03/2017; Norkirche
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Der Haushalt 2014 wurde nach dem Haushaltsrecht der Landeskirche geplant und ausgeführt.
Für diesen Haushalt mussten neben dem Einführungsgesetz Teil 5 (Finanzgesetz) das
Kirchengesetz über die Haushaltsführung und die Rechtverordnung über die Haushaltsführung
nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens (KRHhFVO) angewendet,
die zum 01.01.2014 in Kraft getreten sind. …