EKvW/EKiR: Versorgungskasse der Pfarrer. Die Pensionen sind sicher.

Dieser Beitrag wurde am 10.2.2014 veröffentlicht
…Sind die Pensionen der Pfarrerinnen und Pfarrer sicher?

Ja. Die evangelischen Kirchen in Lippe, dem Rheinland und Westfalen sind rechtlich verpflichtet, ihre Pensionäre zu versorgen.

Die drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen sind seit 1971 dabei, gemeinsam einen solchen Kapitalstock aufzubauen. Alle Pensionen der lippischen, rheinischen und westfälischen Kirchen werden also aus einem Topf bezahlt. Die Kapitaldeckung liegt im Moment bei 50 Prozent. Eine Kapitaldeckung von 100 Prozent soll etwa um das Jahr 2040 erreicht werden; dafür fehlen noch rund 2,19 Milliarden Euro.

Die rheinische und die westfälische Kirche haben außerdem in den vergangenen Jahren einen Teil ihrer unerwartet hohen Kirchensteuer-Einnahmen zurückgelegt, um die Versorgungskasse noch schneller aufzufüllen. Diese zusätzlichen Rückstellungen liegen jedoch bisher auf Sonderkonten und sind noch nicht dem gemeinsamen Kapital zugeflossen.

Wie wird das Geld angelegt?

Das Kapital wird nach Auskunft der Versorgungskasse zu rund 25 Prozent in Aktien angelegt, zu rund 5 Prozent in Immobilien und zu 70 Prozent in fest verzinslichen Rentenpapieren. Davon entfällt den Angaben nach der über wiegende Teil auf Euro-Papiere mit hoher Sicherheit.

Beigemischt sind Anleihen in fremder Währung und ausgewählte Zinspapiere mit höheren Risiken und entsprechenden Zinsaufschlägen. Das Verzinsungsziel für alle Anlagen zusammen liegt bei 4,5 Prozent und wird im Durchschnitt übertroffen.  Zum Beitrag.

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