Irritationen um personalpolitische Entscheidungen…

Fortsetzung der Vorruhestandsregelung in der EKvW.
Der Beschluss der Fortschreibung der Vorruhestandsregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW durch die Landessynode löst manchmal Irritationen aus. Wird hier nicht ein Berufsstand privilegiert? Verlängerung der Lebensarbeitszeit einerseits per Gesetz (67 Jahre) und die Möglichkeit einer Frühpensionierung andererseits – wie passt das zusammen? Brauchen wir nicht gerade die langjährig Erfahrenen in unserer Kirche? Dies sind nur einige Anfragen. Ausgehend von der noch vorhandenen besonderen Personalsituation in der EKvW geht es im Vorlagen-Papier der Landessynode darum, eine gewisse Flexibilität auf dem „Stellenmarkt“ zu erreichen bzw. zu erhalten. Deshalb wurde dieser Weg der Fortsetzung gewählt. Schließlich ist die Zahl der Ruhestandsversetzung (Regelaltersgrenze) in den Jahren 2012-2015 mit insgesamt 48 Personen äußerst gering. Als mögliche Zielvorgaben wurden deshalb benannt:
„- Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um neu berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst möglichst schnell nach Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit die Wahl in eine Pfarrstelle zu ermöglichen
– Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um für Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst sowie mit Beschäftigungsauftrag aber auch Veränderungswilligen in andere Stellen, mehr Bewerbungsmöglichkeiten zu schaffen
– finanzielle Entlastung der EKvW
– frühere Reduzierung der Zahl der im Pfarrdienst beschäftigten Personen hin zu einer an der Größe und der finanziellen Leistungsfähigkeit der EKvW orientierten Zahl an Pfarrerinnen und Pfarrer“.
Die beschlossene Verlängerung der Vorruhestandsregelung betrifft die Jahrgänge 1954-57, die bei Nutzung dieser Regelung Pensionsabstriche von mindestens7,2% hinnehmen werden. Bei einer verlängerten Regelaltersgrenze kann sich dieser Betrag um 0,3% pro Dienstmonat erhöhen. Hier sollte man sich im Vorfeld kundig machen. Der PV berät gern.

Pastoren auf dem Abstellgleis – in der Nordkirche und anderswo

Es ist ein Beruf für Berufene: Wer Pastor wird, wird dies in der Regel auf Lebenszeit. Doch Anstellung heißt nicht zwingend auch Beschäftigung. Denn als einzige Institution in Deutschland kennt die Evangelische Kirche noch den Wartestand. Viele Betroffene und Kritiker sehen diese Zeit zwischen zwei Tätigkeiten als ein Abstellgleis auf dem Weg in den Ruhestand, als Belastung und Mobbing.

 

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