EKHN, Evaluation zur Kirchenvorstandswahl: „Rund 40 % der Kirchenvorstände „mussten“ die Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder reduzieren.“

12/2015, EKHN- Synode
a) Bedenken aufnehmen – Wahlrecht weiterentwickeln

Dennoch stellen Kirchengemeinden Anfragen an das geltende Wahlrecht und fragen nach der
demokratischen Legitimität und Sinnhaftigkeit unserer Wahlen nach demokratischen Prinzipien:
– Gemessen an der Wahlbeteiligung, wurde das Wahlverfahren insgesamt vielfach als zu aufwendig
angesehen. In einzelnen Fällen wurde das Wahlrecht insgesamt in Frage gestellt.
– Die Kandidierendensuche gestaltete sich angesichts der gestiegenen Erwartungen an ehrenamtliche
Kirchenvorstände vielfach schwierig.
– Das Verfahren der Kandidierendensuche wurde mancherorts als intransparent empfunden.
– Rund 40 % der Kirchenvorstände „mussten“ die Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder
reduzieren.
– Die Wahlbeteiligung stagniert trotz großen Aufwands insgesamt seit Jahren durchschnittlich
um die 20%, ist 2015 sogar leicht zurückgegangen.
– Das Wahlverfahren lässt auch „Verlierer“ zurück, mit denen der Umgang schwierig ist, zumal,
wenn sie in nicht unerheblicher Zahl in den Kirchenvorstand innerhalb von 6 Monaten nachrücken.
– Wann ist eine Wahlbeteiligung gut? …

mehr dazu, vgl. S. 7

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert