Revisionsverhandlungen von PfarrerInnen in Sachen „Ungedeihlichkeit“ vor dem Kirchengericht in Leipzig

Hintergrund: Pfr. T. hatte sich in erster Instanz erfolgreich gegen seine Abberufung wg. „Ungedeihlichkeit“ gewehrt, was der Amtskirche missfiel und sie veranlasste, Revision einzulegen. Die Revisionsinstanz hob das erstinstanzielle Urteil auf. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Als Beobachterin berichtet Frau Prof. Gisela Kittel:

Am Freitag (29.11.) hat das kirchliche Revisionsgericht in Leipzig unter dem Vorsitz des Leitenden Richters Gatz im Verfahren von Pfarrer Rolf Thumm das letztinstanzliche Urteil gefällt. Auch ich habe die Verhandlung miterlebt. Und es kam, wie es kommen musste. Die Argumente des Düsseldorfer Urteils wurden zerpflückt, der Abberufungsbeschluss der Rheinischen Kirchenleitung wieder in Kraft gesetzt.
Und die Grundlage von allem? Es ist das Zerrüttungsprinzip, das bereits in allen VELKD- und UEK-Pfarrdienstordnungen festgeschrieben war und das nun auch im Pfarrdienstgesetz der EKD die Abberufungsmöglichkeit eines Pfarrers oder einer Pfarrerin ohne Untersuchung, ohne Wahrheitsfindung, außerhalb aller Begründungen ermöglicht. (Alle vorgebrachten Hinweise auf Verursacher und Gründe eines Konfliktes sind bekanntlich „unerheblich“) Auch Richter Gatz zog den Vergleich mit der weltlichen Ehe heran, die ohne Schuldklärung geschieden wird, wenn eine Zerrüttung vorläge. Doch kann man das miteinander vergleichen?
Die eigentliche Frage, die dringend einer Antwort bedarf, lautet: Kann man wirklich das Leben in der Gemeinde Jesu  mit einer Ehe vergleichen? Darf in ihr, die der Leib Jesu Christi ist, soetwas wie ein „Zerrüttungsprinzip“ greifen? Müssen nicht alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, die Zerstrittenen auf der Grundlage des gemeinsamen Glaubens an den gekreuzigten Herrn wieder zusammenzuführen, wie es der Apostel Paulus etwa in Korinth vormachte (vgl. 1. Kor 1,10ff)? Doch in dieser Hinsicht erleben wir seitens unserer bürokratisierten Kirchenleitungen und oft auch selbstherrlich agierenden Superintendenten so gut wie gar nichts. Es ist ja auch sehr viel einfacher, mit dem Schwert eines Paragraphen, der die Verantwortlichen jeder Mühe heilender Gespräche und unparteiischer Nachforschungen enthebt, gewaltsam dazischen zu schlagen.
Daher möchte ich alle Pfarrvereine bitten, mit ihrem theologischen Nachdenken, ihren Protesten, ihren Eingaben und öffentlichen Verlautbarungen bei diesem Punkt anzusetzen. Das aus dem weltlichen Eherecht übernommene Zerrüttungsprinzip gehört nicht in die Kirche! Es widerspricht der biblischen Rede von der Gemeinde als dem Leib Jesu Christi sowie der ganzen reformatorischen Theologie. Und es zerstört nicht nur Pfarrerbiographien sondern eben auch Gemeinden, die angeblich auf diesem Weg zu Einheit und Frieden gebracht werden.
Frau Kirchenjuristin Döring sprach am Ende der Verhandlung mit Befriedigung davon, dass seit dem Abgang von Pfarrer Thumm in Eitorf wieder Ruhe und Frieden eingekehrt seien. Doch zu welchem Preis? Hat sie die Gemeindeglieder gezählt, die – weil sie das Unrecht gegenüber ihrem Pfarrer miterlebten – die Kirche verließen, sich haben umpfarren lassen oder in die innere Emigration ausgewandert sind? Kann man sich damit zufrieden geben, dass diejenigen, die ihren Pfarrer mit allen Mitteln (bis hin zu telephonischen Morddrohungen gegenüber Frau Thumm) loswerden wollten, „gesiegt“ haben und nun gemütlich und unter sich „in Ruhe und Frieden“ leben? Sollte nicht auch eine Kirchenleitung einmal selbstkritisch reflektieren, wie weit sie selbst durch ihre Parteinahmen und gewaltsamen Eingriffe die Konflikte und Spaltungen, die sie lösen will, gerade vertieft oder sogar hervorruft?

Professorin i.R.
Dr. Gisela Kittel

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