05/2015
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Die Konsequenz daraus sollte sein, dass die Kirchen sich dafür einsetzen
– dass das neue Verfahren zur Erhebung von Kirchensteuern auf Kapitalerträge vorläufig ausgesetzt wird
– dass die pauschalisierte Quellensteuer abgeschafft wird und
– dass Kapitalerträge zukünftig wie alle anderen Einnahmequellen behandelt werden und nach dem individuellen Steuersatz zu versteuern sind.