Historie: Staatsleistungen und ihre Wurzeln: Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803 (Reichsdeputationshauptschluss)

03/2015

Protokoll der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg 1803, Bd. 2, S. 841

„Demnach zu Beendigung des zwischen Kaiserlicher Majestaet und dem teutschen Reiche eines – dann der franzoesischen Republik andern Theils – ausgebrochenen Kriegs, zu folge 20sten Artikels des am 17ten Oktober 1797 geschlossenen Friedens zu Campo-Formio noch in demselben Jahre ein Friedens-Kongreß zwischen Allerhoechstgedachter Sr. Kaiserl. Majestaet und einer dazu ernannten ausserordentlichen Reichsdeputation einer – dann den Bevollmaechtigten der franzoesischen Republik andrer Seits – zu Rastadt eroeffnet worden, auch daselbst die Unterhandlungen bereits so weit gediehen, daß im Namen den teutschen Reichs in die Ueberlassung der Lande der linken Rheinseite entstehenden Verlustes die Grundlage der Entschaedigung durch Saekularisationen angenommen, diese Friedensunterhandlungen aber durch den Widerausbruch der Feindseligkeiten unterbrochen worden…

Die Austheilung und endliche Bestimmung der Entschädigungen geschieht, wie folgt…

Scrollen Sie durch zum Text des Reichsdeputationshauptschlusses, der die Entschädigungen in 89 Paragraphen entfaltet.

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