EKHN: Sind die Dekanatsfusionen überhaupt rechtens?

Wir berichteten vor einigen Wochen, dass das Dekanat Oppenheim in Sachen Zwangsfusion der Dekanate den Gang vor das kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht plant. Vgl. Beitrag.

Der Synodale Kraft wirft zwischenzeitlich in einem Leserbrief der E. Kirchenzeitung die Frage nach der gesetzlichen Grundlage der Dekanatsfusionen auf: „Konfusion durch Fusion?
Präses Ulrich Oelschläger hat Recht, wenn er in seinem Leserbrief zu dem Artikel »Keine Begeisterung« (Ausgabe Nr. 40 ) betont, dass nicht die Kirchenleitung, sondern die Kirchensynode das maßgebende Organ der geistlichen und rechtlichen Leitung unserer Kirche bildet. Jedoch dürfte im Blick auf die Neuordnung des Dekanats Oppenheim Paragraf 2 der Dekanatssynodalordnung zur Anwendung gelangen: »Über die Neubildung, Grenzveränderung oder Auflösung von Dekanaten beschließt die Kirchenleitung, wenn die beteiligten Kirchenvorstände und Dekanatssynoden zustimmen, andernfalls die Kirchensynode.« Der Duktus dieses Paragrafen liegt meines Erachtens darin, dass sich Dekanatsneubildungen von »unten«, also von den Dekanaten und ihren Kirchengemeinden her entwickeln und bei Einvernehmen die Kirchenleitung letztendlich darüber befindet. Hier ist nun der umgekehrte Weg eingeschlagen worden:… Lesen Sie den Leserbrief der Ev. Kirchenzeitung „Konfusion durch Fusion?“

Derweil hält der Widerstand von Dekanatsseite an:

Echo-online. DARMSTADT-DIEBURG. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ordnet die Dekanate neu. Im Zuge dessen soll das Dekanat Darmstadt-Land mit Sitz in Ober-Ramstadt mit dem Dekanat Darmstadt-Stadt fusionieren. Im Dekanat Darmstadt-Land stoßen die Pläne auf Widerstand. Schon bei der Herbstsynode im vergangenen Jahr hatte sich das Kirchenparlament gegen einen Zusammenschluss mit Darmstadt-Stadt ausgesprochen. . Dazu mehr.

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