Nach Kirchenaustritt den Job verloren – Kündigung war rechtens

Aus Enttäuschung über die Missbrauchsfälle tritt ein Sonderpädagoge aus der Kirche aus und verliert prompt seinen Job bei der Caritas. Seine Kündigung ist jedoch gerechtfertigt.

26.04.13 Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen auch künftig bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen. Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht und bestätigte erneut den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Kirchen.

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