„Mit nicht abnehmender Sorge müssen wir feststellen, dasss die „Anfangsprobleme“ der Umstellung auf Doppik auch nach 10 Monaten mitnichten behoben sind.“ Synodenvorlagen zur Herbstsynode der EKHN.

10/2015

Dekant Wiesbaden: Drucksahe Nr: 78/15

Mit nicht abnehmender Sorge müssen wir feststellen, dasss die „Anfangsprobleme“ der Umstellung auf Doppik auch nach 10 Monaten mitnichten behoben sind.
Die Regioalverwaltung hat eine 13 DIN A 4-Seiten umfassende Aufstellung der Defizite, Unklarheiten und Regelungsbedarfe erstellt. Diese Aufstellung zeigt, dass auf der Basis von Doppik eine ordnungsgemäße Rechnungs- und Haushaltsführung zur Zeit nicht möglich ist.“… Mehr dazu.

Die Dekanatssynode Idstein fragt: 

„Welche offenen Punkte der Pilotprojekte sind abgearbeitet?“

Schon im Frühjahr 2015 brachte das Dekanat Bergstraße folgende Vorlage in die Synode ein:

„Die Kirchenverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass den Kirchengemeinden und Dekanaten keine finanziellen oder rechtlichen Probleme auf Grund der Einführung des neuen Rechnungswesens entstehen, die die Kirchenverwaltung zu veranworten hat.“

Die KL antwortet auf die unbefriedigenden Ergebnisse der Pilotprojekte durch das

Kirchengesetz zur Verlängerung der Erprobung des kaufmänn. Rechnungswesens

A. Problemlage:…Im Rahmen der Erprobung in den beiden Pilotregionen traten Schierigkeiten in einem nicht erwarteten Umfang auf. Die Anwendung der vorgesehenen Softwarefunktionen gelang nur zum Teil. Es zeichnete sich u.a. ein vorübergehend (…, Anm. F.S.) erhöhter Personalbedarf ab… Entsprechend kam die Evaluierung… u.a. unterstützt durch das beratungsunternhemen PriceWaterhouseCoopers zu dem Ergebnis, dass eine Flächendeckende Einführung … für das haushaltsjahr 2016 noch nicht empfohlen wird…“

D. Finanzielle Auswirkungen:
…wird mit Mehrkosten von insgesamt 4,4 Mio. € gerechnet.Diese Mehrkosten sind nur zu einem geringen Teil durch die Verlängerung der Erprobungsphase bedingt…“

Mehr dazu.

Anm. F.S.: Im Frühjahr 2013 beschloss die Synode der EKHN die Einführung der Doppik in der EKHN. Sie setzte dabei auf eine Softwarelösung, die zuvor in der EKiR deutliche Schwächen zeigte – um das vorsichtig auszudrücken, vgl. hier. Wir wissen nicht, in wieweit die jetzigen Kostensteigerungen mit diesem – voraussehbaren – Problem in Zusammenhang stehen. Hier fehlt es den Angaben der EKHN an Transparenz. Was aber interessiert ist ebenfalls die Höhe der Kostensteigerung. Bei einem Beschluss von ehemals 9 Mio. € wird jetzt eine Erhöhung um 4,4 Mio. € mitgeteilt. Das ist also eine Steigerung von 50%. Allerdings darf man – wie üblich – davon ausgehen, dass dieser Angabe keine Vollkostenrechnung zugrunde liegt. Die wahren Kosten und die tatsächliche Steigerung also noch höher anzusetzen ist! Aufgrund er genannten Umstände war das vorhersehbar.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert