05/2017
Die Kirchensynode möge beschließen, die Substanzerhaltungsrücklage (SERL)…
deutlich und explizit in eine „Kann-Bestimmung“ zu verändern und die Bildung dieser
Rücklage in die Entscheidungsbefugnis der Kirchengemeinde zu stellen.
Darüber hinaus wird die Kirchensyode dringend gebeten, die negativen Auswirkungen des doppischen Systems auf die Kirchengemeinden zu prüfen und intensiv zu diskutieren, ehe
dieses System flächendeckend in der EKHN eingeführt wird.