Mit jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer in der ELKB soll in den nächsten Jahren eine Dienstordnung vereinbart werden. Vor dem Entwurf einer Dienstordnung wird der Arbeitsumfang auf der Grundlage eines Arbeitszeitmodells berechnet und gegebenenfalls verändert. Die fertige Dienstordnung beschreibt die verschiedenen – eventuell reduzierten – Aufgaben einer Pfarrerin, ohne jedoch Arbeitszeiten zu nennen.
Aus der Tabelle Zeitbedarf
Tabelle 2: Zeitbedarf für gemeindliche Aufgaben
Aufgabe Zeitbedarf
Gottesdienst 8,5 Std.
Kasualie 5 Std.
etc.
Auch die EKHN hat seit Anfang 2013 die sog. 48-Stunden-Woche bei GemeindepfarrerInnen „eingeführt“.
Doch was sind diese Papiere wert? Nichts! Papier ist bekanntlich geduldig. D. h., es könnte darin auch wohlfeil die 39-Stunden-Woche ausgewiesen werden, wie vor kurzem bei den kirchlichen MitarbeiterInnen eingeführt. Allerdings ändert dies überhaupt nichts an der beruflichen Praxis im Gemeindepfarramt. Im Gegenteil, durch zunehmende Vakanzsituationen wird die Arbeitsdichte und damit wahrscheinlich auch die Zahl der Arbeitsstunden weiter steigen. Da sind 48 Stunden nur ein frommer Wunschtraum, vorausgesetzt die Pfarrperson erledigt die anfallenden Aufgaben ordentlich.
Oder beinhalten die 48-Stunden-Papiere der Bayerischen Kirche und der EKHN das Recht, ab Donnerstag-Abend, wenn die 48 Stunden erreicht sind, den RU am Freitag, sowie die Predigtvorbereitung und dazu noch den Geburtstagsbesuch bzw. die Trauung am Samstag absagen zu können? Darüber ist nichts bekannt.
Was sich hinter den Papieren verbirgt, ist die Angst der Kirchenleitungen, dass irgendwer vor dem europäischen Gerichtshof gegen die bisher ausgewiesene 54-Stunden-Woche für PfarrerInnen wegen sittenwidriger Arbeitsverhältnisse klagt und sich evtl. ein Mehr an Besoldung daraus ergibt. Deshalb verändert man nun schnell einfach die Zahl 54 in die Zahl 48 ohne dass sich im Berufalltag auch nur das Geringste ändert.