Aufgabe der Rechnungsprüfung

03/2016, aus der homepage der Hannover’schen Landeskirche:

… Die Rechnungsprüfung hat generell die Aufgabe, die Jahresrechnungen, die Organisation, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kirchlichen Handelns, die Verwendung von Zuwendungen an Dritte, kirchliche Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, kirchliche Baumaßnahmen, das Personalwesen und die Kassenführung zu prüfen. Ferner soll die Rechnungs- prüfung auch beratend tätig werden und Anregungen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geben. Die Rechnungsprüfung kann außerdem Verbesserungsvorschläge zum Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen sowie zur Organisation unterbreiten…. Zur Quelle.

Anm. F.S.: Erstaunlich an der Seite der Hannover’schen Landeskirche ist, dass die Rechnungsprüfung eigens erwähnt wird. Ob dies aus Einsicht in die Bedeutung oder aufgrund öffentlichen Misstrauens in das Finanzgebahren erfolgt ist, sei dahingestellt. In der Sache ist aber anzumerken, dass die Rechnungsprüfung ihre Aufgabe nur wirksam erfüllen kann, wenn sie organisatorisch unabhängig ist von der Kirchenverwaltung/Landeskirchenamt. Also z.B. der Synode direkt unterstellt ist. Außerdem müssen die Leitungspersonen entsprechend in Prüfungsangelegenheiten erfahren und selbstbewusst sein. Überprüft man die Rechnungsprüfungsämter nach solchen Kriterien, können schnell Zweifel an deren Arbeit entstehen. Wobei diese selbstredend auch unbegründet sein können.

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