04/2015, von Friedhelm Schneider
Über die Arbeits- und Herangehensweise der Strukturkommission erfährt man in den Synodenunterlagen:
Unter Zuarbeit der jeweiligen Fachabteilungen des Konsistoriums wurden
Übersichten zur Finanzstruktur, zur Mittelbindung und zum Verwaltungsaufbau der EKBO beraten. Ergänzt wurde dies durch eine Übersicht über den rechtlichen Rahmen anhand der Grundordnung (Auftrag und Aufgaben der Kirche nach der Grundordnung). Dem gegenübergestellt wurde die Ergebnisse der V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) der EKD, in der auch äußere
Erwartungshaltungen an „die evangelische Kirche“ dargestellt werden.
Ein Riesenfortschritt: die EKBO will die Ergebnisse der 5. KMU und die Erwartungshaltungen an die evangelische Kirche berücksichtigen. Der Vorwurd an die Reformen, namentlich an das Papier „Kirche der Freiheit“ war gerade, dass die eigenen soziologischen Studien gerade nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt würden. Das Papier konnte »einer differenzierten Situationsanalyse … ein eigenes Recht« nicht zugestehen. Und »nur am Rande wird im Namen der ›Kirche der Freiheit‹ auch jene – von der EKD selbst finanzierte – Forschung rezipiert.« So etwa Jan Hermelink (Die Kirche als Dachorganisation und Symbolisierung des Unverfügbaren, in: Isolde Karle (Hrsg.), Kirchenreform, 143.)
Leider liest sich bis heute in den meisten Papieren immer noch ganz anders, leider wird die soziologische Situationsanalyse noch immer sträflich vernachlässigt. Das geschieht dort, wo in der schlichten Form von Demografie- und Finanzprognosen mit entsprechenden Kürzungs- bzw. Einsparvorschlägen gearbeitet wird wie dies zeitgleich etwa noch immer in der EKM geschieht.
Dennoch würde man mit folgender Vorgehensweise wohl noch bessere Ergebnisse erzielen können:
1. die Ergebnisse der V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD, in der auch äußere Erwartungshaltungen an „die evangelische Kirche“ dargestellt werden, bilden in Rückkoppelung an die Hl. Schrift und die christliche Tradition die Basis von Konzepten für die Kommunikation des Evangeliums in aktueller Gestaltung
2. Erforderliche Änderungen rechtlicher Natur (Grundordnung, Gemeindeordnung, Pfarrdienstordung, etc.) werden entsprechend angepasst. Erforderliche Veränderungen in Kurz-, Mittel-, und Langfristperspektive werden unter Berücksichtigung von 4. in Gang gesetzt. Pilotprojekte und empirische Evaluationen sind obligatorisch.
3. Der Verwaltungsaufbau der EKBO wird beraten und überprüft, inwieweit sie Dienstleistungsorgan der an der Basis (in Gemeinde/ Funktion/ PR etc.) Tätigen ist. Alle Tätigkeiten der Verwaltung werden auf Sinnhaftigkeit, Rationalisierungsfähigkeit und Qualität überprüft.
4. Die erforderliche Finanzierung und zukünftige Finanzstruktur wird eruiert. Die wirkungsvollsten Maßnahmen werden prioritär umgesetzt.