Braunschweigische Landeskirche: Kirchengesetz zur Struktur-und Gemeindeplanung
04/2015, von Dietrich Kuessner
§ 2 enthält bereits eine Weichenstellung und ist eine Generalvollmacht für eine Kirchenregierung, deren 1. und 2. Vorsitzender ja das Landeskirchenamt stellt. Der Paragraf lautet:
„Gemeindepfarrstellen werden von der Kirchenregierung… errichtet, in ihrem Umfang verändert, verlegt oder aufgehoben“
Braunschweigische Landeskirche, Kirchengesetz zur Struktur-und Gemeindeplanung § 2 (Stand: 1.10.2014)…
Das Gesetz sieht drei neue Gemeindestrukturen vor. Die traditionelle, selbständige Kirchengemeinde soll auf die Dauer verschwinden. Die von der Behörde weit favorisierte Form ist die Gemeindefusion (a). Ein Schritt auf die Fusion hin ist der sog. Pfarrverband neuen Typs (b) und der Pfarrverband alten Typs ( mit fusionierten Gemeinden) (c)….
Protest gegen den Fusionsvorschlag
Trotz dieser vereinzelten Fusionen bevor überhaupt die Synode über das Gesetz beraten hat, stoßen gerade die Fusionen auf prominenten Widerwillen. Der Vorsitzende des synodalen Gemeindeausschusses, Harald Welge, warnt allerseits: „Bloß´nicht fusionieren!!“…
Protest gegen den Pfarrverband neuen Typs
Zu diesem Teil des Gesetzes schrieb der Propsteivorstand der Propstei Lebenstedt an OLKR Vollbach am 16.1.2015: Das Verhältnis vom Pfarrverband zur Kirchengemeinde stehe „nicht im Einklang mit der Kirchengemeindeordnung, der Kirchenverfassung und dem Pfarrdienstrecht“. Die geistliche Verantwortung der Kirchengemeinde für die rechte Verkündigung des Evangeliums werde aufgegeben. Da der Pfarrverband neuen Typs „alleiniger Anstellungsträger der im Pfarrverband tätigen Mitarbeiter sein soll, muss er, wenn noch ein oder mehrer Kindergärten dazugehören, die Fach- und Dienstaufsicht für über 100 Mitarbeiter/innen ausüben. Das sei völlig undurchführbar…
Bischof Meyns…
(Die) Position von Bischof Meyns: „Selbstverwaltung vor Ort und lose Formen der Kopplung mit übergemeindlichen Ebenen stärken, Abschied von Strategien zur Steigerung von Beteiligungs- und Mitgliederzahlen.“ Der vorgelegte Gesetzesentwurf lässt diese Kriterien völlig vermissen… Der vollständige Artikel.