Besoldung : Gehören Pfarrfamilien bald zu den Armen (in Niedersachsen)? und Maßnahmegesetz II zur Pfarrbesoldung EKvW

schon älter, aber noch lesenswert: von admin   am 09.11.2006 06:00 (1267 x gelesen)
Das Statistische Landesamt gab am 8. November die Armen- und Reichenquote in Niedersachsen bekannt. Demnach gilt als arm, wer monatlich netto 582 Euro oder weniger Einkommen hat. Das Nettoeinkommen eines 48-jährigen Pfarrers in der Braunschweigischen Landeskirche, verheiratet, 4 Kinder, beträgt zur Zeit rd. 3.700 Euro, woraus sich ein Nettoeinkommen für jedes Familienmitglied in Höhe von 617 Euro ergibt. Das Nettoäquivalenzeinkommen liegt allerdings höher, nämlich bei rund 880 Euro. Ein solches Einkommen ist jedoch immer noch deutlich unter dem Durchschnittseinkommen von 1164 Euro…
Zwar sind Familien mit 4 und mehr Kindern heutzutage selten, aber gerade unter Pfarrerinnen und Pfarrern ist dies nicht ganz so außergewöhnlich. Und auch das Einkommen einer Pfarrfamilie mit nur zwei Kindern würde sich schon deutlich unter dem Durchschnittsnettoeinkommen in Niedersachsen bewegen, das bei 1164 Euro pro Person liegt.
Die Angaben zeigen, dass der Kind-Bestandteil des Gehaltes längst nicht ausreicht, um eine angemessene Vergütung (Alimentation) sicherzustellen.
Die Meldung des Statistischen Landesamtes in Niedersachsen finden Sie hier.

Mehr dazu.

Dazu aus der EKvW: 05/2013: „Maßnahmegesetz II“ und Besoldungseinschnitte

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