Öffnen – aber wie? Deutsche Bischöfe ringen um das Kirchen-Arbeitsrecht.

Von Christoph Renzikowski (KNA 23.4.2015)

München (KNA) Zwei aktuelle Fälle in Bayern haben das kirchliche Arbeitsrecht diese Woche erneut in die Schlagzeilen gebracht. In Holzkirchen durfte die Leiterin eines katholischen Kinderhortes nicht in dieser Funktion weitermachen, nachdem sie angekündigt hatte, sich mit ihrer Lebensgefährtin offiziell verpartnern zu wollen. In München bestätigte das Landesarbeitsgericht die Kündigung einer Erzieherin der Diakonie Neuendettelsau, die in ihrer Freizeit Pornos gedreht und veröffentlicht hatte. Das ging selbst dem sonst relativ liberalen evangelischen Arbeitgeber zu weit….

Während in den Medien die Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht ein Dauerbrenner ist, kommt von der deutschen Rechtsprechung her kaum Reformdruck. Erst im vergangenen Oktober bestätigte das Bundesverfassungsgericht die kirchlichen Regeln und entschied: Es fällt unter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, ihren Bediensteten solche Loyalitätspflichten aufzuerlegen. Die weltlichen Gerichte könnten nur prüfen, ob die Kirche ihre eigenen Regeln auch korrekt anwende.

Das Karlsruher Urteil war Wasser auf die Mühlen jener Minderheit von katholischen Bischöfen und Generalvikaren, die vor einer übereilten und unausgegorenen Lockerung der Vorschriften warnen. Seither ist die Diskussion wieder aufgeflammt…  Mehr dazu.

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