02/2017
Nun ist sie endlich wieder da: die Gottesdienstpauschale für RuheständlerInnen. Ab 7.10.2016 können RuheständlerInnen den Gemeinden für einen Gottesdienst 30 €, für einen folgenden zweiten am selben Tage 20 € , für andere Gottesdienste 20 € und für eine Amtshandlung 40 € den Kirchenkreisen in Rechnung stellen. Der Betrag wird als Aufwandsentschädigung gezahlt und muss daher nicht versteuert werden…