von OKonsR Haerter über den Auflösungsbeschluss informiert und auf die Kontoschließung hingewiesen.

8. Mitteilung an Partner in der Ökumene
KR Killat informiert die Partner in der Ökumene über die Gründung des GAW EKM und bittet das GAW EKD um Unterstützung bei der Kontaktaufnahme. Die Briefe an Bischöfe werde von der LB unterschrieben.

9. Rechnungsprüfungsamt
OKonsR Haerter bittet mit Dringlichket um Prüfung des ehemaligen GAW Thüringen.

10. Amtsübergabe
Der Vorstand des ehemaligen GAW Thüringen wird zur Übergabe aller Akten und Materialien aufgefordert. Fristsetzung bis Ende Oktober 2012. Brief von OKonsR Haerter , Killat unterschreibt.
Falls negatives Ergebnis einstweilige Verfügung; ggf. Herausgabeklage durch Herrn Klein nach Absprache mit Präsidentin.

Barbara Killat

(Für die buchstabengenaue Wiedergabe gez. Manfred Greinke)

… wobei die Unterzeichnende Frau KRin Killat selbst Vorstandsmitglied des GAW Thüringens war und bei der letzten Sitzung des GAW-Vorstandes ihre Hand zustimmend erhoben hat, als es um Projekte ging, für deren Unterstützung wir in Misskredit gezogen wurden. Was dieses Verhalten vom Tatbestand des Verrates unterscheidet, möge erklären, wer kann.
Und in wessen Namen hat diese Kirchenleitung eigentlich die Auflösung des GAW vollzogen? Denn es steht geschrieben: „Alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus…“ (Kol 3,23) Hat etwa der Landeskirchenrat den Herrn Jesus da falsch verstanden oder etwa im eigenen Namen gehandelt? Das eine wäre ebenso schlimm wie das andere.
Ich bitte die geneigten Leser um weitere Aufmerksamkeit in dieser Sache!
Manfred Greinke.

Nordkirche: Staatsleistungen

vom 16. Februar 2016

„Der echte Norden“ überweist 13,32 Millionen Euro an die evangelische Nordkirche und die Katholiken. Die Ungeduld in der Koalition wächst.
KIEL | Obwohl das Grundgesetz ein Ende der Praxis vorsieht, zahlen die Länder in diesem Jahr der Kirche mehr Staatsleistungen als je zuvor: bundesweit 510 Millionen Euro. Das geht aus einer Auswertung der Länderhaushalte durch die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union hervor. Schleswig-Holstein überweist 13,32 Millionen Euro an die evangelische Nordkirche (13,1 Mio. Euro) und die Katholiken (224.000 Euro). Das sind 498.000 Euro mehr als im Vorjahr. So stark ist der Betrag seit über fünf Jahren nicht angehoben worden. Mehr dazu.

Israel: Thomas L. Friedmans Schwanengesang auf die Zweistaatenlösung: „Der Friedensprozess ist tot“.

02/2016


Das hat jetzt auch die New York Times eingesehen. In einem aktuellen Beitrag erklärt Thomas L. Friedman höchstselbst den Frieden für ausgeschlossen. „Der Friedensprozess ist tot. Es ist vorbei, Leute! Hört auf, uns Gastbeiträge zur Zweistaatenlösung zu schicken!“ Friedmans Bilanz: Der israelische Premierminister Netanjahu, „rechtsgerichtete jüdische Milliardäre wie Sheldon Adelson“, die islamistische Hamas und die Führung der Palästinensischen Autonomiebehörde haben es (wir vereinfachen sinngemäß): vergeigt… Mehr dazu.

Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA.

02/2016

Marianne Grimmenstein Deutschland
CETA ist das TTIP für Kanada. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar, und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz ausschließt….  Mehr dazu.

Wolfgang Huber auf einer Tagung des Ethikrates: Kultur der Verantwortung muss schon in der wissenschaftlichen Ausbildung verankert werden.

02/2016

Globale Forschung und Verantwortung
Auf welcher gemeinsamen Grundlage global vernetzte Forschung
verantwortlich stattfinden kann, war Thema einer Tagung, zu der der
Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften
Leopoldina nach Berlin eingeladen hatten.

Der Theologe und Ethiker Wolfgang Huber sprach zur Verantwortung des Wissenschaftlers im globalen Wettbewerb. Huber hob hervor, dass neben den zweifellos unverzichtbaren Rechtsregeln und der institutionellen Verantwortung das Ethos der Wissenschaftler von herausragender Bedeutung sei. Als Beispiel für erfolgreiches Engagement von Einzelpersonen nannte er die Gründung der IPPNW.
Er sprach sich dafür aus, die Bereiche der Pluralität von ethisch geprägten Lebensformen und einer allgemein geltenden Moral zu unterscheiden, sie jedoch nicht beziehungslos nebeneinanderzustellen. Mit einer Gleichgültigkeit gegenüber der Frage nach dem Guten verblasse auch die Frage nach den Motiven und Antrieben, die Menschen dazu veranlassen können, sich auch gegen Widerstände an solchen Regeln zu orientieren. Die bloße Kenntnis universaler Regeln reiche nicht aus. Man benötige auch die Bereitschaft, sich für sie einzusetzen. „Wer in einer pluralen Welt an gemeinsamen moralischen Normen interessiert ist, muss deshalb fragen, wie diese sich an unterschiedliche ethische Grundhaltungen zurückbinden lassen.“ Notwendig sei, eine „Kultur der Verantwortung“ schon in der wissenschaftlichen Ausbildung zu verankern. „Auch unter Bedingungen der globalisierten Wissenschaft gilt, dass von der Freiheit der Wissenschaft nur die Rede sein kann, wenn es sich nicht nur um eine institutionell gesicherte, sondern um eine persönlich verantwortete Freiheit handelt“. Auf der Ebene politischer Institutionen müssten sich internationale Organisationen wie die EU verpflichten, im Rahmen ihrer Forschungsförderung nur solche Vorhaben zu unterstützen, die den Bedingungen verantwortlicher Forschung genügen. Darüber hinaus sollten, so Huber, mithilfe internationaler Organisationen wie der WHO und der UNESCO zentrale Elemente wie das Gebot der Biosicherheit völkerrechtlich verankert werden. Eine Orientierung an den Menschenrechten sei dabei von maßgeblicher Bedeutung.

Vgl. S.2

Die evangelische Kirche in der Pfalz erkennt die Trauung homosexueller Paare in anderen Landeskirchen an

19.2.2016 SWR

Die evangelische Kirche in der Pfalz erkennt die Trauung homosexueller Paare an. Trauungen, die von anderen Kirche geschlossen werden können in die Kirchenbücher eingetragen werden.

Selbst will die evangelische Kirche in der Pfalz jedoch nur Segnungen anbieten, die nicht in Kirchenbüchern vermerkt werden.

Es spannt sich bei der Trauung oder Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren ein Flickenteppich durch die Kirche.

Lesen Sie hier den Artikel.

Apropos Klimaschutz in der Kirche: Integriertes Klimaschutzkonzept für die EKHN, Synodenbeschluss 2009. Evaluation 2015?

Erreichbare Ziele bis 2015:


Kurzfristig sollten im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes ökofaire Richtlinien
für die Beschaffung erarbeitet, generell 10 Prozent der Essen in den
Kindergärten/Kindertagesstätten und in der Kirchenverwaltung fleischlos
angeboten werden, die Beleuchtung (innen/außen) optimiert, Heizungs-
/Umwälzpumpen ausgetauscht sowie energieeffiziente Haushaltsgeräte
gekauft werden. Durch diese Maßnahmen könnten bis 2015 3.405 Tonnen
CO2 (bei einem Ökostrom-Anteil von 10 Prozent) bzw. 430 Tonnen CO2
(bei einem Ökostrom-Anteil von 100 Prozent) eingespart werden. Wird bis
2020 die ökofaire Beschaffung auf die gesamte Landeskirche ausgeweitet,
könnten die CO2-Emissionen um weitere 986 Tonnen (bei einem Ökostrom-Anteil
von 10 Prozent) bzw. 652 Tonnen (bei einem ÖkostromAnteil
von 100 Prozent) reduziert werden.

…  Mehr dazu.

Eine ganze Reihe von Landeskirchen haben in den Jahren 2008 bis 2010 ähnliche Klimaschutzkonzepte beschlossen.
Frage: werden eigentlich die Umsetzungsergebnisse der Klimaschutzprojekt evakuliert?

  • Konkret: wurde das 2009 gesetzte Ziel erreicht?
  • Wenn nicht: in welchem Umfang wurde in der EKHN der CO2 Ausstoß reduziert?
  • Und: welche Kosten hat das verursacht?
  • Inwieweit genügen diese Maßnahmen wirtschaftlichen Kriterien?