EKiR: Der Zug geht in die falsche Richtung – Pfr. Hans- Jürgen Volk

Kommentar zur Landessynode 2014 der EKiR

Von Hans-Jürgen Volk

Seit Mitte Dezember sind die Drucksachen für die Landessynode 2014 der Evangelischen Kirche im Rheinland im Netz öffentlich zugänglich. Nach Lektüre der Dokumente und Beschlussvorlagen insbesondere zu umstrittenen Themen wie NKF, Verwaltungsstrukturreform oder dem verschärften Sparprozess bleibt kaum eine andere Diagnose übrig, als dass der seit 2006 stattfindende Umbauprozess an der rheinischen Landeskirche weitgehend wie geplant fortgesetzt wird. Weiter so wie gehabt! Der Zug bewegt sich in die falsche Richtung, nach der außerordentlichen Landessynode in Hilden mit erhöhter Geschwindigkeit. Anders formuliert: Man hält an der falschen Medikation fest und erhöht die Dosis.

Was läuft falsch?

Typisch für sharholder-value-orientierte Unternehmen ist es, der Steigerung des Unternehmenswerts die Belange von Beschäftigten, Kunden, Gesellschaft oder Umwelt unterzuordnen. Kapitalinteressen haben bei einem derart geführten Konzern faktisch Vorrang, was dazu führen kann, dass selbst bei einer guten Ertragslage Beschäftigte entlassen und Standortverlagerungen vorgenommen werden. Dieser Ansatz wird z.B. vom Managementlehrer und Ökonomen Fredmund Malik hier und hier überzeugend in Frage gestellt – auch im Blick auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Fehlentwicklungen der Globalisierung, wie sie Naomi Klein auf eindrückliche Weise in „No Logo“ oder „Die Schock-Strategie“ beschreibt, sind unter anderem auf diese Orientierung am Kapital unter Ausblendung bzw. Vernachlässigung anderer Faktoren zurückzuführen.

Spätestens seit 2006 verfolgt die EKiR – und nicht nur sie, dieser Prozess ging vorrangig von der EKD aus – einen analogen Ansatz. Strategische Entscheidungen werden seitdem dominiert von der Finanzfrage. Einfacher ausgedrückt: Die Evangelische Kirche denkt zunehmend vom Geld her und nicht von den Menschen. Theologie dient als nachgeordnete Dekoration der fiskalisch orientierten Um- und Rückbauprozesse, ist aber nicht mehr handlungsleitend. Hierdurch haben die evangelischen Landeskirchen eine Entwicklung herbeigeführt, bei der zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche eine enorme Kapitalbildung vorangetrieben wurde bei gleichzeitigem massivem Abbau von Stellen sowie dem Abstoßen von Kirchen und anderen Immobilien. Im Blick auf die Absicherung zukünftiger Pensionen haben die evangelischen Landeskirchen einen Status erreicht, von dem Bund, Länder und Gemeinden nur träumen können und der auch die Anstrengungen der meisten DAX-Konzerne in den Schatten stellt.

Die Sondersynode in Hilden hat den „Shareholder-Value“-Ansatz der EKiR verschärft. Es wurde nahezu ausschließlich fiskalisch argumentiert. Dominiert wurde die Synode von „Finanzexperten“. Stimmen, die die Integrität der Finanzmärkte in Frage gestellt hätten oder die auf die bedrückenden Folgen für die Beschäftigten hinwiesen waren nicht zu vernehmen. Zaghaft aber folgenlos wurde in Hilden darauf hingewiesen, dass der erzeugte Spardruck in Verbindung mit dem Anspruch, diesen inhaltlich und konzeptionell zu gestalten, die Komplexität auf der rheinischen „Reform“-Baustelle noch einmal steigert. Eine Kirchenleitung, die dies als beherrschbar ansieht, muss über ein enormes Selbstvertrauen verfügen! Dass der Beschluss Nr. 7 „Umgang mit der gesamtkirchlichen Verantwortung für die bestehenden Versorgungslasten“ erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen für Kirchenkreise und Gemeinden mit sich bringen wird, wurde kaum beachtet. Etwa 90% der Aufwendungen, um das 70%-Ziel zu erreichen, sollen diese erbringen. Offen ist lediglich der Weg, dies soll eine Arbeitsgruppe erkunden. Es ist bei diesem Sachverhalt naheliegend, dass der Spardruck der landeskirchlichen Ebene wellenartig die Kirchenkreise und Gemeinden erreichen und hier ähnliche Rückbauprozesse erzwingen wird.

Ein falscher Ansatz führt zu fragwürdigen Ergebnissen

Gewiss ist es eine Zuspitzung, die EKiR mit Shareholder-Value orientierten Konzernen zu vergleichen. Dennoch trifft die Analogie den Kern des Problems. Seit 2005/2006 hat sich die EKiR der Herrschaft des Geldes unterworfen. Nicht mehr theologische Entwürfe oder geistliche Impulse sind Ausgangspunkt der Umbaupläne, sondern Finanzgrößen, die überwiegend durch eine unhaltbare und eindimensionale Prognostik generiert werden.

Zwei falsche Grundannahmen bilden dass brüchige Fundament der umfangreichen Papiere zum Thema „Haushaltskonsolidierung“ bzw. „Aufgabenkritik“ (Drucksache 4; Drucksache 5):

  1. Die Finanzkraft der EKiR würde auf Grund der Mitgliederentwicklung um mindestens 1% im Jahr zurückgehen und 2030 nur noch die Hälfte das Jahres 2002 umfassen. Diese Behauptung ist nachweislich falsch, denn sie steht seit Ende der achtziger Jahre im Raum und ist seit 2006 unter der Überschrift „einfache Formel“ nach dem fortbildungsträchtigen Motto „simplify your mind“ in der EKiR kanonisiert worden. Seit 2006 erleben wir jedoch, dass die kirchlichen Einnahmen trotz negativer Mitgliederentwicklung steigen – um deutlich über 20%. Wenn es Einbrüche gab, waren die auf steuerpolitische Maßnahmen und eine ungünstige wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Diese langfristig negative Finanzprognose ist Teil der Vorgaben, die auch den Versicherungsmathematikern im Blick auf die Versorgungssicherung gemacht wurden. Ebenso fließt sie ein in die Vorgaben zur Haushaltsplanung, weswegen die Planzahlen notorisch unrealistisch niedrig angesetzt werden – vgl. hierzu den Beitrag „Politik mit Planzahlen“.

  2. Das Projekt „Haushaltskonsolidierung“ basiert nach wie vor auf den überholten Planzahlen für 2013. Hierzu folgende Übersicht (Vgl. hierzu „Finanz- und Haushaltswirtschaft im Jahre 2014“ im Kirchlichen Amtsblatt der EKiR vom 16.12. 2013, S. 269ff):

Planung 2013

Schätzung des erweiterten Finanzausschusses vom 12.09.2013

Planung für 2014

575,4 Mio. € (Verteilbetrag)

593,6 Mio. €

585,8 Mio. €

Das angebliche strukturelle Defizit von 7-8 Mio. € des landeskirchlichen Haushalts ist tatsächlich deutlich geringer. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf der außerordentlichen Landessynode in Hilden keine Neuberechnung auf der Grundlage der aktualisierten Schätzung vorgelegt wurde. Noch weniger nachvollziehbar ist es, dass die überholten Planzahlen für 2013 Basis der Einsparungen sind, die auf der Landessynode 2014 beraten werden. – Dass die Planung für 2014 immer noch niedriger ausfällt als die aktualisierte Schätzung für 2013 mag erstaunen, da alle wirtschaftlichen Indikatoren sowie der Arbeitskreis Steuerschätzung der Bundesregierung von einem weiterhin steigenden Aufkommen auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer ausgehen. Hintergrund ist u.a. das Dogma, dass die Kirchensteuereinnahmen auf Grund der Mitgliederentwicklung um mindesten 1% p.a. sinken, was sie natürlich auch 2014 nicht tun werden, jedenfalls nicht auf Grund zurückgehender Mitgliederzahlen. Die Folge dieser fragwürdigen Planungsgrundlagen ist ein erneutes ein Defizit von über 8 Mio. € im Haushalt der Landeskirche der Landeskirche für 2014.

Das Ziel ist offenkundig ein landeskirchlicher Haushalt, der dauerhaft Überschüsse generiert, die der Versorgungssicherung zugeführt werden sollen. Hiermit wird die kapitalgedeckte Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche zur „Kernaufgabe“ kirchlichen Handelns, dem alle anderen Gesichtspunkte unterzuordnen sind.

Diese Fiskalisierung des Denkens, die entsprechende Prioritätensetzungen nach sich zieht, dominiert die meisten Vorlagen an die Landessynode. Bereits im vergangenen Jahr beschloss die Kirchenleitung, das „Haus der Begegnung“ in Bonn-Bad Godesberg sowie das Internat in Hilden aufzugeben – aus wirtschaftlichen Gründen. Andere Gesichtspunkte wie z.B. die Qualität der dort geleisteten Arbeit waren dem nachgeordnet. Südrheinische Kirchenkreise müssten bei Umsetzung der Planung zum Thema „Tagungshäuser“ eigentlich die landeskirchliche Umlage reduzieren, da diese sich in Zukunft im Raum Düsseldorf – Wuppertal konzentrieren werden. Wirft man einen Blick auf die Drucksache 4 Aufgabenkritik Anlage Materialsammlung, dann wird deutlich, dass tatsächlich die vorgegebenen Sparziele handlungsleitend waren und inhaltlich-konzeptionelle Überlegungen bestenfalls Korrekturen im Detail bewirkt haben.

Die Ergebnisse der Priorisierung der Versorgungsproblematik als der aus KL-Sicht offenbar entscheidenden Zukunftsfrage der EKiR sind folgende:

  • Nochmalige Erhöhung der Komplexität des Umbauprozesses mit unabsehbaren Folgen

  • Demotivierung der Beschäftigten – Alleine die beiden Statements „betriebsbedingte Kündigungen sind nicht ausgeschlossen“, „Alles kommet auf den Prüfstand“ hat zu einer Verunsicherung der Beschäftigten von der Reinigungskraft bis zur Akademiedirektorin geführt. Eine Folge wird sein, dass jetzt intensiv Stellenanzeigen studiert und Bewerbungen geschrieben werden. Nur ein Hinweis: der Verlust von qualifizierten Beschäftigten ist auch ein materieller Schaden. Ebenso ist es auch wirtschaftlich schädlich, wenn Beschäftigte in die innere Kündigung getrieben werden.

  • Weiterer Verlust an kirchlicher Bindungskraft – der tritt unausweichlich ein, wenn die Bedürfnisse, Erwartungen und Nöte der Menschen im Verantwortungsbereich der Kirche als nachgeordnet gegenüber zukünftigen Versorgungs- und Beihilfeansprüchen behandelt werden. Auch und gerade kirchlich engagierte Menschen werden innerlich die Stirne runzeln, wenn sie spitz kriegen, dass ein wachsender Teil ihrer Kirchensteuern – im Augenblick sind es etwa 25% – den Finanzmärkten anvertraut wird bei gleichzeitigem Abbau von Stellen und der Preisgabe von Gemeindezentren und Kirchen.

  • Faktischer Abschied von dem Leitbild der Dienstgemeinschaft – diese wird massiv beschädigt, wenn zugunsten von Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die maximal 10% aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausmachen, eine Kapitalbildung in einem Ausmaß vorangetrieben wird, dass es zu Entlassungen von zumeist privatrechtlich Angestellten kommt.

Wie wenig von den Menschen her gedacht und entschieden wird, macht folgender Tatbestand deutlich: Vor gut einem Jahr wurde die bbz-GmbH Bad Dürkheim mit Rücklagenmitteln der Landeskirche in einem Umfang von deutlich über 20 Mio. € stabilisiert. Begründet wurde dies u.a. damit, die Arbeitsplätze der etwa 60 dort Beschäftigten zu sichern. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verfassten Kirche weniger wert als die Beschäftigten der bbz-GmbH? Diese Frage drängt sich auf!

Das „Kleinersetzen“ wird schweineteuer!

Irgendwie steht die EKiR auf Kriegsfuß mit ihren Immobilien. Das „Haus der Begegnung“ soll u.a. deshalb aufgegeben werden, weil es sich gut verkaufen lässt. Kein Wunder, nach der Aufgabe der Akademie in Mühlheim hat man vor etlichen Jahren ordentlich investiert, um dort PTI und Akademie gemeinsam unterzubringen. Derweil rottete die Liegenschaft in Mühlheim vor sich hin. Nun nach wenigen Jahren trennt man sich erneut von einer werthaltigen Immobilie und setzt die Beschäftigten einmal mehr Anpassungsdruck aus oder entlässt sie.

Die EKiR selbst ist vergleichbar mit einem liebenswerten Altbau mit zahlreichen Einzelgebäuden. Das „Kleinersetzen“ wurde bereits 2006 forciert angegangen, als man sich der Einschätzung hingab, die Zeiten steigender Kirchensteuereinnahmen seien ein für allemal vorbei, was sich bereits wenig später als irrig erwies. Neue Pfarrstellenverteilungsrichtlinien, NKF, Verwaltungsstrukturreform oder Neuordnung der Rechnungsprüfung wurden dezidiert mit dem Vorsatz vorangetrieben, dauerhaft Kosten zu senken. Doch wie das bei älteren Gebäuden so ist, es gibt immer wieder Überraschungen, die sich vor allem dann als Kostentreiber erweisen, wenn die Bauleitung den Überblick verliert weil z.B. zu viele Gewerke auf einmal angegangen werden.

Managementfehler haben die rheinische Kirche beim Thema NKF sowie bei der bbz-Affäre an die 45 Mio. € gekostet. Als Kostentreiber erweist sich schon jetzt die Verwaltungsstrukturreform.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Anträge zahlreicher Kreissynoden. Gegen die Doppelung von Substanzerhaltungspauschale und Abschreibung wenden sich u.a. die Kreissynoden der Kirchenkreise Düsseldorf und Obere Nahe. Der Kirchenkreis Kleve hat sich intensiv mit dem Verwaltungsstrukturgesetz befasst und fordert u.a. eine Deckelung bei den Verwaltungskosten. Hiermit stößt er bei der Kirchenleitung auf wenig Gegenliebe (vgl. Drucksache 28), die empfiehlt, die Anträge dieses Kirchenkreises abzulehnen. Der Kirchenkreis an Rhein und Sieg fordert eine Evaluation der Rechnungsprüfungsreform unter Kostengesichtspunkten und regt eine zentrale Rechnungsprüfung für die Landeskirche an. Zahlreiche Anträge wenden sich gegen einzelne Sparmaßnahmen wie z.B. die Schließung der Büchereifachstelle.

Die Abwehrreflexe funktionieren wie in der Vergangenheit. Anträge, die eine substanzielle Änderung bedeuten würden, werden entweder gleich abgelehnt oder sollen an die KL überwiesen werden. Aus verschiedenen Dokumenten wie z.B. dem Bericht der Kirchenleitung geht hervor, dass die Dinge bei NKF oder der Verwaltungsstrukturreform im Wesentlichen in Richtung Mehrkosten treiben lassen will und auch im Blick auf SEP und AfA lediglich bei historischen Kirchengebäuden Korrekturen vorsieht.

Das System der „kollegialen Leitung“, das spätesten bei dem bbz-Finanzskandal seine strukturellen Mängel offenbarte, schottet sich wie gehabt gegenüber Veränderungen ab und erweist sich als kaum lernfähig. Es ist unfähig, die Komplexität der EKiR angemessen wahrzunehmen und Veränderungen herbeizuführen, die eine konstruktive und stabile Entwicklung der kirchlichen Arbeit ermöglichen.

Die Folgen sind:

  • Drastische Einschnitte gibt es bei der Arbeit mit Menschen.

  • Immer teurer wird die Verwaltung, die zudem immer mehr personelle Ressourcen bindet.

  • Finanzmittel in immer größerem Umfang werden der laufenden Arbeit entzogen, um damit Kapital zu bilden.

Die Arbeit mit Menschen in den klassischen Arbeitsgebieten von Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Diakonie wird also von zwei Seiten in die Zange genommen. Nur hier wird gespart, und zwar so drastisch, dass vor allem in strukturschwachen Regionen die Funktionalität ernsthaft gefährdet ist.

Auf dem Weg in die Wüste mit schwerem Gepäck

Es mag ja auf den ersten Blick durchaus sympathisch sein, das Gundlachsche Bild von der Wüstenwanderung, wobei dieser wohl vor allem die Situation in den östlichen Gliedkirchen der EKD vor Augen haben dürfte. Von Rekowski aufgegriffen wirkt es auf die Situation der EKiR übertragen schräg bis unpassend.

Das schwere Gepäck, das der EKiR bereits in den Randgebieten der Wüste die Luft zum Atmen nimmt, ist

  1. eine immer größere Regulierungsdichte – seit 1988 bin ich Pfarrer und seit dieser Zeit hat sich der Umfang der Rechtsammlung mehr als verdoppelt. Der kirchenleitende Drang zur Regulierung und Vorschrift ist zwingend einer der Gründe für den auf lange Sicht exponentiell wachsenden Verwaltungsaufbau als Macht- und Kontrollinstrument – die Mechanismen legt Paul Kirchhoff in seinem Buch „Das Gesetz der Hydra“ glänzend dar (, wobei ich persönlich seinen steuer- und sozialpolitischen Ansichten mit großer Skepsis begegne).

  2. die besondere Staatsnähe samt öffentlichem Dienstrecht für einzelne Berufsgruppen und dem Kirchensteuereinzugsverfahren durch staatliche Institutionen.

Immobilien, sind in diesem Zusammenhang noch das geringste Problem, zumal diese vor allem auf Grund der unsinnigen Doppelung von SEP und AfA bedrückend wirken.

Im Bericht der Höppner-Kommission steht auf S. 10: „Daher ist die Bindung an Schrift und Bekenntnis und hier vor allem an die Theologische Erklärung von Barmen (Ko Grundartikel I) auch für die Art und Weise ihres wirtschaftlichen Handelns maßgebend.“ „Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung – Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit von Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ – Die Höppner-Kommission hat auf der Landessynode der EKiR im Januar 2013 wegweisende Orientierungen gegeben. Was ist das für eine „Verkündigung“, wenn eine Kirche auf der Grundlage einer unseriösen Finanzprognostik massive Einsparungen durchführt, Arbeitsplätze abbaut und Einrichtung dicht macht um in erhöhtem Ausmaß Kapital zu akkumulieren? Auch angelegtes Kapital ist Ballast, vermutlich der problematischste, da er die Abhängigkeit von der Unberechenbarkeit des aktuellen Finanzkapitalismus verstärkt. Es ist ein Weg mit schwerem Gepäck durch die Wüste mit dem Ziel Ägypten.

Was ist zu tun?

Es ist eine absurde Situation: nahezu zeitgleich mit den Beschlüssen der KL, das Internat in Hilden zu schließen, sich vom „Haus der Begegnung“ in Bad Godesberg zu trennen und der Sparsynode in Hilden stocken mehrere Kirchenkreise ihre Verwaltungen auf – aus purer Not und auf Grund von Vorgaben, die Kirchenleitung und Landessynode gemacht haben. Kann man da noch mittun und wenn es auch in der Absicht ist, NKF auf möglichst pragmatische Weise umzusetzen, die Verwaltungsstrukturreform so erträglich wie möglich zu gestalten und das Schlimmste zu verhindern bei der angekündigten Beteiligung von Gemeinden und Kirchenkreisen im Blick auf die Kapitalbildung zugunsten von zukünftig auszuzahlenden Pensionen? Ich habe mich für ein „Nein“ entschieden, weil der Umgang mit Geld, den Kirchenleitung und Landessynode für nötig halten, meiner sozialethischen Orientierung als Christ zutiefst widerspricht. Geld hat in der EKiR spätestens seit 2006 keine dienende Funktion mehr, sondern es ist mehr und mehr zum Herrscher und Regenten geworden, den es nach Opfern verlangt. Dies ist zunächst ein persönliches Bekenntnis, das ich niemand aufdrängen möchte.

Auch gilt es, die Landessynode abzuwarten. Überraschungen, manchmal auch positiver Art, kann es immer geben. Ein Hoffnungszeichen ist das eindrucksvolle Papier (Drucksache 18), das die Projektgruppe „Globalisierung“ vorgelegt hat. Stark ist vor allem der ab S. 34 vorgelegte Text „Auf dem Weg zu einem Leben in Fülle“. Es tut wohl, dass es in der rheinischen Kirche noch Frauen und Männer gibt, die so denken, formulieren und hoffentlich auch handeln. Man fragt sich nur: wo waren die Autorinnen und Autoren dieses Papiers in Hilden? Oder nimmt man den schmerzlichen Widerspruch nicht wahr zwischen diesem Dokument und den insgesamt aus „Wirtschaften für das Leben“ gewonnen Einsichten und der eigenen Kirche, die vom Geld her denkt und handelt?

Jetzt allerdings kann man schon sagen: Niemand, keine Einzelperson und kein Leitungsgremium kann genötigt werden, Beschlüsse umzusetzen, die man als unsinnig und sogar als schädlich für den eigenen Verantwortungsbereich empfindet. Hier geht es um geduldiges Widerstehen, das möglicherweise bald einen festen organisatorischen Rahmen braucht.

Ein Gedanke zu „EKiR: Der Zug geht in die falsche Richtung – Pfr. Hans- Jürgen Volk

  1. CruxX

    Der PRÄSES hat mit seinen Worten recht, denn er weiß, dass diese von ihm erwähnte „Zuordnung und Verantwortlichkeit Einzelner“ gerade im bbz-Skandal nicht nur anders als vom LKA in der Presse dargestellt ist, sondern auch dazu führen muß, nun endlich im Rahmen der von der Kirchenleitung unter Altpräses Schneider propagierte “ tabulose Aufklärung“ auf die tatsächlich in der Landeskirche verantwortlichen Personen zu erstrecken ist: das sind die seit 1999 amtierenden Abteilungsleiter der Abteilung I: der Personalabteilung,. Dies war 1999 zB der Altpräses Schneider, der ersichtlich die Spur in Richtung anderer Personen lenkte , und seine Nachfolger im Amt als Personalleiter . Nicht hingegen war – erwiesenermaßen- die Abteilung VI “ Finanzen“! Leider wurde die Höppnerkommission über diese wichtige Einzelheit nicht aufgeklärt, weswegen ihr ja im Internet veröffentlichter Bericht von teilweise falschen Voraussetzungen ausgehend nicht zu den an sich möglichen zielführenden Rückschlüssen geführt hat. Es wäre an der Zeit zu klären, warum unnötigerweise über 20 Mio EUR an Kirchengelder aufgewandt wurden, um unvorsichtig von Kunden ohne Sicherheiten ausgezahlte Gelder auf Kosten der Kirchenmitglieder zurückzahlen zu können.

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