Berlin: (hib/AHE) Die fünf Bundestagsfraktionen wollen die Mitsprache des Bundestages in europäischen Angelegenheiten neu regeln. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19. Juni 2012 habe die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Parlaments in diesem Bereich konkretisiert, heißt es in einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf (17/12816) „über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)“.
Fraktionen wollen Mitwirkung des Bundestags bei europäischen Angelegenheiten stärken
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