24. Juli 2017, Von Heribert Prantl
Wenn ein Pfarrer oder eine Pfarrerin einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt, droht eine Geld- oder Haftstrafe.
Derzeit gibt es bundesweit 309 Kirchenasyle mit mindestens 512 Personen.
Bekannt geworden sind Strafverfahren wegen Gewährung von Kirchenasyl nur in Bayern – doch es gebe keine Vorgabe aus dem Ministerium, solche Verfahren einzuleiten, sagt Justizminister Bausback…