Wintersynode der Reformierten in Bern-Jura-Solothurn: Abbau von 27,5 Pfarrstellen 2016-2019.

1.Zusammenfassung
Die geltende Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton entlöhnten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (BSG 412.111) ist letztmals per 1. Januar 2012 revidiert worden. Siemuss erneut revidiert werden, damit die vom Grossen Rat im Rahmen der Aufgaben- undStrukturüberprüfung 2014 gefassten Sparbeschlüsse in der Produktgruppe „PfarramtlicheVersorgung der Kirchgemeinden und Beziehung zwischen Kirche und Staat“ umgesetzt werden können. Da die Staatsausgaben für die Landeskirchen fast ausschliesslich aus Pfarrbesoldungen bestehen, kann das vom Grossen Rat vorgegebene Sparziel von jährlich 5 Millionen Franken nur mit dem Abbau von 27.5 Pfarrstellen erreicht werden. 24.9 Stellen gehen zu Lasten der evangelisch-reformierten Landeskirche. Die vorliegende Totalrevision der Verordnung ordnet die Pfarrstellen an die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden nach neuen Kriterien zu und regelt den Abbauprozess.


Der Stellenabbau erstreckt sich über die Jahre 2016 – 2019. Die Verordnung sieht Kriterienvor, in welcher Reihenfolge der Abbau in den Kirchgemeinden stattfindet. Verfügt wird der Umfang und der Zeitpunkt des Abbaus durch die oder den Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten. … Zum Synodenbericht.

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