Archiv für den Monat: Januar 2018

Sozialpolitik: PFLEGE UND BERUF KAUM VEREINBAR

01/2018, Böckler Impuls Ausgabe 10/2017

Staatliche Arrangements wie die Pflegeversicherung entlasten betroffene Familien.

Die Pflege eines Verwandten ist oft mehr als ein Vollzeitjob: 63 Stunden in der Woche fallen in einem Haushalt mit pflegebedürftiger Person im Schnitt an – Waschen, Hilfe beim Essen und im Haushalt oder einfach da sein, um Orientierung zu geben und bei diesem oder jenem helfen zu können. Nur zehn Prozent der Arbeiten übernehmen professionelle Dienste, alles Übrige leisten Angehörige, meist Ehefrauen oder Töchter, und in kleinerem Umfang auch informelle Helfer wie Freunde, Bekannte oder Nachbarn.

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Amerikanischer Ausnahmeschriftsteller im Interview. Philip Roth: „Ich bin sehr froh, dass ich noch lebe“.

21. Januar 2018

Philip Roth schreibt nicht mehr, hat aber immer noch viel zu sagen, sei es über Trump, die „Me Too“-Debatte, seine 50 Jahre als Autor oder das Wunder, jeden Morgen aufzuwachen.

Interview von Charles McGrath

 

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Brandstiftung zerstört Campact-Lager in Verden.

19.01.2018

Das Campact-Lager wurde durch ein Feuer zerstört. Die großen Politiker-Köpfe und 2.500 weitere Aktionsmaterialien verbrannten.

In der Nacht zum 9. Januar hat ein Großfeuer in einer angemieteten Lagerhalle die Aktionsmaterialien der Bürgerbewegung Campact vollständig zerstört. 150 Feuerleuten gelang es, das Übergreifen der Flammen auf den benachbarten Supermarkt zu verhindern. Zuletzt musste das Dach des Lager-Gebäudes entfernt werden, um die Flammen zu bekämpfen. Einige Einsatzkräfte wurden verletzt.
Brandstiftung: Der Staatsschutz ermittelt
Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Über mögliche Täterinnen oder Täter ist bisher nichts bekannt. Nach Schätzungen der Polizei dürfte der Schaden im fünfstelligen Bereich liegen.

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Brasilien: „Einäugige Justiz, schwerwiegende Verfahrensverstöße“. Die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin prangert das Verfahren gegen Brasiliens Ex-Präsident Lula da Silva an.

Von Herta Däubler-Gmelin | 16.01.2018


Kurzum: Das Berufungsgericht in Porto Alegre muss Moros Urteil aufheben, auch wenn es dadurch zu erkennen gibt, dass dieses Verfahren gegen Lula da Silva als Politikum längst zum Fall Moro geworden ist. Die Aufrechterhaltung des Urteils würde nicht nur der glaubwürdigen und wirksamen Korruptionsbekämpfung, sondern zugleich der Rechtsstaatlichkeit in Brasilien schaden. Ob das Bundesgericht in Porto Alegre so entscheidet, ist jedoch mehr als zweifelhaft: Zu sehr sind auch Richter dieses Gerichts öffentlich in die politischen Auseinandersetzungen und Kampagnen Brasiliens verstrickt…

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Dazuverdienen im Bundestag. SZ

25. Januar 2018, Von Robert Roßmann, Berlin

Mitglied des Bundestags: CSU-Politiker Hans Michelbach Spitzenreiter im Bundestag: CSU-Politiker Hans Michelbach liegt bei der Höhe der Nebeneinkünfte ganz vorne. (Foto: Sven Simon/imago)
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Im neuen Bundestag haben mindestens 41 Abgeordnete eine bezahlte Nebentätigkeit.
Die Abgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nicht genau angeben, sondern sie nur in eine von zehn Stufen einordnen.
Insgesamt verdienen sich Abgeordnete der Union am meisten dazu, danach folgen FDP und AfD…

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ANDERS ALS DU GLAUBST. Tournee der Berliner Compagnie, deutschlandweit, bis zum 17. Mäz 2018.

01/2018

Eine fromme Muslima, eine gläubige Christin, ein gottesfürchtiger Jude, ein linker Atheist und ein eingefleischter Skeptiker. Ausgerechnet sie finden sich gemeinsam nach einem tödlichen Anschlag im postmortalen Niemandsland. Ist es die Vorhölle? Ist es der Weg ins Paradies? Natürlich streiten sie. Wie auf Erden so im Himmel. Bis sie merken: Es gibt eine gemeinsame Aufgabe….

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Der Spielplan.

Kehrtwende im Rheinland. Von Manfred Alberti.

01/2018

Viele rheinische Gemeinden klagen seit Jahren über die Lasten, die ihnen durch die massiv ausgeweitete Macht und Kosten der Kirchenkreisverwaltung und die Entmachtung der Presbyterien und der Gemeindeebene entstanden sind.

Nun haben Kirchenleitung und Landessynode auf der Landessynode 2018 mit dem „Erprobungsgesetz“ eine Notbremse gezogen: Gemeinden und Kirchenkreise können bei fast allen kirchlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Kirchenordnung in den nächsten fünf Jahren die Initiative ergreifen, Neuerungen mit jeweiliger Genehmigung der Kirchenleitung auszuprobieren. Den zunehmend ihrer Verantwortung beraubten Gemeinden wird damit wieder die Möglichkeit eingeräumt, kirchen- und gemeindegestaltend aktiv zu werden. Die Basis kann wieder Gemeindearbeit so strukturieren, wie es für ihre individuelle Gemeinde gut ist.

„Abgehakt“ sind damit die Träume in dem Papier der AG „Leichtes Gepäck“ von einer weitgehenden Autonomie der Kirchenkreisebene. Bei der Erprobung von Abweichungen von bisherigen Vorschriften und Verordnungen, von Regelungen der Kirchenordnung und von Gesetzen entscheidet auch in Zukunft die Kirchenleitung. Eine Interessenabwägung zwischen Gemeinden und Kirchenkreis ist damit gewährleistet.

Mit dem von der Kirchenleitung vorgelegten Erprobungsgesetz (EPG) (Drucksache 16 http://www.ekir.de/www/downloads/DS16Erprobungsgesetz.pdf geändert durch P 10 http://www.ekir.de/www/downloads/P10-Erprobungsgesetz.pdf , ausg. §1 Abs.3e) hat die Landessynode einen Rahmen geschaffen, in dem Kirchengemeinden und Kirchenkreise Möglichkeiten bekommen können, wie sie z.B. ihren „Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum“ (EPG § 1, Abs. 2) gegenüber den bisherigen Regelungen erweitern können. Durch die Erprobungen in örtlich begrenzten und auf längstens fünf Jahren befristeten Zeiträumen wollen Kirchenleitung und Landessynode Erkenntnisse über die Folgewirkungen von Regelungen gewinnen. Auf einer solchen Erfahrungsbasis können sie dann entscheiden, ob es sinnvoll ist, neue Regelungen in allgemein geltendes Recht einzubauen.

Die Landessynode hat Abschied genommen von der Vorstellung, mit einem Gesetz oder einer Verordnung die beste Lösung für alle Gemeinden oder Kirchenkreise des Rheinlandes treffen zu können. Ein größerer Spielraum für individuellere Lösungen wird der Bandbreite rheinischer Gemeinden eher angemessen sein.

Da sich neue Regelungen ausdrücklich auch beziehen können auf „die Aufgabenwahrnehmung durch kirchliche Verwaltungen“ (EPG §1 Abs. 3b), könnte Gemeinden z.B. die Möglichkeit eröffnet sein, Gemeindeaufgaben wieder in die eigenen Hände zu bekommen:

Bauverwaltung durch professionell kompetente ehrenamtliche Baukirchmeister statt durch Verwaltungsmitarbeiter,

ehrenamtlich zu bewältigende Aufgaben können wieder auf die Gemeindeebene zurückgegeben werden,

eigenes Gemeindeamt durch teilweise Übernahme von Verwaltungsaufgaben wieder in eigene Verantwortung,

mehr Personalverantwortung und Stellenanteile für die eigene Gemeindearbeit, statt aufgeblähte Verwaltungen finanzieren zu müssen, etc. etc.

Gemeinden eröffnet sich so die Chance, starre Regelungen des Verwaltungsstrukturgesetzes und des Personalplanungsgesetzes für sich probeweise aufheben zu lassen zugunsten einer gemeindenäheren Verwaltung, die besser die Gemeindearbeit unterstützt als ferne Verwaltungsämter.

Mit dem Erprobungsgesetz kann auf die unterschiedlichen Situationen der 694 rheinischen Gemeinden wesentlich individueller und somit besser eingegangen werden. Zukünftige Regelungen gleich welcher Art werden dann frühzeitig auf ihre Wirksamkeit überprüft und durch eine Art „best practice“ optimiert.

Jetzt sind der Ideenreichtum und die Initiativen der Gemeinden gefragt, damit zukünftig kirchliches Recht nicht Gemeindearbeit unnötigerweise belastet und einschränkt, sondern die Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume der Verantwortlichen an der Basis, der PresbyterInnen, der Gemeindeglieder, der haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und der PfarrerInnen gestärkt werden.

Eine Neuerung des Erprobungsgesetzes ist im wahrsten Sinne sensationell: Gemeinden können sich mit ihren Erprobungsvorschlägen erstmals direkt an die Kirchenleitung (natürlich auf dem Dienstweg) wenden. Sie müssen nicht den Weg über eine Mehrheit in ihrer Kreissynode suchen, um einen Vorschlag an die Landessynode richten zu können. Natürlich werden Kirchenkreisinstitutionen im Rahmen des Verfahrens um ihre Stellungnahme gebeten, aber die Initiative von Gemeinden kann sich direkt an die Kirchenleitung richten.

Damit führt die Landeskirche auch eine Möglichkeit ein, schnell und ohne auf den jährlichen Turnus der Synode angewiesen zu sein, Neuerungen (probeweise) installieren zu können. Erprobte gute Vorschläge könnten andere Gemeinden aufgreifen und für sich nutzen. Die Gemeindeebene, in der presbyteriale Leitungsgremien in der direkten Kommunikation mit den Gemeindegliedern stehen, bekommt damit wieder ein ihr angemessenes Gewicht bei der Gestaltung kirchlicher Arbeit.

Wenn jetzt die Gemeinden die neuen Möglichkeiten wahrnehmen und nutzen, kann dieses Erprobungsgesetz ein riesiger Schritt zu guter Gemeindearbeit und zu vernünftiger Aufsicht und Leitung sein. Nachdem sich die gewaltigen Nachteile der Umwälzungen durch Verwaltungsstrukturgesetz, NKF etc. für die Gemeinden und damit für die Basis unserer Kirche nicht mehr verschweigen lassen, kann man sich nur freuen, dass sich Kirchenleitung und Landessynode zu einem solchen mutigen Schritt der Umkehr entschlossen haben.

Anm. F.S.: Mutiger Schritt der Umkehr?

 

Barrenstein (McKinsey) reloaded: Ralf Frisch „Was fehlt der evangelischen Kirche?“

01/2018

 

So nicht! – Eine Auseinandersetzung mit dem Buch des Theologischen Referenten der Landessynode der ELKB.

Von Dr. Karl Eberlein

Vorliegendes Werk ist seitens der Präsidentin der Landessynode, Dr. Annekathrin Preidel, sehr anerkennend gewürdigt worden.[1] Also bin auch ich mit einer ausgesprochen positiven Erwartungshaltung an die Lektüre herangegangen: Erwartet habe ich mir eine seriöse, sicher auch kritische kirchliche Bestandsaufnahme. Erwartet habe ich weiter Denkanstöße,

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Sachsen: Unsicherheit lässt Kantoren abwandern

01/2018

In der Landeskirche Sachsens häufen sich die Berufswechsel von Kantoren. Landeskirchenmusikdirektor Markus Leidenberger nimmt in einem Interview dazu Stellung.

Herr Leidenberger, warum machen Sie sich Sorgen, wenn einzelne Kantoren den Beruf wechseln?
Markus Leidenberger: Für uns ist bei jedem, der geht, wichtig zu fragen, warum. Wir verlieren Kantoren an andere Landeskirchen. Die Türen an den Schulen stehen weit offen, weil sie händeringend Leute suchen. Und wir haben ohnehin Mühe, unsere Stellen zu besetzen. Früher war es nicht so leicht, als Kantor etwas anderes zu finden. Bei den Gemeindepädagogen ist das übrigens ganz ähnlich…

 

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ProPopeFrancis

01/2018

2017 haben viele Personen den Offenen Brief an Papst Franziskus unterstützt. Dieser Personenkreis erhält nunmehr die Möglichkeit zu umreissen, was er unter dem Traum des Papstes von einer „Kirche als Mutter und Hirtin“ konkret in seinem Land, in seiner Region, auf seinem Kontinent versteht. Diese Online-Umfrage unterstützt also einerseits den Traum des Papstes. Andererseits kann der Traum ganz im Sinn des Papstes in die jeweilige Kultur eingewoben werden. Der eine Traum erhält in der einen Weltkirche vielfältige Ausformungen, Gesichter, Farben und Akzente. Einheit und Vielfalt fügen sich zusammen. Solidarität und Subsidiarität werden in der katholischen Weltkirche miteinader verwoben.

Herzlich Willkommen zur Online-Umfrage zum Traum von Papst Franziskus von einer „Kirche als Mutter und Hirtin“. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die drei offenen Fragen zu bedenken sowie die „geschlossenen Fragen“ zu beantworten.

Diese Umfrage enthält 15 Fragen.

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