Pfarrverein Baden zur Praxis bei der Erhebung der Kapitalertragssteuer.

05/2015

Die Konsequenz daraus sollte sein, dass die Kirchen sich dafür einsetzen

– dass das neue Verfahren zur Erhebung von Kirchensteuern auf Kapitalerträge vorläufig ausgesetzt wird 

– dass die pauschalisierte Quellensteuer abgeschafft wird und

– dass Kapitalerträge zukünftig wie alle anderen Einnahmequellen behandelt werden und nach dem individuellen Steuersatz zu versteuern sind.

Zur Stellungnahme.

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