Momentan sind die Jugendämter verpflichtet mit den Trägern der Jugendarbeit Vereinbarungen abzuschließen von welchen ehrenamtlichen JugendgruppenleiterInnen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Der Bundesjugendring hat zu diesem Thema eine Arbeitshilfe herausgegeben. Hier wird in einfachen Worten erklärt wie eine solche Vereinbarung zu Stande kommt, worauf zu achten ist und bei welchen JugendgruppenleiterInnen es sinnvoll ist ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen.