Frühjahrssynode EKBO 08./09.04.2017
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Zusammenfassung:
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3. Bis zum Jahr 2025 wird von einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen um 25 %
ausgegangen. Die Schließung der Deckungslücke im Bereich der Versorgung wird im
Vorwegabzug voraussichtlich einen immer größeren Anteil einnehmen.
4. Das Finanzgesetz hat sich mit seiner Aufteilung der Kirchensteuereinnahmen (Vorwegabzug,
1/3 Landeskirche, 2/3 Kirchenkreise und Kirchengemeinden) bewährt. Die
Selbständigkeit der Kirchenkreise bei der Verteilung der Mittel ist beizubehalten….