05/2018
Dieser übereilte Beschluss verstößt ganz offensichtlich gegen die Trennung von Staat und Kirche, die in unserem Grundgesetz verankert ist. Zwar hat das Christentum die europäische und damit auch die bayerische Kultur in vielerlei Hinsicht geprägt, aber das Kreuz kann nicht – wie es jetzt geschieht – als Kultursymbol für Heimat und Tradition in Anspruch genommen und vom Staat verordnet werden.
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