Synodenberichte: Pfarrstellenentwicklung, Theologennachwuchs, Berufsbild, Stellenbesetzung

 

Württemberg: Pfarrplan 2018: „Solidarität praktizieren“ 

Insgesamt sehe der Pfarrplan 2018 eine Kürzung um 5,9 Prozent oder konkret um 87 Stellen auf dann noch 1.391,75 Pfarrstellen vor, erläuterte Traub. Die Sonderpfarrstellen um 23 (oder 7,7%) auf 275 Stellen gekürzt.

Für den Pfarrplan 2024 erwarte er noch stärkere Kürzungen, kündigte der Personaldezernent an. Wenn Sie mehr lesen wollen, folgen Sie auf der Startseite der Landeskirche rechts dem button „Synodenberichte“; dort finden Sie den Pfarrplan auf S. 8.

Westfalen: „Veränderung verantwortungsvoll gestalten“

Die Weichen zur Bewältigung der personellen Herausforderungen der nächsten zwei Jahrzehnte hatte die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) bereits auf der Landessynode 2011 gestellt – mit einem Personalentwicklungskonzept. In diesem Jahr war es Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen: Bis 2030 wird sich die Zahl der benötigten Pfarrerinnen und Pfarrer von derzeit knapp 2.000 nahezu halbieren. Trotzdem fehlt es am Theologennachwuchs. Doch die vorausschauenden Planungen der Landeskirche, so Oberkirchenrätin Petra Wallmann, eröffnen die Chance, die notwendigen Veränderungsprozesse besonnen zu gestalten. Zum Pressebericht.

EKM: aus dem Bischofsbericht von Ilse Junkermann

Zu diesem „Dunkel“ gehört auch, dass wir mit aller Nüchternheit wahr- und ernst nehmen: Das Bild vom Pfarrerberuf wird zunehmend negativ, denn zu viele Lasten liegen auf ihm. Als ob dieser Beruf alles richten könne. Und zeitgleich macht sich in unserer Kirche mancherorts eine Negativstimmung gegen den Pfarrberuf breit: Er sei zu gut bezahlt, die Pfarrerinnen und Pfarrer würden die Welt nicht kennen, sie sollen sich nicht so anstellen.

Das und anderes wirkt negativ auf die nächste Generation. Der Vertreter einer theologischen Fakultät berichtet, wie nicht wenige der schon wenigen Pfarramtsstudierenden ins Lehramtsstudium wechseln. Und er führt aus: Wenn zur theologischen Qualifikation die Erfordernis kommt, dass der Partner oder die Partnerin getauft sein muss, dass die Wahl des Wohnorts stark eingeschränkt wird (durch die Residenzpflicht), dass die Arbeitszeiten und die Arbeit selbst so wenig einschätzbar sind, dass die, die im Amt sind, mehr klagen als Zukunftsperspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten sehen – dann wollen nicht wenige rechtzeitig ihre Berufswahl korrigieren. Ggf. zum Bericht.

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