Deutschlandfunk 28.4.2015
Was die Finanzen angeht sind Kirche und Staat eng und wenig transparent verflochten. Ursprünglich erhielten die Kirchen Ausgleichszahlungen für die Enteignung nach den napoleonischen Kriegen. Die Verfassung der Weimarer Republik sah vor, dass diese Zahlungen durch Landesgesetze ersetzt werden. Zur Ausgestaltung dieser Gesetze kam es nicht. Die BRD übernahm diesen Part, „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ der Verassung in ihr Grundgesetz. Jedoch ohne dem ihr gestellten Auftrag bis heute nachzukommen. Die Folgen sind intransparente Ausgleichszahlungen ohne nachvollziehbare Grundlagen.
Auch wenn die Kirchensteuer verfassungsrechtlich weniger bedenklich ist, stellt sie die Kirche vor ein Problem. Theologisch hat sie aber schon Bonhoeffer als Misstand bezeichnet.