Straßburg, im Juni 2014:
Kirchen dürfen von Religionslehrern Loyalität in Bezug auf ihre Lehre verlangen. Das ist das Ergebnis eines jahrelangen Rechtsstreits, der am Donnerstag am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) endete.
Die Kirche könne berechtigterweise eine besondere Loyalität von Religionslehrern erwarten, da diese als Repräsentanten der Kirche angesehen werden könnten, heißt es in der Urteilsbegründung. Zum Bericht über das Urteil.