Handelsabkommen TAFTA / TTiP – Gefahr für die europäische Kultur

EU-Parlament votiert für Ausklammerung des Kulturbereichs

In seiner heutigen Sitzung hat das Europäische Parlament grundsätzlich für den Beginn der Gespräche zum Abschluss des Freihandelsabkommens TAFTA zwischen der EU und den USA ausgesprochen…In einer getrennten Abstimmung (381 Stimmen dafür, 191 Gegenstimmen, 17 Enthaltungen) beschlossen die Abgeordneten zudem, „die Ausklammerung von Diensten mit kulturellen oder audiovisuellen Inhalten, auch online, im Verhandlungsmandat eindeutig festzuhalten, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der EU nicht zu gefährden.“

Zudem zogen die Abgeordneten laut der Mitteilung mehrere „rote Linien“ hinsichtlich europäischer Werte und Standards, die man in den Gesprächen unbedingt verteidigt sehen wolle. Dazu zählt nicht zuletzt das geistige Eigentum als „Eckpfeiler von Europas wissensbasierter Wirtschaft.“

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SPD will Eigenständigkeit des Kultur- und Mediensektors bei Verhandlungen zu transatlantischem Handelsabkommen stärken

Berlin: (hib/AS) Die SPD begrüßt die Einrichtung eines Handelsabkommens zwischen den USA, der EU und den europäischen Mitgliedstaaten. Audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen sollen dabei jedoch ausgenommen werden. In einem Antrag (17/13732) begründen die Abgeordneten dies damit, dass diese Dienstleistungen nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Kulturgüter seien, die die Identität eines jeden einzelnen Mitgliedstaates widerspiegeln würden. Die Sozialdemokraten kritisieren, dass sich der bisherige Mandatsentwurf allein auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) stütze. Dabei würde nicht berücksichtigt werden, dass mit der Unterzeichnung des UNESCO-Abkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bereits entsprechende Verpflichtungen eingegangen worden seien. Es bestünde daher die Gefahr, dass Verpflichtungen aus beiden Verträgen miteinander kollidieren würden und dass der europäische Konsens, Kulturgüter nicht allein der Macht des Marktes zu überlassen, nicht ausreichend berücksichtigt werden würde. Lesen Sie aus dem Bundestag.

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