Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA.

02/2016

Marianne Grimmenstein Deutschland
CETA ist das TTIP für Kanada. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar, und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz ausschließt….  Mehr dazu.

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