Aus der Pfarrvertretung, Badisches Pfarrvereinsblatt 04/2017
zu § 107 PfDG.EKD
im März 2016 hat
der Verband im Mai 2016 eine Stellungnahme
zum Gesetzentwurf abgegeben,
die bei den Beratungen der Magdeburger
EKD-Synode im November vorlag.
Änderungen des Gesetzes:
Personalakten können nun vollständig
oder teilweise digitalisiert werden
(§ 61 (1))
Neu ist auch, dass nun in bestimmten
Fällen anonyme Schreiben in die Personalakte
aufgenommen werden können
(§ 61 (4))
Für PfarrerInnen im Teildienst und während
einer Beurlaubung (§ 73) und im
Ruhestand (§ 94 (5)) wird die Genehmigungspflicht
für Nebentätigkeiten wieder
eingeführt.
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