Bundesarbeitsgericht: Kirche verstößt womöglich gegen Gleichbehandlungsgebot.

28.07.2016, Berliner Zeitung
Darf die Kirche einen bei ihr angestellten Arzt feuern, weil er zum zweiten Mal geheiratet hat? Nein, bei dieser Frage geht es nicht etwa um das Mittelalter. Am Donnerstag musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum wiederholten Mal mit diesem Problem beschäftigen. Es entschied den Fall zwar nicht, machte aber deutlich, dass womöglich ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vorliegt. Zur abschließenden Beantwortung dieser Frage verwies er den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg…. Zum Hintergrundbericht.

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